BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11956 21. Wahlperiode 16.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 09.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Kosten und Nutzen der P+R-Gebühren im Jahr 2017 Seit Ende Juli 2014 ist die Nutzung bestimmter Park-and-ride(P+R)-Anlagen auf Beschluss des SPD-Senats nur noch gegen Gebühr möglich. Nach und nach werden seither weitere Standorte mit der Gebührenpflicht überzogen. Ursprünglich sollte die Gebührenpflicht im vergangenen Jahr auf alle weiteren P+R-Anlagen in Hamburg ausgedehnt werden. Dieses fragwürdige Ziel soll mittlerweile erst im laufenden Jahr erreicht werden, wie der Senat im Sommer 2017 einräumen musste (siehe Drs. 21/9882). Die Einführung der Gebührenpflicht wurde vom Senat vor allem mit Verbesserungen in den Bereichen Qualität und Sicherheit sowie einem zukünftigen Kapazitätsausbau gerechtfertigt. Insbesondere letzterer ist bis in den Sommer 2017 unzureichend erfolgt, wie mehrere CDU-Anfragen (Drs. 21/516, 21/2242, 21/3044, 21/5888, 21/9882) ergeben hatten. Seit der Einführung der Gebührenpflicht wurde nur eine einzige zusätzliche P+R-Anlage, 2016 in Poppenbüttel, eröffnet. Im Gegenzug wurde beispielsweise die P+R-Anlage Hagenbecks Tierpark/Lokstedter Höhe mit 166 Stellplätzen, die eigentlich nur vorübergehend für die Flüchtlingsunterbringung zweckentfremdet werden sollte, Ende Juli 2016 klammheimlich sogar dauerhaft geschlossen und für ein Wohnungsbauvorhaben umgewidmet, wie erst durch eine weitere CDU- Anfrage (Drs. 21/4925) aufgedeckt wurde. Unter dem Strich standen im Juli 2017 im Vergleich zu der Zeit vor der Einführung der Gebührenpflicht und unter Einbeziehung der für die Flüchtlingsunterbringung zweckentfremdeten Anlagen damit statt wie im Januar 2014 9.052 nur noch 7.775 P+R- Stellplätze in Hamburg zur Verfügung. Dabei hatte der SPD-Senat in Drs. 20/9662 noch verkündet, dass „in der Summe (…) nach einer ersten Abschätzung Potenziale für bis zu 2.350 neue P+R-Stellplätze“ bestehen. Auch im März 2017 hatte der Senat in Drs. 21/8274 nochmals bekräftigt, dass „das P+R-Entwicklungskonzept (…) einen mittelfristigen Ausbau von rund 2.000 Stellplätzen in den kommenden Jahren“ vorsieht. Weil der Senat also weit davon entfernt ist, sein eigenes Versprechen vom Kapazitätsausbau einzuhalten, ist es umso absurder, dass der Senat die P+R-Anlagen am Lattenkamp in Winterhude (55 P+R-Stellplätze) und am Friedrichsberg (93 P+R-Stellplätze) in Barmbek-Süd schließen will. Ein CDU- Antrag (Drs. 21/11262) zur Abwendung dieser Stellplatzvernichtung wurde in der Bürgerschaftssitzung vom 20. Dezember 2017 mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN abgelehnt. Bezeichnend ist auch, dass der der Senat in der Antwort auf eine CDU- Anfrage (Drs. 21/9810) im Sommer 2017 einräumen musste, dass ausgerechnet die P+R-Betriebsgesellschaft selbst P+R-Stellplätze an Gewerbe- Drucksache 21/11956 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 kunden vermietet und damit gegenüber dem tieferen Sinn einer P+R-Anlage, der Förderung des Umstiegs vom motorisierten Individualverkehr (MIV) hin zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), zweckentfremdet. Zudem kann Hamburg eingedenk des gebrochenen Kapazitätsversprechens sowie des weiterhin immens hohen Stauniveaus auf keinen einzigen P+R-Stellplatz verzichten – auf 148 wie in Friedrichsberg und Lattenkamp zusammen schon gar nicht. Öffentlich ist die P+R-Abzocke des SPD-Senats bisher zudem hauptsächlich in Form des verursachten Abschreckungseffekts aufgefallen, der sich durch einen massiven Rückgang der Auslastung in den betroffenen P+R-Anlagen auszeichnet. Nimmt man die 18 Anlagen, in denen seit Juli 2014 und vor Oktober 2016 die Gebührenpflicht