BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11897 21. Wahlperiode 13.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 05.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Erweiterter erster allgemeinbildender Schulabschluss – Stand und aktuelle Fakten Der neu geschaffene erweiterte erste allgemeinbildende Schulabschluss (im Fortgang EeaSA bezeichnet), wird laut Senat nunmehr allen Schülern/-innen mit einem ersten allgemeinen Schulabschluss (ESA) zuerkannt, die am Unterricht der zehnten Klassen aktiv teilgenommen haben und deren Zeugnis in den Kernfächern keine Note 5 ausweist (vergleiche Drs. 21/11478). Diesen EeaSA-Absolventen/-innen sollen mit diesem Abschluss zusätzliche Ausbildungswege im Bereich des Pflege- (Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege ) sowie des Erziehungsberufs (Sozialpädagogische Assistenz (SPA) und gegebenenfalls später sogar Erzieher/in) eröffnet werden. Bereits zum August letzten Jahres wurden für geeignete ESA-Absolventen/ -innen an Berufsfachschulen in Hamburg entsprechende Ausbildungsgänge in den genannten Berufsfeldern geöffnet. Der Ausbildung ist ein zusätzliches Probehalbjahr vorgeschaltet, innerhalb dessen sie ihre Eignung beweisen müssen, um den Bildungsgang fortsetzen zu dürfen. Gerade hinsichtlich der Eignung der neuen Schüler/-innen mit dem EeaSA sind die Angaben von Senat und Bildungsakteuren jedoch sehr widersprüchlich . Ein genauer Blick auf die bisherigen Ergebnisse und Entwicklungstendenzen zum neuen EeaSA und den Chancen seiner Träger/-innen in den angestrebten beruflichen Ausbildungen ist zwingende Voraussetzung, um die Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit dieses neuen Bildungsangebotes bewerten zu können . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) betreibt seit mehreren Jahren in Zusammenarbeit mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BAS- FI), den staatlichen Fachschulen und den Trägern der Kindertagesbetreuung eine Qualifizierungsoffensive (siehe http://www.hamburg.de/berufsbegleitend-erzieher) mit dem Ziel, die Zahl der Absolventinnen und Absolventen im sozialpädagogischen Berufsfeld nachhaltig zu erhöhen, siehe Drs. 21/8854 sowie http://www.hamburg.de/ pressearchiv-fhh/8914322/fachkraeftenachwuchs-kitas/. Zu den angestrebten und erfolgreich umgesetzten Maßnahmen gehört auch das Ausbildungsformat Sozialpädagogische Assistenz für Absolventen mit einem erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (SPA-ESA), das zum Schuljahr 2017/2018 in Kraft trat. Dieses Ausbildungsformat bildet zudem ein zentrales Element des im Drucksache 21/11897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 August 2017 aufgelegten 10-Punkte-Plans (siehe https://hibb.hamburg.de/2017/06/06/ hamburg-sichert-fachkraeftenachwuchs-fuer-kitas/). Mit diesem Maßnahmenkatalog zur Fachkräftegewinnung wird auf den nochmals erhöhten Fachkräftebedarf reagiert. Im Rahmen der Überlegungen zur Einführung der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz für Schülerinnen und Schüler mit ESA waren die Schulleitungen der sozialpädagogischen Fachschulen bereits ab Januar 2017 eingebunden. Auf Arbeitsebene wurden die Schulleitungen zu einzelnen Ideen und möglichen Maßnahmen informiert und nahmen dazu Stellung. Parallel fanden mehrere Planungssitzungen mit Vertretern der Kita-Träger und der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde statt. In Schriftform sowie bei Sitzungen tauschten sich die verantwortlichen Stellen mit den Schulleitungen aus. Die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Überlegungen wurden im Laufe der Monate Februar bis Mai 2017 in allen sozialpädagogischen Schulen bekannt gemacht. Ergebnisse der Gespräche sind in die Gestaltung des Bildungsganges eingeflossen. Ein umfangreicher Beteiligungsprozess mit den Schul- und Abteilungsleitungen erfolgte durch die zuständige Behörde ab Anfang Juni 2017, sobald die behördenübergreifenden Planungen abgeschlossen waren. Ebenfalls ab Juni 2017 wurde eine Arbeitsgruppe aus den Abteilungsleitungen des Bildungsganges Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz gebildet, die gemeinsam mit der zuständigen Behörde einen Bildungsplan für das erste Halbjahr der verlängerten SPA-ESA-Ausbildung entwickelt und in den Schulen abstimmt. Für das Arbeitsvorhaben erfolgte die formal vorgesehene Beteiligung der im Hamburgischen Schulgesetz genannten Kammern und der Deputation der für Bildung zuständigen Behörde. Die Deputation hat dem Vorhaben am 20. September 2017 zugestimmt . