BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11943 21. Wahlperiode 16.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 08.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Teurer „Tunnelblick“ der Verkehrsbehörde – Warum ist der Wallringtunnel immer noch nicht wieder komplett geöffnet und mit welchen Gesamtkosten wird für diese Endlossanierungsmaßnahme aktuell gerechnet? Der 1966 fertiggestellte Wallringtunnel in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs und der City ist als Teil des Rings 1 gleichermaßen Lebensader und Nadelöhr des innerstädtischen Straßenverkehrs. Rund 36.000 Fahrzeuge passieren das 550 Meter lange Tunnelbauwerk durchschnittlich an einem normalen Werktag, darunter auch fast 3.000 Lastkraftwagen (Lkws) und Busse. Seit September 2014 wird der Wallringtunnel instand gesetzt und sicherheitstechnisch nachgerüstet. Die damit einhergehenden Teil- und Vollsperrungen führten und führen zu erheblichen Verkehrsbehinderungen im gesamten Innenstadtbereich. Einer gründlichen Projektdurchführung seitens der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) als „Bedarfsträger“ sowie des von dieser mit der Gesamtmaßnahme betrauten Landesbetriebs Straßen , Brücken und Gewässer (LSBG) als „Realisierungsträger“ fällt daher eine große Bedeutung zu. Umso ärgerlicher sind die im Verlauf der Planungen und der Bauarbeiten aufgetretenen Verzögerungen und damit zusammenhängenden Kostensteigerungen. Noch in einer Pressemitteilung vom 8. Mai 2017 kündigte die BWVI die Wiedereröffnung beider Tunnelröhren für Dezember 2017 an.1 Dazu ist es bis zum heutigen Tage nicht gekommen. Es passt ins Bild, dass das Gesamtprojekt „Wallringtunnel“ erheblichen Raum im Jahresbericht 2017 des Landesrechnungshofs (siehe Drs. 21/8000) eingenommen hat. So waren ursprünglich für alle Maßnahmen 18,2 Millionen Euro im Haushalt eingeplant. Diese Kostenschätzung wurde bereits 2012 auf rund 30,3 Millionen Euro hochgeschraubt. Alleine die aktuelle Verzögerung lässt einen weiteren Anstieg der Kosten plausibel erscheinen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Zu wann ist die Wiedereröffnung beider Röhren des Wallringtunnels nach aktuellem Stand geplant? Bitte die entsprechende Kalenderwoche angeben. Beide Röhren des Wallringtunnels werden in der 17. Kalenderwoche für den Verkehr freigegeben. Anschließend finden weitere Bauarbeiten statt, die den Verkehr nicht beeinträchtigen. 1 http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/8718482/2017-05-08-bwvi-wallringtunnel/, letzter Zugriff 08.02.2018. Drucksache 21/11943 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Aus welchen genauen Gründen ist die Wiedereröffnung beider Röhren des Wallringtunnels nicht, wie in der oben erwähnten Pressemitteilung der BWVI vom 8. Mai 2017 angekündigt, im Dezember 2017 erfolgt? Um weitere Sperrungen nach der Verkehrsfreigabe zu vermeiden, wurden die Umbauarbeiten an der Tunnellüftung, welche ursprünglich nach der Fertigstellung der Steuerungseinrichtungen erfolgen sollten, in die seit Dezember des Jahres 2017 eingerichtete Verkehrsphase vorgezogen. 3. Wie hoch werden die Gesamtbaukosten für das Projekt „Wallringtunnel, Grundinstandsetzung und Nachrüstung“ nach aktueller Schätzung insgesamt sein? 4. In welcher Höhe wurden bisher Finanzmittel für das Projekt „Wallringtunnel , Grundinstandsetzung und Nachrüstung“ veranschlagt? 5. In welcher Höhe wurden bisher Finanzmittel für das Projekt „Wallringtunnel , Grundinstandsetzung und Nachrüstung“ verausgabt? Die Gesamtbaukosten betragen 30,1 Millionen Euro. Bisher wurden 30,1 Millionen Euro veranschlagt und 25,3 Millionen Euro verausgabt. 6. Wer betreibt das Onlineangebot der Unterseite http://www.hamburg.de/ baustellen/? Welche Stellen speisen dort im Einzelnen ihre Daten bezüglich etwaiger Straßenbaustellen ein? Die Seite http://www.hamburg.de/stoerungsmeldungen/ wird von der Redaktion hamburg .de betreut. Es wird nach Entscheidung und Möglichkeit der Redaktion der Großteil der Sperrungen und Beeinträchtigungen auf Hamburgs Straßen zeitnah online gestellt. Die Meldungen konzentrieren sich auf Baustellen, die den Verkehr dauerhaft beeinträchtigen. Unter http://www.hamburg.de/baustellen wird eine Auswahl der aktuellen Baumaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen und Bundesstraßen veröffentlicht. 