eingeführt wurde, ist dort im Vergleich zum letzten Jahr ohne Gebührenpflicht und bis August 2016 insgesamt ein Auslastungsrückgang von insgesamt 430 Prozentpunkten beziehungsweise fast 24 Prozentpunkten im Durchschnitt erfolgt. Absoluter Spitzenreiter ist Neuwiedenthal mit einem Minus von 67 Prozentpunkten. Auch der Rückgang um 47 Prozentpunkte in Neugraben, der mit 854 Stellplätzen zweitgrößten P+R- Anlage in Hamburg, ist ein sehr schlechtes Zeichen. Weil sich diese Negativentwicklung früh abzeichnete, kam auch der ADAC Hansa bereits Ende April 2015 zu einem vernichtenden Urteil und sprach mit Blick auf die P+R-Gebühren von einem „verkehrspolitischen Flop“. Dies war damals umso bemerkenswerter, als dass der ADAC seinerzeit selbst 5 Prozent der Anteile an der P+R-Betriebsgesellschaft mbH hält. Mehrmals schon ist deutlich geworden, dass, wie es die Drs. 21/516, 21/2242 und 21/8274 eindrucksvoll bestätigt hatten, Kosten und Nutzen bei der Gebührenerhebung in einem schlechten Verhältnis stehen. Demnach waren bis Ende 2016 Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 4 Millionen Euro erzielt worden. Dem standen seit Ende Juli 2014 allerdings Ausgaben in Höhe von rund 13 Millionen Euro gegenüber, woraus sich im Saldo ein Minus von rund 9 Millionen Euro ergab. Aus diesen Gründen, und weil die P+R-Gebühren von einem frühzeitigen Umstieg vom Auto auf die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abhalten, hatte sich die CDU-Fraktion daher Ende 2015 mit Drs. 21/2367 und Ende Oktober 2016 mit Drs. 21/6458, vor dem Hintergrund des historischen Staudesasters nach den Sommerferien, für eine sofortige Abschaffung der P+R-Gebühren eingesetzt. Beide Anträge wurden von SPD und GRÜNEN in der Bürgerschaft abgelehnt. Es gilt daher umso mehr, zu bilanzieren, was die P+R-Gebühren seit ihrer Einführung vor rund dreieinhalb Jahren für die Pendler und die Mobilität in Hamburg gebracht haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Kernziel des P+R-Entwicklungskonzeptes ist, durch kontinuierliche Qualitätsverbesserungen die P+R-Anlagen für die Nutzerinnen und Nutzer besser nutzbar und attraktiver zu gestalten und gleichzeitig einen einheitlichen Standard zu erzielen. Weiterhin soll eine verkehrliche Steuerungswirkung erreicht werden, indem der Fremdparkeranteil derjenigen, die nicht den Übergang auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen, reduziert wird. Ein weiteres wichtiges Ziel des Konzeptes ist es, den Umstieg vom Pkw auf den ÖPNV schon in der Peripherie Hamburgs zu fördern, um den innerstädtischen Verkehr zu entlasten. Nach Abschluss des zweiten Betriebsjahres nach der Entgelteinführung zeigt sich, dass der positive Trend, der in Drs. 21/5888 bereits erläutert wurde, anhält. Dies betrifft eine deutlich steigende Auslastung auf den P+R-Anlagen, steigende Einnahmen und die damit verbundene Reduzierung des Defizites der P+R-Betriebsgesellschaft mbH (P+R). Gleichzeitig stieg auch auf hochausgelasteten Anlagen die Verfügbarkeit von freien Stellplätzen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11956 3 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) und P+R wie folgt: I. Kosten 1. Welche Instandsetzungs- beziehungsweise Sanierungs- und/oder baulichen Maßnahmen wurden seit Juli 2014 in den gebührenpflichtigen P+R-Anlagen durchgeführt und was haben diese jeweils gekostet? Im Jahr 2017 wurden umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen auf der P+R-Anlage Elbgaustraße vorgenommen. Die Kosten belaufen sich im Jahr 2017 auf 623.000 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/8274. 