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie genau wurden/werden die Berufsfachschulen, die Ausbildungsgänge für EeaSA-Absoventen/-innen eingerichtet haben, im Vorfeld seitens des Senats/der zuständigen Fachbehörde in das gesamte Vorhaben und dessen Umsetzung eingebunden? (Bitte Prozess und Beteiligung der Schulen vor und während der Umsetzung erläutern.) Siehe Vorbemerkung. 2. Gab es vor der Einführung der EeaSA-Ausbildungsgänge für SPA seitens des Senats/der zuständigen Fachbehörde eine Anhörung der Schulund Abteilungsleitungen der betreffenden Standorte? Wenn ja, welche Ergebnisse und welche konkreten Vorbehalte/Verbesserungsvorschläge gab es von den Schulverantwortlichen? (Bitte jeweils Ergebnisse, Vorbehalte und Verbesserungsvorschläge nennen und erklären.) a. Wie wurde diesen Ergebnissen und Vorschlägen bei der Umsetzung des Programms Rechnung getragen? (Bitte jeweils nennen und Berücksichtigung erläutern.) b. Falls es keine Anhörung/Einbeziehung der Schul- und Abteilungsleitungen der betreffenden Berufsfachschulen gegeben haben sollte, mit welcher fachlichen und sachlichen Begründung? (Bitte jeweils Stellung nehmen.) Bei der Einführung von neuen Ausbildungsgängen ist eine formale Anhörung der Schul- und Abteilungsleitungen keine zwingende Voraussetzung. Vielmehr gab es wie üblich einen direkten Austausch zwischen den Schul- und Abteilungsleitungen und den zuständigen Stellen im HIBB. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wurden im Vorfeld der Einführung der EeaSA-Ausbildungsgänge an den betreffenden Berufsfachschulen seitens des Senats/der zuständigen Fachbehörde dortige einschlägig berufserfahrene Lehrer/-innen beteiligt ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11897 3 Wenn ja, wie genau geschah das? (Bitte Verfahren und Beteiligung erläutern.) a. Welche Organisation und welche Formen des fachlichen Austauschs (zum Beispiel Gremien et cetera) wurden dafür gewählt beziehungsweise sind gegebenenfalls weiter existent? (Bitte nennen und erläutern.) b. Welche Ergebnisse beziehungsweise Vorbehalte/Verbesserungsvorschläge wurden von den Lehrern/-innen zur Umsetzung gemacht? (Bitte jeweils nennen und erklären.) c. Wie wurde diesen Ergebnissen und Vorschlägen bei der Umsetzung des Programms Rechnung getragen? (Bitte jeweils nennen und Berücksichtigung erläutern.) d. Falls es keine Einbeziehung einschlägig berufserfahrener Lehrer/ -innen an den betreffenden Berufsfachschulen gegeben haben sollte : mit welcher fachlichen und sachlichen Begründung? (Bitte jeweils Stellung nehmen.) Siehe Vorbemerkung. Vorschläge zur Verlängerung der Ausbildung auf 2,5 Jahre und zur Organisation der Ausbildung sowie zur Verteilung auf die Schulstandorte wurden berücksichtigt. Im Übrigen: entfällt. 4. Wie viele Schüler/-innen in Hamburg haben bisher einen EeaSA erhalten ? (Bitte für 2016/2017 in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser EeaSA-Inhaber/-innen besuchten für dessen Erwerb eine Stadtteilschule, wie viele ein Gymnasium? (Bitte entsprechend in absoluten Zahlen und in Prozent der Tabelle zu 4. angeben.) Die entsprechende „Verordnung zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses im sozialpädagogischen Berufsfeld“ vom 21. Dezember 2017 wurde am 9. Januar 2018 veröffentlicht und regelt die Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (GrundStGy) rückwirkend zum 1. August 2017. Im Schuljahr 2016/2017 haben daher noch keine Schülerinnen und Schüler den erweiterten ESA an Stadtteilschulen oder Gymnasien erhalten. Dies wird erstmalig zum Ende des laufenden Schuljahres erfolgen. 