BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11893 21. Wahlperiode 13.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 05.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie hat sich die Anzahl der nicht vollstreckten Haftbefehle entwickelt? In der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage Drs. 21/4167 gab der Senat an, dass mit Stand vom 26. April 2016 793 der im Jahr 2015 ausgeschriebenen Haftbefehle noch nicht vollstreckt waren. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes und Direktor des Amtsgerichts Bielefeld, Jens Gnisa, hat im vergangenen Jahr das Buch „Das Ende der Gerechtigkeit“ verfasst, in dem er unter anderem beklagt, dass in Deutschland weit über 100.000 Haftbefehle offen sind, die wegen Überlastung nicht zeitig bearbeitet werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Haftbefehle sind in den Jahren 2015, 2016 und 2017 nicht vollstreckt worden? Bitte jeweils zum Stichtag 31. Dezember angeben. Statistische Daten im Sinne der Fragestellungen werden bei der Polizei nicht erhoben. Die Polizei kann Angaben zur Zahl der aktuell im bundesweiten Informationssystem der Polizei (INPOL) von der Polizei Hamburg ausgeschriebenen und sich derzeit noch im Fahndungsbestand im INPOL befindlichen und noch nicht vollstreckten Haftbefehle machen. Die Haftbefehle sind grundsätzlich noch nicht vollstreckt, weil Personen unter bekannten Anschriften tatsächlich nicht angetroffen werden können, ihr Aufenthalt unbekannt ist, mithin also auch nicht bekannt ist, ob sie sich noch in der Bundesrepublik aufhalten und sie seit der Ausschreibung auch nicht im Rahmen von allgemeinen Kontrollmaßnahmen angetroffen wurden. Mit Stand 6. Februar 2018 noch nicht vollstreckte und noch im INPOL ausgeschriebene Haftbefehle der Jahre 2015 bis 2017 siehe Tabelle: Jahr der Ausschreibung Anzahl offene Haftbefehle 2015 388 2016 653 2017 1.118 Im Übrigen siehe Drs. 21/4167. 2. Wie viele Haftbefehle zur Vollstreckung von Strafhaft sind seit dem Jahr 2015 jährlich nicht vollstreckt worden? Bitte jeweils zum Stichtag 31. Dezember angeben. Mit Stand 6. Februar 2018 zur „Strafvollstreckung“ im INPOL ausgeschriebene Haftbefehle für die Jahre 2015 bis 2017 siehe Tabelle: Jahr der Ausschreibung Anzahl zur Strafvollstreckung ausgeschriebene Haftbefehle 2015 308 2016 545 2017 899 Drucksache 21/11893 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele der Haftbefehle zur Vollstreckung von Strafhaft waren jeweils länger als drei Monate, wie viele länger als sechs Monate und wie viele länger als ein Jahr offen? Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft erhoben. Im Übrigen siehe Drs. 20/14516. 4. Wie viele Untersuchungshaftbefehle waren seit dem Jahr 2015 jährlich offen? Bitte jeweils zum Stichtag 31. Dezember angeben. Untersuchungshaftbefehle sind unter dem Ausschreibungszweck „Festnahme“ und Anlass „Straftat“ im INPOL ausgeschrieben. Mit Stand 6. Februar 2018 zur „Festnahme nach Straftat“ ausgeschriebene Haftbefehle für die Jahre 2015 bis 2017 siehe Tabelle: Jahr der Ausschreibung Anzahl offene Haftbefehle zur Festnahme nach Straftat 2015 80 2016 108 2017 219 5. Was sind die Gründe für die nicht vollstreckten Haftbefehle? Siehe Antwort zu 1. sowie Drs. 20/14516. 6. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die zu den Fragen 2. und 4. genannten Haftbefehle zu vollstrecken? Die Polizei trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen Maßnahmen, um Haftbefehle zu vollstrecken. Darüber hinaus berührt die Frage die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden.