BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11924 21. Wahlperiode 13.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 07.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Finanzierung der Privattheater – Steht der Senat zu den Beschlüssen? In ihrer Pressemitteilung vom 26. Januar 2017 (kb26) verkündete der Senat: „Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 haben Senat und Bürgerschaft beschlossen, die Förderung der Privattheater in 2017 von rund 8,6 Millionen Euro auf rund 10,4 Millionen Euro (+1,8 Millionen Euro) zu erhöhen und ab 2018 die Förderung jeweils jährlich um 1,5 Prozent anzuheben. (…) Mit der jährlichen Steigerung der Zuwendungen um 1,5 Prozent, die ab 2018 greifen soll, erhalten die Privattheater eine größere Planungssicherheit (…).“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Erhalten die Privattheater die zugesagte Erhöhung von 1,5 Prozent ihrer Zuwendungen ab 1. Januar 2018 oder erst ab 1. August 2018 mit Beginn der Spielzeit 2018/2019? 2. a) Werden alle Privattheater in Bezug auf die Erhöhung von 1,5 Prozent gleich behandelt oder wird das Geld unterschiedlich verteilt? b) Welche Summen macht das für die einzelnen Theater aus? Die Privattheater erhalten die institutionelle Förderung im Rahmen von zwei- oder vierjährigen Förderperioden. Für die Berechnung der Zuwendung wurde der Mittelwert der Spielzeitförderung 2017/2018 und 2018/2019 beziehungsweise bei der vierjährigen Förderung der Mittelwert der Spielzeitförderungen 2017/2018 bis 2020/2021 berechnet und diese Summe wird gleichbleibend zugewiesen. Im Übrigen siehe Drs. 21/7667.