2. Wie haben sich die Betriebskosten der gebührenpflichtigen P+R- Anlagen seit 2014 entwickelt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Der Jahresabschluss für das Jahr 2017 wurde noch nicht durch die Gesellschafterversammlung festgestellt, sodass die finalen Daten derzeit nicht vorliegen. Im Übrigen siehe Drs. 21/8274. 3. Wie hat sich der Personalbestand der P+R-Betriebsgesellschaft mbH seit dem Jahr 2014 entwickelt? Wie hat er sich jeweils am Stichtag 31. Dezember der Jahre seit 2014 dargestellt und wie stellt er sich aktuell dar? (Bitte jeweils die Stellenzahl, die Beschäftigtenzahl und die Zahl der VZÄ angeben.) Mit Stand 31. Dezember 2017 sind bei der P+R elf Vollzeitstellen vorhanden. Im Übrigen siehe Drs. 21/8274. 4. Wie haben sich die Personalkosten der P+R-Betriebsgesellschaft mbH seit dem Jahr 2014 entwickelt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Siehe Antwort zu 2. und Drs. 21/8274. 5. Laut Drs. 21/2242 werden der P+R-Betriebsgesellschaft mbH im Rahmen eines „Geschäftsbesorgungsvertrages“ seit 2003 Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) zur Verfügung gestellt. Laut Drs. 21/5888 handelte es sich im Oktober 2016 um eine Betriebsaufsicht und acht weitere Mitarbeiter, die allesamt in Vollzeit arbeiten, sowie eine Teilzeitkraft. Hat sich an diesem Personalumfang bis heute etwas geändert ? Wenn ja, was genau? Seit 1. Februar 2018 werden im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages (GBV) eine Betriebsaufsicht und neun Beschäftigte, die in Vollzeit arbeiten, sowie eine Teilzeitkraft von der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) eingesetzt. 6. Auf welche Summen beliefen sich die Personalkosten für die der P+R- Betriebsgesellschaft mbH in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 auf der Basis des Geschäftsbesorgungsvertrages zur Verfügung gestellten HOCHBAHN-Mitarbeiter? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) 7. Auf welche Summe beliefen sich die Miet- und anderen Nebenkosten, die durch die Personalgestellung in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 angefallen sind? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) 8. Wie hoch waren beziehungsweise sind die Kosten für die von der P+R- Betriebsgesellschaft mbH in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 fremdvergebenen Aufträge? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) 9. Laut der Power-Point-Präsentation (PPP) aus dem Ausschussprotokoll Nummer 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 sollen die P+R-Anlagen wiedererkennbare Qualitätsstandards wie Videoüberwachung , Notrufanlagen und eine „wahrnehmbare Präsenz“ von Service- Drucksache 21/11956 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 personal aufweisen. Welchen Kosten sind in den gebührenpflichtigen P+R-Anlagen in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 angefallen für a) Beschaffung und Installation neuer Anlagen zur Videoüberwachung ? b) den Betrieb sämtlicher Anlagen zur Videoüberwachung? c) Beschaffung und Installation neuer Notrufanlagen? d) den Betrieb sämtlicher Notrufanlagen? e) Servicepersonal zur Erzeugung einer „wahrnehmbaren Präsenz“? (Bitte jeweils jahresweise aufschlüsseln.) 10. Laut der Senatsantwort auf Frage 6. der Drs. 20/11361 wird die Einhaltung der Gebührenpflicht durch „regelmäßige Bestreifungen der Parkand -ride-Anlagen durch spezielle Streifen der Hochbahn-Wache kontrolliert werden“. a) Wie hat sich der Personalbestand dieser speziellen Streifen der Hochbahn-Wache in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 entwickelt ? (Bitte jahresweise aufschlüsseln sowie jeweils die Stellenzahl, die Beschäftigtenzahl und die Zahl der VZÄ angeben.) b) Wie hoch sind die Personalkosten, die für diese speziellen Streifen in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 angefallen sind? