BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1192 21. Wahlperiode 07.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 30.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Sommerarbeitslosigkeit bei Hamburger Lehrern/-innen (II) Wenn der Senat und die zuständige Behörde in der Antwort auf Frage 3. der Drs. 21/1103 auf die Drs. 20/7991 verweisen, in der auf befristete Anstellungen von Vertretungskräften und Beurlaubung von Lehrkräften hingewiesen wird, so stellt dieses Verfahren eine Belastung der Arbeitslosenversicherung oder steuerfinanzierter, bedürftigkeitsabhängigen Leistungen dar. Nachfragen zur Drs. 21/1103 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie bewertet der Senat, dass Lehrer/-innen sich während der Sommerferien arbeitslos melden müssen und somit die Kosten der Arbeitslosenversicherung und die steuerfinanzierten, bedürftigkeitsabhängigen Leistungen (ALG II) steigen? Siehe Drs. 20/7991 und 20/8046. 2. Wie viele Lehrer/-innen haben sich seit 2013 pro Jahr vor den Sommerferien aufgrund befristeter Arbeitsverträge inklusive des Monats Juli 2015 arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet? a. Wie viele von ihnen erhalten Arbeitslosengeld II? b. Wie viele von ihnen erhalten Arbeitslosengeld I? Für den Juli 2015 ergeben sich mit Stand 31. Juli 2015 insgesamt neun Fälle, davon fünf Fälle gemäß SGB III und vier Fälle gemäß SGB II. In den Angaben für Juli 2015 sind noch nicht alle Lehrerinnen und Lehrer erfasst, da die Sommerferien in Hamburg am 16. Juli 2015 begonnen haben und die den Daten zugrunde liegende Erfassung der Bundesagentur für Arbeit sich auf den 13. Juli 2015 bezieht. Im Übrigen siehe Drs. 21/1103. 3. Wie bewertet der Senat, unter der Berücksichtigung von Fürsorgegründen , seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den befristet eingestellten Lehrern/-innen? Siehe Antwort zu 1.