BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11892 21. Wahlperiode 13.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 05.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Bauarbeiten am U-Bahnhof Hoheluftbrücke Seit genau zwei Jahren befindet sich der U-Bahnhof Hoheluftbrücke im Umbau – zum Leidwesen der Pendler, Anwohner und Gewerbetreibenden, denen nicht nur Baustellenlärm und Schmutz zu schaffen machen, sondern auch die immer längere Dauer der Umbaumaßnahme. So wiesen noch im Herbst 2017 Baustellenschilder darauf hin, dass die Bautätigkeiten, die auch außerhalb des Bahnhofs durchgeführt werden, mit Ende des vergangenen Jahres abgeschlossen sein würden. Grund hierfür scheint zu sein, dass im Rahmen des Umbaus zum Zweck der Barrierefreiheit, bei dem es sich um die Errichtung eines Aufzugs sowie die Installation eines Blindenleitsystems handelt, laut HOCHBAHN auch andere Maßnahmen vorgenommen werden. Erschwerend wirkt sich auf die Nutzbarkeit des U-Bahnhofs aus, dass mit Fortschreiten der Bauarbeiten eine der beiden ursprünglich vorhandenen Treppen zwischen Eingang und Bahnsteig nicht mehr zugänglich ist. Dieses Problem der sinkenden Passagierkapazität wird verstärkt durch das zumindest zeitweilige Wegfallen der Rolltreppe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Januar des Jahres 2017 wurde mit dem Umbau des U-Bahnhofs Hoheluftbrücke begonnen. Die Umbauzeit seit Januar des Jahres 2017 beträgt bisher 13 Monate. Seitens der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wurde zu keiner Zeit eine bauliche Fertigstellung zum Ende des Jahres 2017 angekündigt. Die Baumaßnahme läuft nach vorgesehenem Terminplan. Eine Inbetriebnahme des Aufzuges ist für April des Jahres 2018 vorgesehen. Ebenfalls nicht zutreffend ist die Aussage, dass neben dem barrierefreien Umbau auch andere Maßnahmen durchgeführt werden. Es werden ausschließlich Umbaumaßnahmen durchgeführt, die im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle stehen. Hierzu zählt neben dem Einbau eines Aufzuges und eines Blindenleitsystems auch die Höhenanpassung des Bahnsteigs. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Wie viele Personen nutzen täglich und jeweils zu welchen Tageszeiten den U-Bahnhof Hoheluftbrücke? Bitte aufschlüsseln, wie viele Personen pro Stunde den U-Bahnhof nutzen. Drucksache 21/11892 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Fahrgäste Hoheluftbrücke 2017 (durchschnittlicher Tageswert Mo-Fr) Uhrzeit Fahrgäste 4 - 5 40 5 - 6 170 6 - 7 440 7 - 8 1.390 8 - 9 2.130 9 - 10 1.620 10 - 11 1.010 11 - 12 1.030 12 - 13 1.060 13 - 14 1.270 14 - 15 1.300 15 - 16 1.410 16 - 17 1.540 17 - 18 1.740 18 - 19 1.920 19 - 20 1.270 20 - 21 860 21 - 22 590 22 - 23 570 23 - 24 410 2. Warum werden welche baulichen Maßnahmen vorgenommen und warum zu jeweils welchen Zeitpunkten? Die Schaffung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist notwendig, um mobilitätseingeschränkten Personen die autonome und selbständige Bewegung zu ermöglichen . Damit eine Schnellbahnstation barrierefrei erreichbar ist, wird eine Bahnsteigteilerhöhung durchgeführt und die Haltestellen werden mit Aufzügen und einem Orientierungssystem für sehbehinderte Menschen ausgestattet. Dafür werden die baulichen Gegebenheiten angepasst. Alle Maßnahmen dienen dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle. Die Baumaßnahmen gliedern sich in folgende Bauphasen: Bauphase 1: Bauzeit Januar 2017 – Juli 2017, Neubau von Technikräumen und Herstellen einer zweiten autarken Energieversorgung der Haltestelle (Hintergrund: In der Lage der bestehenden Technikräume ist der zukünftige Standort des Aufzuges geplant). Bauphase 2: Bauzeit August 2017 – Oktober 2017, Rückbau der alten und außer Betrieb genommen Technikräume, Neubau der Bahnsteigverlängerung sowie Aufstellung der Stahlkonstruktion für die Bahnsteigdachverlängerung und Herstellung des Aufzugschachtes sowie die bahnsteigseitigen Arbeiten mit Herstellung der Teilerhöhung und Einbau eines Blindenleitsystems in der Betriebsunterbrechung in den Herbstferien des Jahres 2017. Bauphase 3: Bauzeit November 2017 – voraussichtlich April 2018, Ausbauarbeiten am Bahnsteigdach, der Zuwegung zum Aufzug (Bahnsteigverlängerung) und am Aufzugsschacht , Montage der Aufzugstechnik, Boden- und Wandbelagsarbeiten in der Schalterhalle im Durchgang zum Grindelberg und im Bereich des vorderen Treppenaufganges . 3. Welche Kosten verursachen die Umbaumaßnahmen? Bitte nach den oben genannten Einzelmaßnahmen aufschlüsseln. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau belaufen sich auf 6,9 Millionen Euro, die durch die Freie und Hansestadt Hamburg getragen werden. 4. Wann erfolgte die Planung des Umbaus? Mit der Planung des barrierefreien Ausbaus wurde Anfang des Jahres 2016 begonnen . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11892 3 5. Welchen Zeitplan legte der Vorhabenträger bei Planung des Umbauvorhabens fest? Dem barrierefreien Ausbau liegt folgende Zeitplanung zugrunde: - Machbarkeitsstudie: im Jahr 2015, - Planungsphase: Januar 2016 bis Dezember 2016, - Ausführungszeitraum: Januar 2017 bis April 2018. 6. Welche Behörden und Ämter gaben zu welchen Zeitpunkten Stellungnahmen zu den Planungen und zu den in der Umsetzung befindlichen Baumaßnahmen ab? Für das Projekt wurde ein Plangenehmigungsverfahren nach § 28 Absatz 1a PBefG durchgeführt. Der Plangenehmigungsbescheid wurde am 19. Dezember 2016 durch die Planfeststellungsbehörde erteilt. Behörde/Amt Stellungnahme Datum Behörde für Inneres und Sport- Feuerwehr Hamburg 29.08.2016/ 12.09.2016 Behörde für Inneres und Sport- Verkehrsdirektion VD 52 19.09.2016 Kulturbehörde – Amt für Denkmalschutz 31.08.2016 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 09.09.2016 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation- Amt für Verkehr und Straßenwesen 13.09.2016/ 21.09.2016 Bezirksamt Eimsbüttel 16.09.2016 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen 22.09.2016 Behörde für Umwelt und Energie Amt für Immissionsschutz und Betriebe Naturschutzamt Amt für Umweltschutz 26.09.2016/ 27.10.2016 Darüber hinaus wurden die Träger öffentlicher Belange ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert. 7. Welche Teilvorhaben hätten zu welchem Zeitpunkt fertiggestellt werden sollen? 8. Welche Verzögerungen in welchen Baumaßnahmen ereigneten sich und warum? Keine. 9. Welche Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung wurden in Betracht gezogen und durchgeführt? Das Projekt wurde im Kerngebietsausschuss am 2. Mai 2016 im Bezirksamt Eimsbüttel vorgestellt. Für die Projekte des barrierefreien Ausbaues finden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben keine förmlichen Bürgerbeteiligungen statt. Der Umfang der einzelnen Baumaßnahmen erfordert dies nicht. 10. Im Rahmen der Bauarbeiten findet eine Sondernutzung öffentlicher Wege statt. Für welchen Zeitraum wurden welche Sondernutzungen genehmigt? Die Sondernutzungen für die Baustelleneinrichtungsflächen wurden im Zuge des Plangenehmigungsverfahrens für die Dauer der Bauzeit beantragt und genehmigt. 11. Welche Gebühren für diese Sondernutzung müssen monatlich an die Stadt gezahlt werden? Keine. Drucksache 21/11892 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 12. Wenn keine Gebühren für diese Sondernutzung gezahlt werden müssen, warum nicht? Die HOCHBAHN ist von monatlich wiederkehrenden Sondernutzungsgebühren befreit. 13. Wann haben jeweils Arbeiten zwischen 21 Uhr und 6 Uhr oder am Sonntag stattgefunden? Während der Betriebsunterbrechung in den Herbstferien des Jahres 2017 fand Sonntagsarbeit statt, um die zur Verfügung stehende Zeit optimal ausnutzen zu können. Darüber hinaus erfolgen Nachtschichten, wenn Arbeiten im Gleisbereich erforderlich sind oder Arbeiten zu nah am Lichtraumprofil stattfinden. Im Juli und August des Jahres 2017 fanden Kabelverlegungsarbeiten im Gleisbereich statt. Im September des Jahres 2017 wurde das Schutzgerüst am alten Technikgebäude aufgestellt, damit konnten die wesentlichen Abbrucharbeiten tagsüber ausgeführt werden. Von November des Jahres 2017 bis März des Jahres 2018 fanden hauptsächlich Gerüstbauarbeiten und Arbeiten am Bahnsteigdach statt. Die Nachtschichten erfolgten mit zeitweisen Unterbrechungen, aber nicht durchgehend. 14. Wie viele Beschwerden sind im Rahmen von Nacht- und Sonntagsarbeiten an welches Amt oder welche Behörde gerichtet worden? 15. Wie sind die einzelnen Beschwerden jeweils beantwortet worden und welche Anregungen aus der Bevölkerung sind wie und warum umgesetzt worden? Dem Senat sind keine Beschwerden bekannt. 16. Wie viele Ersatzansprüche sind durch Gewerbetreibende, die durch den Umbau betroffen sind, geltend gemacht worden? Es wurde ein Anspruch geltend gemacht. 17. Wie viele Ersatzansprüche sind durch Personen, welche aufgrund möglicherweise mangelhafter Baustellensicherung verletzt wurden, geltend gemacht worden? Es wurde ein Anspruch geltend gemacht. 18. Wie viele Ersatzansprüche sind bereits anerkannt worden und wie hoch sind die Geldleistungen, die bereits gezahlt worden sind und aus welchem Haushaltstitel werden diese gezahlt? Es wurden bislang keine Ersatzansprüche anerkannt.