BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11954 21. Wahlperiode 16.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 09.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Strafanzeige wegen Verdacht auf Untreue Hier: Gab es Weisungen, die zur Einstellung der Untreu-Ermittlungen gegen die alte Handelskammerspitze führten? Am 13. August 2015 wurde eine Strafanzeige gegen Unbekannt sowie gegen den damaligen Hauptgeschäftsführer der Handelskammer wegen des Verdachts der Untreue gestellt. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Hamburg unter dem AZ 3306 Js 169/15 geführt. Weitere Ermittlungen in dieser Sache wurden damals abgelehnt. Presseberichten zufolge sind aktuell ja erneut Strafanzeigen gegen die Ex-Chefs der Hamburger Handelskammer wegen Untreueverdacht gestellt worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Gab es bezüglich des Verfahrens AZ 3306 Js 169/15 Weisungen oder andere Kommunikation, auf deren Basis die Staatsanwaltschaft gehandelt hat beziehungsweise handeln musste? Falls ja, durch wen, wann und in welcher Form? (Gegebenenfalls entsprechende schriftliche Weisungen beziehungsweise Notizen als Anlage dieser Senatsantwort anhängen.) Nein.