BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11909 21. Wahlperiode 13.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 06.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Pendler in der Metropolregion Der Wohnungsmarkt in Hamburg ist angespannt, und so haben viele in Hamburg Beschäftigte für sich entschieden, den Wohnort außerhalb der Stadtgrenzen zu nehmen oder zu behalten. Sie tragen daher wesentlich zur Entlastung des Hamburger Wohnungsmarktes bei, und so sollte das umweltschonende Zurücklegen des Arbeitsweges dieser Bevölkerungsgruppe ein Anliegen auch der Hamburger Politik sein. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) wie folgt: 1. Über welche Erkenntnisse verfügt der Senat aktuell hinsichtlich der Zahlen der Pendler zu den benachbarten Landkreisen? Bitte die entsprechenden Zahlen je Landkreis angeben. 2. Gibt es darüber hinaus auch statistisches Material über Pendler in die weiter entfernt liegenden Landkreise und kreisfreien Städte? Wenn ja, bitte ebenfalls angeben. Die folgenden Pendlerzahlen stellen lediglich die Pendlerinnen und Pendler dar, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Die Statistik berücksichtigt damit zum einen nur Berufspendlerinnen und Berufspendler und keine Freizeitpendlerinnen und Freizeitpendler. Zum anderen sind von dieser Statistik Beamtinnen und Beamte sowie Selbständige nicht erfasst. Sie bilden damit nur eine Teilmenge aller Pendlerinnen und Pendler. Am 30. Juni 2017 wurden 326.042 Ein- und Auspendlerinnen und -pendler von und nach Hamburg, aus den benachbarten und weiter entfernten Landkreisen und kreisfreien Städten, verzeichnet. Ein- und Auspendler Hamburg mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung aus Nachbarlandkreisen und übrige Landkreisen/ kreisfreien Städten in der Metropolregion Hamburg Landkreis/ kreisfreie Stadt Einpendlerinnen und Einpendler Auspendlerinnen und Auspendler Nachbarlandkreise Landkreis Herzogtum Lauenburg 22.501 4.657 Landkreis Pinneberg 49.544 14.636 Landkreis Segeberg 33.394 13.861 Landkreis Stormarn 39.729 18.986 Landkreis Harburg 44.647 8.132 Landkreis Stade 20.374 2.383 Drucksache 21/11909 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ein- und Auspendler Hamburg mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung aus Nachbarlandkreisen und übrige Landkreisen/ kreisfreien Städten in der Metropolregion Hamburg Landkreis/ kreisfreie Stadt Einpendlerinnen und Einpendler Auspendlerinnen und Auspendler Zwischensumme 210.189 62.655 Übrige Landkreise und kreisfreie Städte in der Metropolregion Hamburg Hansestadt Lübeck 5.011 1.895 Kreisfreie Stadt Neumünster 1.611 754 Landkreis Dithmarschen 1.912 416 Landkreis Ostholstein 3.002 494 Landkreis Steinburg 5.942 1.021 Landkreis Cuxhaven 1.625 178 Landkreis Lüchow-Dannenberg 415 57 Landkreis Lüneburg 10.540 1.623 Landkreis Rotenburg/Wümme 3.414 489 Heidekreis 2.149 460 Landkreis Uelzen 1.567 285 Kreisfreie Stadt Schwerin 1.168 285 Landkreis Nordwestmecklenburg1) 1.523 273 Landkreis Ludwigslust-Parchim 4.600 489 Zwischensumme 44.479 8.719 Gesamt 254.668 71.374 1) Nordwestmecklenburg einschließlich Wismar Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit 3. Verfügt der Senat auch über Erkenntnisse über den Modal Split der einzelnen Pendlerströme? Bitte – falls möglich – für die einzelnen Landkreise einzeln aufführen? Nein. 4. In welcher Form werden diese Erkenntnisse bei Hamburger Planungen von Straßen, Radwegen oder Linien des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) berücksichtigt beziehungsweise welche Bemühungen werden unternommen, hierüber mit den benachbarten Gemeinden gemeinsame Lösungen zu finden? Bitte um konkrete Angaben. Die Planung von neuen Straßeninfrastrukturmaßnahmen richtet sich nicht nach dem Modal Split einer einzelner Nutzergruppe, sondern nach dem bestehenden und prognostizierten Verkehrsaufkommen der jeweiligen Strecke. Für die Planung von Straßeninfrastrukturmaßnahmen werden in der Regel die durch Verkehrszählungen ermittelten Verkehrsstärken zugrunde gelegt und entsprechend prognostiziert. Bei Planungen für den Radverkehr wird in der Regel eine Angebotsplanung betrieben. Projekte am Stadtrand werden dabei mit den angrenzenden Gemeinden, Landkreisen und Bundesländern projektbezogen abgestimmt. Die Verkehre der Regionalbahnen werden in Verkehrsverträgen, mit einer Laufzeit von circa acht bis 15 Jahren, geregelt. Darin werden mittel- und langfristige Entwicklungen der Fahrgastnachfrage angemessen berücksichtigt. Darüber hinaus kann es im Rahmen der Verkehrsverträge jährliche Angebotsanpassungen geben, um auf aktuelle Fahrgastnachfragen reagieren zu können. Sämtliche Abstimmungen zu den Verkehrsangeboten erfolgen zwischen den Aufgabenträgern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg. Die Angebotsplanung im Buslinienverkehr erfolgt aufgabenträgerübergreifend auf Basis kontinuierlicher Nachfrageermittlungen durch den HVV. Zusätzlich wird die Raumentwicklung in der Angebotsplanung sowie in der Bedarfsplanung für den öffentlichen Verkehr in enger Abstimmung mit den benachbarten Kreisen beziehungsweise Landkreisen berücksichtigt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11909 3 Im Übrigen siehe Drs. 21/7748 sowie 20/9376. 