BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11928 21. Wahlperiode 13.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 07.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie steht Senator Rabe zu den Beschlüssen der Schulkonferenz der Schule auf der Uhlenhorst? Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung der allgemeinbildenden Schulen und entscheidet unter anderem über die Schülerverteilung beziehungsweise über die Zügigkeit der Vorschul- und ersten Klassen. In den letzten Jahren haben die Mitglieder dieses Gremiums an der Schule auf der Uhlenhorst die Erfahrung gemacht, dass Senator Rabe sich über die Empfehlungen der Schulkonferenz hinweggesetzt und andere Entscheidungen getroffen hat. Dies betrifft vor allem die Anzahl der ersten Klassen, die gegen die Beschlüsse der Schule vom Senat durchgesetzt worden waren. Eltern und Lehrer fürchten, dass durch diese andauernde Überschreitung der vorgesehenen Kapazitäten die qualitativ guten Lernbedingungen verloren gehen. Hinzu kommt, dass durch die Überschreitung der Schüleranzahlen notwendige Umbauten wie zum Beispiel Abbau von Schulcontainern und der Umbau der Hausmeisterwohnung immer weiter verschoben werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Schulkonferenz beschließt als oberstes Beratungs- und Beschlussgremium einer Schule über die Fragen der inneren Ausgestaltung des Schullebens, nicht aber über Fragen der äußeren Schulorganisation der eigenen oder gar anderer Schulen in der Region, siehe hierzu § 52 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG). Die Berücksichtigung der umfangreichen gesetzlichen Vorgaben zur jährlichen Schulorganisation gemäß §§ 87 Absatz 1, 42 Absatz 7 und 13 Absatz 2 a HmbSG obliegt der für Bildung zuständigen Behörde. Deren Ziel ist es stets, Elternwünschen bei der Schulwahl im Rahmen der Möglichkeiten nachzukommen, auch wenn dies nicht immer mit den Interessen von Eltern übereinstimmt, die bereits einen Schulplatz für ihre Kinder haben. In Bezug auf die Schule auf der Uhlenhorst wünschten bei der letzten Anmelderunde zahlreiche Eltern für ihre Kinder einen Schulplatz. Die Eltern der Kinder, die bereits einen Schulplatz hatten, wollten dagegen keine zusätzlichen Schulplätze bereitstellen lassen. Da die Schule jedoch noch Raumkapazitäten hatte, wurde entschieden, zusätzliche Schulplätze zur Verfügung zu stellen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Vorschulklassen wird die Schule auf der Uhlenhorst nach dem Beschluss der Schulkonferenz im kommenden Schuljahr einrichten? Drucksache 21/11928 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele erste Klassen wird die Schule auf der Uhlenhorst nach dem Beschluss der Schulkonferenz im kommenden Schuljahr einrichten? 3. Wie verteilt sich die Zügigkeit nach dem Beschluss der Schulkonferenz der Schule auf der Uhlenhorst auf die umliegenden Schulen (Humboldtstraße , Forsmannstraße und Adolph-Schönfelder-Schule)? 4. Wird diese Verteilung von den Schulkonferenzen der oben genannten Schulen bestätigt? Falls nein, warum nicht? Der Prozess der Schulorganisation findet in den Monaten Februar und März im Zusammenwirken von Schulleitungen, Schulaufsicht und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der für Bildung zuständigen Behörde statt. Nach derzeitigem Planungsstand werden abschließende Entscheidungen Anfang April 2018 von der für Bildung zuständigen Behörde getroffen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Liegen der zuständigen Behörde die Beschlüsse der Schulkonferenz der Schule auf der Uhlenhorst vor? a. Falls ja, bei welchen Beschlüssen wird der Senator von den Entscheidungen der Schulkonferenz abweichen und aus welchen Gründen jeweils? b. Falls ja, welche Beschlüsse wird der Senator mittragen? Ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 1. bis 4. 6. In Drs. 21/11614 sagt der Senat, dass die Überschreitung der Schüleranzahl an der Schule auf der Uhlenhorst „temporär“ bleiben soll. Zu wann ist ein Ende dieser temporären Überschreitung der Schülerzahlen geplant? 7. Wie lange will die zuständige Behörde die Überschreitung der Schüleranzahl mit Schulcontainern kompensieren? Siehe Antwort zu 1. bis 4.