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) 11. Welche Kosten sind in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 jeweils für das Marketing im Zusammenhang mit der Gebührenpflicht angefallen ? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Siehe Antwort zu 2. und Drs. 21/8274. 12. Das Lösen der Parkscheine soll vorrangig über Automaten erfolgen. a) Wie viele Fahrkartenautomaten wurden im Rahmen der Gebührenerhebung in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 angeschafft? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Es wurden im Jahr 2017 acht Parkscheinautomaten angeschafft. Im Übrigen siehe Drs. 21/8274. b) Welche Kosten sind in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 für Beschaffung und Installation der Fahrkartenautomaten angefallen? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Die Kosten für die Beschaffung und Installation von Parkscheinautomaten betrugen im Jahr 2017 43.000 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/8274. c) Welche Kosten sind in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 für Wartung und Betrieb der Fahrkartenautomaten angefallen? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Siehe Antwort zu 2. und Drs. 21/8274. 13. Laut Drs. 21/5888 war das Lösen der Parkscheine mit dem Smartphone im Oktober 2016 nicht möglich. Allerdings habe seinerzeit eine „kontinuierliche Marktbeobachtung“ stattgefunden, eine Entscheidung zur Ausweitung sei aber damals noch nicht getroffen worden. a) Wer hat diese „kontinuierliche Marktbeobachtung“ in welchem genauen Zeitpunkt durchgeführt? b) Wie lauten die Ergebnisse dieser „kontinuierlichen Marktbeobachtung “? c) Wurde mittlerweile eine Entscheidung zur Ausweitung getroffen? Wenn ja, wie lautet diese Entscheidung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11956 5 Wenn nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Siehe Drs. 21/8274 und 21/9882. 14. Gibt es weitere Kosten, die in den mit den Fragen 1. bis 12. dieser Anfrage erhobenen Kosten nicht enthalten sind und die im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung entstanden sind? Wenn ja, welche sind dies genau und wie haben sich diese Kosten in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 entwickelt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Siehe Drs. 21/8274. 15. In Drs. 21/5888 ging der Senat für die Jahre 2017 und 2018 von Kosten für die Entgelterhebung in Höhe von von 632.000 Euro beziehungsweise 719.000 Euro aus. Sind diese Planwerte weiterhin aktuell? Wenn nein, inwiefern nicht? Für die Entgelterhebung werden gemäß bestehendem Erfolgsplan für die P+R nunmehr als Planwert für das Jahr 2018 Kosten in Höhe von 432.000 Euro angenommen. Im Übrigen siehe Drs. 21/8274. 16. In Drs. 21/5888 schrieb der Senat in seiner Vorbemerkung: „Den Kosten für die Erhebung der Entgelte stehen höhere Einnahmen gegenüber. Somit konnte die P+R-Betriebsgesellschaft mbH (P+R) ihre Verluste seit dem Jahr 2014 verringern.“ Wie haben sich die hier vom Senat erwähnten Verluste der P+R-Betriebsgesellschaft seit 2011 entwickelt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Im Jahr 2016 hat die P+R 583.000 Euro Überschuss an die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) abgeführt. Auch für das Jahr 2017 wird ein positives Ergebnis erwartet. Die Feststellung des Ergebnisses durch den Aufsichtsrat der P+R steht noch aus. Im Übrigen siehe Drs. 21/8274. 17. Hat sich die Einführung der P+R-Gebühren aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden unter dem Gesichtspunkt der bisherigen Kosten rentiert? Ja. Im Übrigen siehe Drs. 21/8274. II. Nutzen 18. Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem gesamten Kartenverkauf seit Einführung der Gebührenpflicht entwickelt? (Bitte für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 separat aufschlüsseln.) 