BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11894 21. Wahlperiode 13.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 05.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Transparenz für das von Schließung bedrohte Niels-Stensen- Gymnasium Das Niels-Stensen-Gymnasium (NSG) gehört zu den fünf katholischen Schulen , die aufgrund der Entscheidung des Erzbistums Hamburg vom 19. Januar 2018 keine neuen fünften Klassen aufnehmen dürfen. Infolge dieser Entscheidung soll es nun auslaufen. Gleichzeitig hat das katholische Erzbistum das Versprechen gegeben, dass jeder Schüler seinen Abschluss an allen von Schließungen bedrohten Schulen noch machen kann. Dieses Versprechen gilt allerdings nur bedingt, denn auf Nachfrage wurde konkretisiert, dass an der gymnasialen Oberstufe des NSG nur die Schüler ihr Abitur absolvieren können, die heute mindestens die neunte Klasse besuchen. Das wollen Eltern und Lehrer nicht hinnehmen und auch den Schülern, die heute die Klassen 5 – 8 des NSG besuchen, den Abschluss ermöglichen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach Auskunft des Erzbistums Hamburg hat es am 9. Februar 2018 bekannt gegeben , den Schülerinnen und Schülern der jetzigen Jahrgänge 5 bis 8 des Niels- Stensen-Gymnasiums bis zu ihrem „Bildungsabschluss Abitur“ im Schuljahr 2024/ 2025 Unterricht zu gewährleisten. Die weiteren Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sollen mit den schulischen Gremien abgestimmt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften des Erzbistums Hamburg wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die Schüler, die heute die Klassen 5 – 8 des NSG besuchen, dort keinen Schulabschluss mehr machen dürfen? Falls ja, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Schüler gehen mit Stand heute in die Klassenstufen 5 – 8 des NSG (bitte die Schülerzahlen je Klasse sowie insgesamt angeben)? Das Niels-Stensen-Gymnasium besuchen mit Stand 7. Februar 2018 insgesamt 245 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 5 bis 8, davon 78 Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe 5 (drei Klassen), 56 Schülerinnen und Schüler Jahrgangsstufe 6 (zwei Klassen), 55 Schülerinnen und Schüler Jahrgangsstufe 7 (zwei Klassen) und 56 Schülerinnen und Schüler Jahrgangsstufe 8 (zwei Klassen). 3. Wie hoch ist am NSG die durchschnittliche Übergangsquote in die Oberstufe ? Für die Übergangsquoten in die Studienstufe der gymnasialen Oberstufe am Niels- Stensen-Gymnasium in den letzten fünf Jahren siehe folgende Tabelle: Drucksache 21/11894 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schuljahr Anzahl SuS in Jahrgangstufe 10 Übergangsberechtigung in die gymnasiale Oberstufe (Anzahl/in %) Übergang in die gymnasiale Oberstufe des Niels-Stensen- Gymnasiums (Anzahl/in %) 2012/13 77 70/91% 70/91% 2013/14 91 89/98% 89/98% 2014/15 77 75/97% 75/97% 2015/16 63 60/95% 58/92% 2016/17 55 54/98% 51/93% Quelle: Erzbistum Hamburg, 7.02.2018 4. Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Erzbistum (unter Berücksichtigung der Ziffer 2.), wenn das NSG diese Schüler bis zum Abitur führen würde? Bitte Lehrer-, Schüler-, Verwaltungs- und Gebäudekosten et cetera getrennt ausweisen. Der Schulträger ist verpflichtet, die staatliche Finanzhilfe wirtschaftlich und zweckentsprechend , das heißt ausschließlich für Zwecke der Ersatzschulen zu verwenden. Er ist jedoch nicht gehalten, die Zusammensetzung der Aufwandspositionen der staatlichen Schülerjahreskosten in seiner eigenen Wirtschaftsführung genau abzubilden. Der für Bildung zuständigen Behörde liegen keine detaillierten Informationen zu den Kosten einzelner Schulen des Erzbistums vor, die eine belastbare Berechnung zuließen . Im Übrigen hat das Erzbistum zu dieser Frage keine Rückmeldung gegeben. 5. Welcher Abschluss ist gemäß Schulgesetz für das Gymnasium regelhaft ? Die mit dem Besuch des Gymnasiums regelhaft erreichbaren Abschlüsse sind in § 17 Absatz 4 Hamburgisches Schulgesetz geregelt. Das Gymnasium schließt mit der Abiturprüfung ab. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben. In der Studienstufe können die schulischen Voraussetzungen für die Fachhochschulreife erworben werden. Am Ende der Jahrgangsstufe 9 wird der ESA, am Ende der Jahrgangsstufe 10 der erweiterte ESA oder der MSA erworben , wenn die Schülerinnen und Schüler die für diese Abschlüsse erwarteten Kompetenzen nachgewiesen haben. 6. Wird in Klasse 10 des Gymnasiums regelhaft die Prüfung für den MSA abgenommen? Unter welchen Voraussetzungen erwirbt ein Schüler den mittleren Schulabschluss (MSA) am Gymnasium? 7. Welchen Abschluss hat ein Schüler, der das Gymnasium nach der zehnten Klasse verlässt und keine MSA-Prüfung geschrieben hat? Nein, die Pflicht zur Teilnahme an der Prüfung für den MSA besteht im Gymnasium nach § 18 Absatz 1 Satz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO- GrundStGy) nur für Schülerinnen und Schüler, denen im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 bescheinigt wurde, dass sie bei gleichbleibender Leistungsentwicklung voraussichtlich diesen Schulabschluss erreichen würden, nicht aber die Versetzung in die Studienstufe. Alle anderen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums nehmen an der Überprüfung nach § 32 Absatz 1 APO-GrundStGy teil und erwerben den MSA, sofern die Voraussetzungen nach § 30 Absatz 2 vorliegen. In besonderen Fällen kann der MSA in Anwendung des § 33 APO-GrundStGy durch eine Nachprüfung oder in Anwendung des § 33 Absatz 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) erworben werden. Bei Nichterreichen der für den MSA erforderlichen Voraussetzungen wird der erweiterte ESA am Ende der Jahrgangsstufe 10 erworben, sofern die Voraussetzungen nach § 29 Absatz 2 und § 29a APO-GrundStGy erfüllt sind. Wenn die Voraussetzungen nach § 29 Absatz 2 am Ende der Jahrgangsstufe 9, nicht aber am Ende der Jahrgangsstufe 10 erfüllt wurden, verfügt der Schüler beziehungsweise die Schülerin über den ESA.