BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11896 21. Wahlperiode 13.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 05.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Was gilt nun, Herr Senator? – Unzutreffende Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/11552) „Lehrer-/ -innenstellenzuweisung für den Förderbereich LSE im Schuljahr 2017/ 2018 für die Jahrgänge 5,6 und 7 und im Schuljahr 2016/2017 für die Jahrgänge 5 und 6“ In der Antwort des Senats auf die oben genannte Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/11552) heißt es: „5. Es gibt keine Abweichung zwischen den Angaben der Bedarfsgrundlagen des Lehrerstellenplans im Haushaltsplan und dem von der Fragestellerin zitierten behördeninternen Arbeitspapier „Personalorganisation der allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2017“. Pro Jahrgangsstufe stehen 85 Lehrerstellen für die LSE-Förderung zur Verfügung. 80 dieser Stellen stehen den Schulen unmittelbar für die Klassenstufen zur Verfügung, fünf Stellen fließen in einen LSE-Ausgleichspool für individuelle Problemlagen.“ Diese Aussage des Senats ist nicht zutreffend. Im Haushaltsplan 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg, Einzelplan 3.1 Behörde für Schule und Berufsbildung, heißt es auf Seite 181: „In den Klassenstufen 5 bis 7 orientiert sich die Zuweisung an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit einem diagnostizierten LSE-Förderbedarf in Klassenstufe 5. Pro Jahrgangsstufe stehen 85 Sonderpädagog_innenstellen zur Verfügung. Diese Zuweisung ist jährlich aufwachsend.“ In der zu diesem Abschnitt gehörenden Fußnote 20) heißt es: „Seit dem Schuljahr 2015/16 erfolgt die systemische Zuweisung aufwachsend … auf Grundlage der tatsächlich diagnostizierten Schülerinnen und Schüler mit LSE-Förderbedarf.“ Die oben genannte Fußnote verdeutlicht, dass die 85 Sonderpädagogenstellen pro Klassenstufe für die systemische Zuweisung für den LSE-Förderbedarf festgelegt sind. Zusätzliche Stellen für den Ausgleichspool/Feuerwehrreserve können hier nicht gegengerechnet werden. Dass die oben genannte Antwort des Senats unzutreffend ist, belegt auch der „Bericht des Schulausschusses zum Thema: Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung“ (Drs. 21/1090 vom 16.7.15). Dort heißt es: Drucksache 21/11896 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 „Dass wir 75 Lehrerinnen und Lehrer an die Stadtteilschulen und 25 den Grundschulen zuteilen. Darüber hinaus wollen wir … eine sogenannte Feuerwehrreserve bilden.“ (Seite 3.) „Bei den Stadtteilschulen ist es so, dass wir die bisherige systemische Ressource aufstocken, dass wir auf 85 Stellen für diesen Jahrgang 5 kommen. Und auf diese Weise wächst das schrittweise durch das ganze Schulsystem.“ (Seite 16.) „Abg. Karin Prien: „Also diese Feuerwehrreserve wird individuell und nicht systemisch zugewiesen?“ Herr Altenburg-Hack: „Ja.“ (Seite 25.) Die Presseerklärung der BSB vom 6.7.2015 belegt ebenso die oben genannte Falschaussage des Senats: „Die stabile Personalressource von 85 Lehrerstellen wird bei jedem Start der neuen fünften Klassen auf die einzelnen Stadtteilschulen entsprechend der Zahl ihrer LSE-SchülerInnen und -Schüler aufgeteilt und wächst mit dem Aufstieg der Klassenstufe bis in Klassenstufe 10 mit.“ „Weitere 20 Stellen dienen als Feuerwehrreserve zur temporären Unterstützung der Schulen.