BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11890 21. Wahlperiode 09.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralf Niedmers und Richard Seelmaecker (CDU) vom 02.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Finanzielle Zuwendungen für Teilnehmer an Dialogforen und Vereinigungen seitens der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) Aus der Antwort des Senats auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11617 geht hervor, dass der WWF, der NABU, der BUND sowie die AG Naturschutz aufgrund einer zwischen ihnen und der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) geschlossenen Kooperationsvereinbarung seit dem Jahre 2017 jährlich insgesamt 50.000 Euro zur Sicherstellung einer qualifizierten Begleitung des Forums Tideelbe von der BUE erhalten. Hieraus ergibt sich die Frage, ob es darüber hinaus zu finanziellen Unterstützungen von Teilnehmern weiterer Dialogforen oder sonstiger Vereinigungen seitens der BUE kommt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche weiteren Dialogforen und/oder sonstige Vereinigungen gab/gibt es seit 2015 und welche Institutionen nehmen daran jeweils teil? Seit 2003 ist die UmweltPartnerschaft als Dialogforum des Senats mit der Hamburger Wirtschaft etabliert. Träger der UmweltPartnerschaft sind die Handelskammer Hamburg , die Handwerkskammer Hamburg, der Industrieverband Hamburg und der Unternehmensverband Hafen Hamburg sowie die Behörde für Umwelt und Energie vonseiten des Senats. Die UmweltPartnerschaft wurde 2008 und 2013 jeweils für weitere fünf Jahre fortgeschrieben . Eine Fortschreibung in 2018 ist beschlossen. Mit jeder Fortschreibung werden Senat und Bürgerschaft eine Bilanz für die vergangene Periode und ein neues Arbeitsprogramm vorgelegt. Das Arbeitsprogramm wird als Broschüre veröffentlicht und ist auf der Website der UmweltPartnerschaft veröffentlicht, siehe dazu: http://www.hamburg.de/umweltpartnerschaft/. Als Reaktion auf zwei Bürgerschaftliche Ersuchen wurde im Nachgang zum Volksentscheid über den Rückkauf der Energienetze (2014) bei der Behörde für Umwelt und Energie der Energienetzbeirat im Jahr 2016 eingerichtet (Drs. 21/3581). Der Energienetzbeirat hat zurzeit 20 Mitglieder, die verschiedene Institutionen vertreten . Namen der Mitglieder, die durch sie vertretenen Institutionen und unter anderem die Geschäftsordnung sind auf der Internetseite des Energienetzbeirats veröffentlicht: http://www.hamburg.de/energienetzbeirat/6161090/wer-sind-wir/. Um die Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Öffentlichkeit zu fördern, wurde vor circa 30 Jahren der Naturschutzrat gegründet. Dieser setzt sich aus bis zu 15 ehrenamtlich tätigen Personen aus für Naturschutz und Landschaftspflege bedeutenden Fachdisziplinen zusammen, die vom Senat berufen werden. Rechtsgrundlage ist § 25 Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG). Drucksache 21/11890 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wurden weitere Kooperationsvereinbarungen (wie das „Forum Tideelbe “) zwischen der BUE und Institutionen unterzeichnet? Wenn ja, was ist in diesen seit wann geregelt und wurden sie bereits im Transparenzportal veröffentlicht? Als eigenständiges Projekt unter dem Dach der UmweltPartnerschaft agiert die Partnerschaft für Luftgüte und schadstoffarme Mobilität. Diese wurde im Herbst 2012 initiiert . Im Übrigen siehe dazu: http://www.hamburg.de/contentblob/4662640/1c5ba1f7e9f047f3833645015208bca8/ data/luftguetepartnerschaft-download.pdf. 3. Welche Institutionen werden für ihre Teilnahme an diesen Dialogforen oder sonstigen Vereinigungen seit wann in Form von finanziellen Mitteln durch die BUE auf jeweils welcher rechtlichen Grundlage unterstützt? Bitte auch den Zweck sowie die jeweilige Mitgliederstruktur der Institutionen angeben. Die genannten Institutionen oder deren Mitglieder erhalten im Zusammenhang mit den der Fragestellung zugrunde liegenden Aktivitäten keine finanzielle Unterstützung durch die BUE. 4. In welcher konkreten Höhe und seit wann vergibt die BUE finanzielle Mittel an die jeweiligen Institutionen? Bitte pro Jahr darstellen. Die BUE vergibt Zuwendungen an die Handelskammer Hamburg und die Handwerkskammer Hamburg, um die Vor-Ort Beratungen der Kammern in Hamburger Betrieben zu unterstützen. Dabei werden Unternehmen zu freiwilligen Maßnahmen im Umweltschutz zu beraten. 2015 2016 2017 UPHH* Beratung (HK-Energie-Lotsen) 73.000 € 73.000 € 75.000 € UPHH* Beratung (ZEWUmobil) 131.000 € 131.0 140.000 € * Umweltpartner Hamburg 5. Welche Aufgaben sind von den Institutionen jeweils im Einzelnen zu übernehmen? Als Träger der UmweltPartnerschaft übernehmen die oben genannten Kammern und Verbände gemeinsam mit der BUE die Aufgabe des Controllings und der Weiterentwicklung des Arbeitsprogrammes sowie die strategische und operative Steuerung der UmweltPartnerschaft. Dafür bringen alle Träger entsprechend ihren Möglichkeiten eigene personelle und sächliche Ressourcen in die Arbeit der UmweltPartnerschaft ein. Die übrigen zuvor genannten Institutionen sowie deren Mitglieder haben keine Verpflichtungen gegenüber Senat oder Behörde. Zu allgemeinen Aufgaben der Partnerschaft für Luftgüte und schadstoffarme Mobilität siehe Antwort zu 2. 6. Inwiefern wird durch wen überprüft, ob die Institutionen ihren Verpflichtungen nachkommen? Der Koordinierungsausschuss der UmweltPartnerschaft verantwortet die operative Steuerung der Aktivitäten, die zur Umsetzung des Arbeitsprogrammes notwendig sind, und legt einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Lenkungsgruppe, den ehren- und hauptamtlichen Leitungen der Träger, ab. Senat und Bürgerschaft werden über die Bilanz der Arbeit im Rahmen der Fortschreibung informiert. Im Übrigen entfällt, siehe dazu Antwort zu 5.