7. Warum ist mit Stand 8. Februar 2018 sowohl auf der interaktiven Karte unter http://www.hamburg.de/baustellen/ als auch in der tabellarischen Auflistung der „Baustellen und Beeinträchtigungen auf Hamburgs Straßen “2 kein Eintrag für die aktuelle Sperrung des Wallringtunnels vorhanden ? Auf der Internetseite http://www.hamburg.de/baustellen/ wird eine Auswahl an Baustellen auf Bundesfernstraßen und Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Für die Auswahl der dort dargestellten Maßnahmen wird unter anderem die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an Werktagen (DTVw) herangezogen. In dem Fall des Wallringtunnels ergaben sich durch die Sperrungen keine überdurchschnittlich hohen Belastungen, daher wird die Maßnahme nicht veröffentlicht. Das lediglich eine Auswahl von Maßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen und Bundesfernstraßen veröffentlich wird, dient der Übersichtlichkeit. 8. Inwiefern werden Informationen zu Baustellen und Beeinträchtigungen auf Hamburgs Straßen regelhaft an Anbieter und Betreiber von Navigationssystemen weitergeleitet? Die Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst ist Teil der Verkehrsleitzentrale der Polizei und veröffentlicht aktuelle und vorsorgliche Informationen zu Verkehrsbeeinträchtigungen im Hamburger Straßennetz. Diese werden auf Grundlage der Rahmenrichtlinie für den Verkehrswarndienst den Rundfunkanstalten, Rundfunksendern sowie anderen Abnehmerinnen und Abnehmern von Verkehrsinformationen wie zum Beispiel Anbietern und Betreibern von Navigationssystemen digital zur Verfügung gestellt. 2 http://www.hamburg.de/stoerungsmeldungen/. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11943 3 9. Inwiefern wurden Informationen zur aktuellen Sperrung des Wallringtunnels an Anbieter und Betreiber von Navigationssystemen weitergeleitet? Die Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst hatte nachstehende Informationen im Verkehrswarndienst veröffentlicht, die auch weiterhin täglich eingestellt wird: „Hamburg, Wallringtunnel, zwischen Glockengießerwall und Deichtorplatz in beide Richtungen Fahrbahn auf einen Fahrstreifen verengt, gesperrt für LKW, vorübergehende Begrenzung der Breite auf 2,20 m, vorübergehende Beschränkung der Höhe auf 2,80 m, Baustelle“. Eine Protokollierung über den erstmaligen Zeitpunkt der Einstellung erfolgte nicht. 10. Wie im Jahresbericht 2017 des Rechnungshofs nachzulesen ist, „hatte der Senat bereits im Jahr 2012 beschlossen, die umfassende Zuständigkeit für sämtliche Brücken, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke bis zum 30. Juni 2012 bei der BWVI bzw. dem LSBG zu konzentrieren.“ Um vor allem die aus einer unklaren und ineffizienten Aufgabenverteilung herrührenden finanziellen Risiken zu minimieren, hatte der Rechnungshof eine kurzfristige Umsetzung gefordert und die BWVI hatte zugesagt, dieser Forderung nachkommen zu wollen. Ist die Zuständigkeit für sämtliche Brücken, Tunnel und sonstige Ingenieursbauwerke mittlerweile bei der BWVI beziehungsweise dem LSBG konzentriert? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum immer noch nicht und zu wann soll dies geschehen? Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wurde bereits mit der betrieblichen Unterhaltung der städtischen Tunnel zum Zwecke der Erhaltung der Funktions- und Betriebsbereitschaft beauftragt. Bei den städtischen Brücken wurde mit der Übernahme erster Maßnahmenpakete im Jahr 2017 begonnen. Weitere Aufgaben sollen ab dem Jahr 2018 folgen. Die Übernahme der gesamten Zuständigkeit für weitere circa 600 Ingenieurbauwerke (zum Beispiel Stützwände und kleinere Brücken ) wird vorbereitet. Ein Abschluss wird bis zum Jahr 2020 angestrebt. 11. Laut Drs. 21/9861 ist der unter Verkehrssicherheitsgesichtspunkten wichtige ununterbrochene Empfang mindestens eines Rundfunksenders im Wallringtunnel nicht möglich. Wird nach dem Abschluss des Projektes „Wallringtunnel, Grundinstandsetzung und Nachrüstung“ der ununterbrochene Empfang mindestens eines Rundfunksenders im Wallringtunnel möglich sein? 12. Laut Drs. 21/9861 ist es im Wallringtunnel nicht möglich, über Lautsprecher und das Aufschalten von Mitteilungen auf die Verkehrsfrequenz die Verkehrsteilnehmer direkt anzusprechen und zu informieren. Wird es nach dem Abschluss des Projektes „Wallringtunnel, Grundinstandsetzung und Nachrüstung“ möglich sein, über Lautsprecher und das Aufschalten von Mitteilungen auf die Verkehrsfrequenz die Verkehrsteilnehmer im Wallringtunnel direkt anzusprechen und zu informieren? Der Wallringtunnel wird mit der entsprechenden Technik ausgerüstet, sodass ein UKW-Empfang innerhalb des Tunnels möglich ist und ein Einsprechen in den Verkehrsfunk sowie Informationen über Lautsprecher erfolgen können. 13. Inwiefern ist der Wallringtunnel von den Planungen für den Trassenverlauf der zukünftigen U-Bahn-Linie U5 betroffen? Die Lage des Wallringtunnels wird bei den Planungen zur U5 berücksichtigt. Direkt betroffen ist der Wallringtunnel nach derzeitigen Stand der Planungen (Machbarkeitsuntersuchung ) nicht.