5. Eine besonders umweltfreundliche Art der Beförderung ist durch den ÖPNV gegeben. Welche heutigen Linien tragen die Hauptlast der Pendlerbeförderung ? Bitte jeweils die Kapazitäten und die tatsächliche Auslastung angeben. Alle Strecken des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) nach Hamburg sind relevant im Sinne der Frage. Maßgebend sind dabei Nachfrage, Kapazitäten und Auslastung im jeweils maßgebenden Querschnitt in der Spitzenstunde der ersten Hauptverkehrszeit in Lastrichtung Hamburg. Eine detaillierte Aufbereitung der Daten ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da fünf Eisenbahnverkehrsunternehmen abzufragen wären, welche die Rechte an ihren Fahrgastzahlen besitzen. Die Buslinienverkehre fungieren vorwiegend als Zubringer zu den Regional- und Schnellbahnlinien, welche das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs in der Metropolregion Hamburg darstellen. 6. Welche Verkehrsbelastungen der nach Hamburg führenden Autobahnen beziehungsweise Einfallstraßen werden durch die Pendlerströme induziert ? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht erhoben. 7. Welcher Anteil aus 6. und 7. ließe sich nach den Einschätzungen des Senats künftig nach Ausbau der Radschnellwege mittels des Fahrrades bewältigen? Eine im Jahr 2017 vorgestellte Potenzialanalyse der Metropolregion Hamburg (siehe http://metropolregion.hamburg.de/mobilitaet/4405012/tp-radschnellwege/) hat gezeigt, dass Erreichbarkeitsgewinne zu erwarten wären, wenn Radschnellwege zwischen dem Umland und Hamburg umgesetzt würden. Aufbauend auf der Potenzialanalyse müssten konkrete umsetzbare Trassen für Radschnellwege im Rahmen von Machbarkeitsstudien ermittelt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher keine genauen Verlagerungspotenziale benannt werden. Pendlerinnen und Pendler sind jedoch ausdrücklich eine Hauptzielgruppe für künftige Radschnellwege in Hamburg und dem Umland. 8. Wie prognostiziert der Senat angesichts anhaltender Zuwanderung und anhaltender Wohnungsknappheit in der Hansestadt die Entwicklung der Pendlerzahlen in den nächsten 15 Jahren insgesamt und für die einzelnen ÖPNV- und Autobahnstrecken? Für den Bereich des SPNV in der Metropolregion Hamburg gelten aktuell die Prognosedaten einer vom HVV beauftragten Untersuchung aus dem Jahr 2016, die Entwicklungstendenzen aufzeigt. Im Szenario mit den größten Wachstumsraten (Umweltszenario ) werden mit den damals getroffenen Grundannahmen für die einzelnen Schienenverkehrsachsen folgende Nachfragewerte (Angabe als Personenfahrten pro Tag) prognostiziert: Drucksache 21/11909 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Im übrigen Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, im Busverkehr, sind entsprechende Langfristprognosen entbehrlich, da die Bereitstellung entsprechender an die Nachfrage anzupassender Kapazitäten im Gegensatz zum SPNV kurzfristiger erfolgen kann und keines entsprechenden Vorlaufs für Planung und Bau benötigter Infrastrukturen (zum Beispiel Streckenausbau) bedarf. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. sowie Drs. 21/7748 und 20/9376. Die Maßnahmen der Bundesfernstraßen orientieren sich an den übergeordneten Prognosen der Bundesverkehrswegeplanung. 9. Welche konkreten Maßnahmen werden dazu in diesem Zeitraum umgesetzt werden? In diesem Zeitraum werden unter anderem die Maßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) umgesetzt. Diese beinhalten den Ausbau der Bundesautobahnen (BAB) A7, BAB A1, BAB A23 und den Neubau der BAB A26. Bis zum Jahr 2030 werden vorbehaltlich einer Finanzierungsregelung mit dem Bund die Schnellbahn-Linie S4 nach Ahrensburg – Bad Oldesloe und die Schnellbahn-Linie S21 nach Quickborn – Kaltenkirchen umgesetzt. Im Regionalverkehr werden im Rahmen des in der Antwort zu 4. beschriebenen Verfahrens zusätzliche Zugfahrten und längere Züge realisiert. Bei den Buslinien erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Aufgabenträgern in den Umlandkreisen eine kontinuierliche Anpassung der Kapazitäten an den Bedarf. Längerfristige Entwicklungsperspektiven erarbeiten die Kreise und Landkreise in ihren Nahverkehrsplänen. Im Übrigen siehe Drs. 21/7748 und 20/9376. Zusätzlich werden Bike-and-Ride- und Park-and-Ride-Anlagen ausgebaut, um die Intermodalität zu fördern. Damit zukünftig noch mehr Pendlerinnen und Pendler das Fahrrad nutzen, wird derzeit eine Machbarkeitsstudie zu Radschnellwegen in der Metropolregion durchgeführt.