“ In der Antwort des Senats auf die oben genannte Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/11552) heißt es außerdem unter 1.: „Die Zuweisung berücksichtigt nicht nur Schülerinnen und Schüler mit diagnostiziertem LSE-Förderbedarf, sondern auch LSE-Förderung in Internationalen Vorbereitungs- und Basisklassen.“ Diese Praxis der BSB steht im Widerspruch zum Haushaltsplan 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg, Einzelplan 3.1 Behörde für Schule und Berufsbildung. Dort heißt es auf Seite 181: „In den Klassenstufen 5 bis 7 orientiert sich die Zuweisung an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit einem diagnostizierten LSE-Förderbedarf. Pro Jahrgangsstufe stehen 85 Sonderpädagogenstellen zur Verfügung.“ Für die Förderung von nichtdiagnostizierten Schülerinnen und Schüler in den Internationalen Vorbereitungs- und Basisklassen müssten deshalb zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. In der Antwort des Senats auf die oben genannte Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/11552) wird in der Tabelle unter 1. bei „Stadtteilschulen“ für Klassenstufe 6 eine Stellenzahl von 73,12 angegeben statt der tatsächlichen 72,02 Stellen, die sich als Summe aus Anlage 1 ergeben. Für die Klassenstufe 7 wurden 77,29 statt der tatsächlichen 74,59 Stellen angegeben. Ich frage den Senat: Die Schlussfolgerungen der Abgeordneten treffen nicht zu. Die für Bildung zuständige Behörde hat in Drs. 21/11552 zutreffend dargestellt, dass im Schuljahr 2017/2018 für die Klassenstufen 5 bis 7 jeweils 85 Lehrerstellen für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Förderschwerpunkt LSE (Lernen, Sprache, emotionale /soziale Entwicklung) zur Verfügung stehen. Außerdem wurde mehrfach erläutert, dass von diesen 85 Stellen 80 Stellen direkt den Schulen zugewiesen werden und fünf Stellen in dem Ausgleichspool für individuelle Problemlagen zur Verfügung stehen, siehe Drs. 21/2602, 21/6590 und 21/11552. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11896 3 Zu den Klassenstufen 5 bis 7 gehören neben den Regelklassen an Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien auch die entsprechenden Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und Basisklassen. Da für Schülerinnen und Schülern in diesen Klassen keine Diagnostik der sonderpädagogischen Förderbedarfe LSE erfolgt, wird bei der Ressourcenzuweisung rechnerisch unterstellt, dass in jeder IVK zwei Schülerinnen und Schüler einen LSE-Förderbedarf haben und dass in jeder Basisklasse eine Schülerin beziehungsweise ein Schüler einen solchen Förderbedarf hat, siehe Drs. 21/2278. Im Schuljahr 2017/2018 erhalten die Schulen folgende Ressourcen für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt LSE in den IVK und Basisklassen: Zuweisung in WAZ für LSE-Förderung in IVK und Basisklassen Jahrgangsstufe 5 Jahrgangsstufe 6 Jahrgangsstufe 7 Grundschulen 35,83 32,78 3,94 Stadtteilschulen 330,75 241,85 169,02 Gymnasien 107,84 77,28 31,52 Quelle: Berechnung der zuständigen Behörde Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wird die BSB den oben genannten Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft umsetzen, den allgemeinen Schulen für die jetzigen Klassenstufen 5 – 7 jeweils 85 Lehrerstellen als systemische Ressource für die Förderung der diagnostizierten Schülerinnen und Schüler mit LSE zuzuweisen ? 2. Wann wird die BSB den allgemeinen Schulen mit Internationalen Vorbereitungs - und Basisklassen zusätzliche Lehrerstellen für die LSE- Förderung zuweisen? Siehe Vorbemerkung. 