5. Wie viele dieser EeaSA-Schüler/-innen haben sich jeweils zum Ausbildungsstart August 2017 und Februar 2018 für einen Ausbildungsgang im Bereich Erziehung (SPA) beworben? (Bitte jeweils in absoluten Zahlen in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser EeaSA-Bewerber/-innen wurden dabei jeweils an welchen Berufsfachschulen angenommen? (Bitte entsprechend aufgeschlüsselt nach Standort in der Tabelle zu 5. angeben.) Siehe Antworten zu 4. und 4. a. und 8. bis 8. b. Die Interessenten für die SPA-ESA Ausbildung wurden zum 1. August 2017 im Rahmen eines Übergangsverfahrens aufgenommen . Hierzu wurden Eckpunkte für die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern mit „Erweitertem erstem allgemeinbildendem Schulabschluss“ zur zweieinhalbjährigen Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz definiert, die analog zur geänderten Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) gelten. Diese Eckpunkte wurden der zentral aufnehmenden Schule für das Anmeldeverfahren mitgeteilt. Zugangsvoraussetzungen sind beispielsweise: - zehn Schulbesuchsjahre der allgemeinbildenden Schule mit einem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) nach neun oder zehn Jahren und mit dem Abschlusszeugnis der zehnten Klasse, Drucksache 21/11897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 - erfolgreiche neun Schulbesuchsjahre der allgemeinbildenden Schule und eine abgeschlossene Berufsausbildung ohne die Berechtigungen des mittleren Schulabschlusses (MSA), - zehn Schulbesuchsjahre der allgemeinbildenden Schule mit einem ESA und dem Abgangszeugnis der Klasse 10 plus mindestens ein Jahr Berufsvorbereitung (BV) oder Ausbildungsvorbereitung (AvDual beziehungsweise AvM-Dual) oder Produktionsschule . 6. Betreffend Frage 5.: Wenn es Ablehnungen von Bewerbern/-innen mit EeaSA gab, wie viele waren das aufgrund fehlender formaler Voraussetzungen im Sinne der Eignung? (Bitte jeweils für den Ausbildungsstart im August 2017 und Februar 2018 in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele Ablehnungen gab es aufgrund eines fehlenden Praktikumsplatzes bei einem geeigneten Träger der Kinder- und Jugendhilfe ? (Bitte entsprechend jeweils in absoluten Zahlen und in Prozent in der Tabelle zu 6. angeben.) Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen der unter 5. und 5. a. beispielhaft beschriebenen Eckpunkte erfüllten, wurden aufgenommen. Bewerberinnen und Bewerber, welche die Bedingungen nicht erfüllten, konnten nicht zugelassen werden. Die genaue Zahl der nicht zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. 7. Welche zusätzlichen Ressourcen und Unterstützungsmaßnahmen wurden den Berufsfachschulen, die SPA-Ausbildungsgänge für EeaSA- Absolventen/-innen eingerichtet haben – abgesehen von der alleinigen Verlängerung der Ausbildungszeit um ein Halbjahr – zur Verfügung gestellt, um den Erfolg dieser Ausbildungsgänge abzusichern? (Bitte jeweilige Ressource und Maßnahme einzeln nennen und Umfang nebst Entlastungseffekt erläutern.) a. Wurden die Klassenfrequenzen bei den EeaSA-Ausbildungsgängen an den Standorten abgesenkt? Wenn nein, mit welcher sachlichen und fachlichen Begründung? b. Wurden zusätzliche Teilungsstunden für das erste Ausbildungshalbjahr (Probehalbjahr) in den EeaSA-Ausbildungsgängen eingerichtet ? Wenn nein, mit welcher sachlichen und fachlichen Begründung? c. Wurden den Standorten zusätzliche Funktionsstunden zur (Weiter-) Entwicklung des SPA-Ausbildungsgangs für EeaSA-Schüler/-innen zugewiesen? Wenn nein, mit welcher sachlichen und fachlichen Begründung? Über den Einsatz der Ressourcen entscheiden die Leitungen der Schulen selbstverantwortlich . Dies bedeutet, dass über die Klassenfrequenzen sowie eventuelle zusätzliche Teilungs- beziehungsweise Funktionsstunden nicht die HIBB-Zentrale entscheidet . Die Ressourcenzuweisung erfolgte auf der Basis der bestehenden Bedarfsgrundlage für Berufsfachschulen für Sozialpädagogische Assistenz. Die Bedarfsgrundlage basiert auf einer Basisfrequenz von 16 Schülerinnen und Schülern. So erhalten die Schulen in der auf 2,5 Jahre verlängerten Ausbildung ausreichende Ressourcen, um Teilungsstunden und/oder andere Förderangebote einzurichten. Bei der Entscheidung der Schulen über den Ressourceneinsatz orientieren sich die Schulen an dem durchgängigen Prinzip des Unterrichts an berufsbildenden Schulen, wonach der Unterricht am Lernenden und an seinen individuellen Lernvoraussetzungen ausgerichtet ist. Damit ist verbunden, Schülerinnen und Schüler anknüpfend an ihre jeweiligen Voraussetzungen zu fördern, zu fordern und durch professionelle Lern- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11897 5 begleitung, Lerncoaching, sprachsensiblen Unterricht sowie additive Sprachförderung zu begleiten. Dabei werden die bestehenden Ausbildungs-und Qualitätsstandards grundsätzlich sichergestellt. 8. An welchen Berufsfachschulen entstanden im Rahmen der neu geschaffenen Ausbildungsgänge für EeaSA-Absolventen/-innen im Bereich Erziehung (SPA) wie viele zusätzliche Klassen zu wie vielen Plätzen? (Bitte jeweils für jeden Standort in absoluten Klassen- und Schüler-/ -innenzahlen in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wurden für diese Klassen zusätzliche Lehrer-/-innenstellen geschaffen ? Wenn ja, wie viele? (Bitte für jeden Standort entsprechend in der Tabelle zu 8. angeben.) b. Wenn nein, mit welcher fachlichen und sachlichen Begründung? (Bitte jeweils erläutern.) Anzahl Klassen und Schülerinnen und Schüler (SuS) im Format SPA-ESA August 2017 Februar 2018 Schule SuS Klassen SuS Klassen BS 18 Berufliche Schule Hamburg Harburg 30 1 43 2 BS 21 Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona 30 1 25 1 BS 23 Berufliche Schule für Sozialpädagogik – Anna-Warburg- Schule 52 2 70 3 BS 30 Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Wagnerstraße 30 1 30 1 Quelle: Schulabfrage, Stand 06.02.2018 Die Schulen werden aufgrund der geltenden Bedarfsgrundlage angemessen mit Personal versorgt (siehe Antwort zu 7. bis 7. c.). Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen werden in der Regel mit dem Ziel des bildungsgangübergreifenden Unterrichtseinsatzes eingestellt und beschäftigt. Die Einsatzplanung von Lehrkräften an berufsbildenden Schulen erfolgt grundsätzlich entsprechend dem schulischen Gesamtbedarf und daher auch in mehreren Bildungsgängen einer Schule. Die zuständige Behörde kann daher keine bildungsganggenaue Zuordnung von Lehrkräften vornehmen. 9. Wie viele der seit August 2017 an den entsprechenden Fachschulstandorten aufgenommenen EeaSA-Absolventen/-innen sind bis zum Ablauf des Probehalbjahres (Stand 5. Februar 2018) aus der SPA-Ausbildung ausgeschieden? (Bitte für jeden Standort in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser EeaSA-Absolventen/-innen schieden leistungsbedingt aus? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 9. angeben.) b. Wie viele schieden freiwillig aus und weswegen? (Bitte jeweils mit Grund entsprechend in der Tabelle zu 9. angeben.) c. Wie viele schieden aus anderen Gründen aus und aus welchen? (Bitte mit Grund entsprechend in der Tabelle zu 9. angeben.) Schülerinnen und Schüler, die das Probehalbjahr leistungsbedingt nicht bestanden haben: Schule Anfänger davon Probehalbjahr nicht bestanden In Prozent BS 18 Berufliche Schule Hamburg Harburg 30 7 23,3 BS 21 Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona 30 10 33,3 Drucksache 21/11897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Schule Anfänger davon Probehalbjahr nicht bestanden In Prozent BS 23 Berufliche Schule für Sozialpädagogik – Anna-Warburg-Schule 52 16 30,8 BS 30 Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Wagnerstraße 30 8 26,7 Gesamt 142 41 28,9 Quelle: Schulabfrage, Stand 06.02.2018 Andere Gründe für das Ausscheiden, wie zum Beispiel ein Abbruch aus persönlichen Gründen, Nichtbestehen der praktischen Ausbildung oder nicht erbrachte Leistungen im Unterreicht, werden nicht zentral erhoben und können in der zur Beantwortung dieser Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht recherchiert werden. 