3. Wann wird die BSB den allgemeinen Schulen die circa vier Stellen zuweisen, um die sich die BSB verrechnet hat? Die Berechnungen der für Bildung zuständigen Behörde sind richtig. Wenn Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf LSE nach der fünften beziehungsweise sechsten Klassenstufe von einem Gymnasium auf eine Stadtteilschule wechseln, entfällt die hiermit verbundene Zuweisung beim Gymnasium. Damit die Ressource der Klassenstufe insgesamt erhalten bleibt, soll diese dem Schüler folgen und der aufnehmenden Stadtteilschule zusätzlich zugewiesen werden. Gleiches gilt für die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf LSE, die nach dem Besuch einer sechsjährigen Grundschule auf eine Stadtteilschule wechseln. Diese Ergänzungszuweisung für einzelne Stadtteilschulen erfolgt sukzessive, jeweils rückwirkend zum 01.08.2017. Der Umfang der aus diesem Grund noch zuzuweisenden Stellen war in der Antwort zu 1. der Drs. 21/11552 bereits enthalten, nicht jedoch in den Einzelzuweisungen in der Antwort zu 2. der Drs. 21/11552. Zum 31.12.2017 hat sich der Umfang der einzelschulischen Zuweisung der Stadtteilschulen von 146,61 Stellen für die Klassenstufen 6 und 7 (Stichtag für Drs. 21/11552) auf 148,74 Stellen erhöht. Der Umfang der noch zuzuweisenden Stellen hat sich entsprechend insgesamt von 3,8 auf 1,67 Stellen reduziert. 4. Wie viele Lehrerstellen aus der LSE-Ressource werden den Schulen im Schuljahr 2017/2018 in den einzelnen Klassenstufen 5,6 und 7 jeweils in den verschiedenen Schulformen für die LSE-Förderung in den Internationalen Vorbereitungs- und Basisklassen zugewiesen? a. Nach welchem Berechnungsschlüssel erfolgt diese Zuweisung? Siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele Wochenarbeitsstunden (WAZ) wurden den einzelnen Schulen aus welchem Grund aus dem Ausgleichspool/der Feuerwehrreserve pro Klassenstufe 5,6 und 7 im ersten Halbjahr 2017/2018 zugewiesen? Bitte Drucksache 21/11896 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 die Schulen mit KESS-Faktor, nach Klassenstufe und Schulform sortiert, mit der entsprechenden WAZ-Zahl und dem Zuweisungsgrund tabellarisch (Excel- oder Word-Datei) auflisten. Siehe Anlage. Die Schulen haben keine weiteren Stellen abgefordert. Zuweisung Lehrerstellen in WAZ für den Ausgleichspool / Feuerwehrressource zum 01.08.2017 Schulform Schulname Sozialindex Zuweisung in WAZ Ausgleichspool Gyula Trebitsch Schule Tonndorf 4 5 Stadteilschule Bergstedt 5 10 Stadtteilschule Am Heidberg 4 10 Stadtteilschule Mümmelmannsberg 1 10 Stadtteilschule Bergedorf 4 10 Fritz-Schumacher-Schule 4 10 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 1 10 Julius-Leber-Schule 4 10 Goethe-Schule-Harburg 4 10 Max-Brauer-Schule (Langform) 5 10 Stadtteilschule Blankenese 5 10 Stadtteilschule Poppenbüttel 5 10 Stadtteilschule Finkenwerder 3 10 Stadtteilschule Eidelstedt 2 10 Gretel-Bergmann-Schule 2 5 Stadtteilschule Walddörfer 5 10 Stadtteilschule Kirchwerder (Langform) 4 5 Stadtteilschule Winterhude (Langform) 5 10 Stadtteilschule Lohbrügge 3 10 Brüder-Grimm-Schule (Langform) 2 5 Schule auf der Veddel (Langform) 1 5 Stadtteilschule Lurup 2 10 Stadtteilschule Hamburg-Mitte 2 5 Stadtteilschule Niendorf 5 10 Stadtteilschule Am Hafen 1 10 Stadtteilschule Fischbek (Langform) 4 10 Quelle: Berechnungen der zuständigen Behörde Stadtteilschulen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11896 5 Anlage 11896ska_Text 11896ska_Anlage