10. Wie viele EeaSA-Absolventen/-innen schlossen das Probehalbjahr bisher (Stand 5. Februar 2018) an welchen Berufsfachschulen im SPA- Ausbildungsgang erfolgreich ab? (Bitte für jeden Standort in absoluten Zahlen und in Prozent in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser EeaSA-Absolventen/-innen werden zum Februar 2018 an welchem Berufsfachschulstandort eine Ausbildung zur/zum SPA beginnen? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 10. angeben.) b. Wie viele dieser EeaSA-Absolventen/-innen werden trotz bestandener Probezeit keine SPA-Ausbildung beginnen und aus welchen Gründen nicht? (Bitte entsprechend mit jeweils vorliegendem Grund in der Tabelle zu 10. angeben.) Schülerinnen und Schüler, die das Probehalbjahr bestanden haben Schule Anfänger davon Probehalbjahr bestanden In Prozent BS 18 Berufliche Schule Hamburg Harburg 30 23 76,7 BS 21 Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona 30 20 66,7 BS 23 Berufliche Schule für Sozialpädagogik – Anna-Warburg-Schule 52 36 69,2 BS 30 Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Wagnerstraße 30 22 73,3 Gesamt 142 101 71,1 Quelle: Schulabfrage, Stand 06.02.2018 Das Probehalbjahr ist Bestandteil der Ausbildung. Daher setzen alle Schülerinnen und Schüler, die das Probehalbjahr bestanden haben, ihre SPA-Ausbildung fort. 11. Welchen Auslastungsgrad haben die EeaSA-Ausbildungsklassen (Probehalbjahr ) zur/zum SPA zum Start im Februar 2018 aufgrund erfolgreicher Bewerber/-innen bisher an den betreffenden Berufsfachschulstandorten ? (Bitte Auslastung je Standort und Klasse in absoluten Zahlen und in Prozent entsprechend in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Werden nach jetzigem Stand weitere Klassen für die neuen EeaSA- Ausbildungsgänge zum Februar 2018 geschaffen? Wenn ja wie viele, zu wie vielen Plätzen und an welchen Standorten ? (Bitte jeweils pro Standort mit Klassen- und Schüler-/-innenzahlen angeben.) Die Klassen werden bedarfsgerecht entsprechend der Nachfrage eingerichtet und sind ausgelastet. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. bis 8. b. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11897 7 12. Läuft bereits eine begleitende Evaluation zu Erfolgen und Entwicklungsperspektiven der neuen EeaSA-Ausbildungsgänge? Wenn ja, durch wen wird diese durchgeführt und wann sollen erste Zwischenergebnisse dieser Evaluation vorliegen? (Bitte Beteiligte und Terminierung angeben.) a. Wenn nein, aus welchen sachlichen und fachlichen Gründen? 13. In welcher Form sind die betreffenden Berufsfachschulen an einer möglichen Evaluation beteiligt und welche Rückmeldungen gab es von ihnen diesbezüglich seit Start der Ausbildungsgänge für EeaSA-Absolventen/ -innen zu folgenden Aspekten: a. Fachliche und persönliche Eignung der EeaSA-Schüler/-innen hinsichtlich der Anforderungen des Ausbildungsgangs? b. Lernfortschritte und Entwicklung der EeaSA-Absolventen7-innen im Ausbildungsgang? c. Personalausstattung für die Ausbildungsgänge? d. Wie hat der Senat/die zuständige Fachbehörde auf negative Rückmeldungen reagiert und was wurde jeweils konkret unternommen? (Bitte jeweilige Kritik nennen und ergriffene Maßnahmen zur Verbesserung erläutern.) Ein fachlicher Austausch zwischen den Schulen und der HIBB-Zentrale zum Ausbildungsformat SPA-ESA wie auch zu anderen Themen findet in regelmäßigen Abständen statt. Über eine mögliche Evaluation hat die zuständige Behörde noch nicht entschieden . Ein mögliches Evaluationskonzept wird rechtzeitig durch die HIBB-Zentrale in Zusammenarbeit mit den Schulen geplant. Die bisherigen Rückmeldungen aus den Schulen zum Ausbildungsgang sind überaus positiv. Nach Auskunft der Schulen sind die Schülerinnen und Schüler ausgesprochen motiviert und lernbereit. Eine Notwendigkeit zur Nachsteuerung aufgrund negativer Rückmeldungen ist zurzeit nicht erkennbar.