19. Für welche Zwecke wurden die in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 erwirtschafteten Bruttoeinnahmen aus dem gesamten Kartenverkauf verwendet? (Bitte jahresweise aufschlüsseln und die jeweiligen Teilbeträge angeben.) Siehe Antwort zu 2. und Drs. 21/8274. 20. Mit Bruttoeinnahmen in welcher Höhe aus dem gesamten Kartenverkauf rechnen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden in im Jahr 2018 und in welchen Produktgruppen welcher Aufgabenbereiche welcher Einzelpläne sind diese Kosten im Haushaltsplan 2017/2018 jeweils veranschlagt? Aus dem Verkauf von Karten wurden als Planwerte für das Jahr 2018 Erträge in Höhe von 2.000.000 Euro prognostiziert. Im Übrigen siehe Drs. 21/8274. Drucksache 21/11956 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 21. Wie viele Tages-, Monats- und Jahreskarten wurden seit Einführung der Gebührenpflicht verkauft? (Bitte für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 separat aufschlüsseln.) Jahr Tages- und Mehr- Tage-Karte 30-Tage-Karte Jahreskarte 2017 688.650 25.788 941 Im Übrigen siehe Drs. 21/8274. 22. Mit wie vielen verkauften Tages-, Monats- und Jahreskarten rechnen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden im Jahr 2018 und in welchen Produktgruppen welcher Aufgabenbereiche welcher Einzelpläne sind diese Kosten im Haushaltsplan 2017/2018 jeweils veranschlagt? 23. Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem Automatenverkauf seit Einführung der Gebührenpflicht entwickelt? (Bitte für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 separat aufschlüsseln.) 24. Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf der Jahreskarten seit Einführung der Gebührenpflicht entwickelt? (Bitte für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 separat aufschlüsseln.) Zu den prognostizierten Erträgen aus dem Verkauf von Karten siehe Antwort zu 20. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und Drs. 21/8274. 25. Wie viele P+R-Stell-/-Parkplätze wurden seit dem 1. Juli 2014 in Hamburg neu geschaffen und wie viele davon sind kostenlos oder gebührenpflichtig ? (Bitte für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und das laufende Jahr separat aufschlüsseln.) 26. Wie viele P+R-Stell-/-Parkplätze werden in den Jahren 2017 und 2018 jeweils wo neu geschaffen und wie viele davon werden gebührenfrei oder gebührenpflichtig sein? Siehe Drs. 21/8274. 27. Laut der PPP aus dem Ausschussprotokoll Nummer 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 sind mit der Gebührenpflicht folgende Zielsetzungen verbunden: ‐ „Verlagerung von heutigen P+R-Nutzern auf Anlagen mit geringerer MIV-Fahrt-Entfernung oder – bei kurzen Strecken – auch auf Fahrrad oder Buszubringer. Dadurch Vergrößerung des Angebotes für Nutzer, die auf P+R angewiesen sind.“ ‐ „Reduzierung von Fremdparkern. Hierdurch Bereitstellung von P+R- Kapazitäten für weitere Pendler.“ ‐ „Gerechtigkeit zum entgeltpflichtigen B+R-Angebot.“ Laut Drs. 21/516 aus dem Mai 2015 wurden diese Zielsetzungen zum damaligen Zeitpunkt allesamt erreicht. Im November 2015 (Drs. 21/2242), im Februar 2016 (Drs. 21/3044) und im Oktober 2016 (Drs. 21/5888) wurde diese Einschätzung jeweils mit Verweis auf Drs. 21/516 bestätigt. Allerdings konnte der Senat in keiner seiner bisherigen Antworten Zahlenmaterial beziehungsweise Daten anführen, die diese Einschätzung nachvollziehbar machen. a) Inwiefern wurde das Ziel „Verlagerung von heutigen P+R-Nutzern auf Anlagen mit geringerer MIV-Fahrt-Entfernung oder – bei kurzen Strecken – auch auf Fahrrad oder Buszubringer. Dadurch Vergrößerung des Angebotes für Nutzer, die auf P+R angewiesen sind“ erreicht und welche konkreten Zahlen lassen für und/oder gegen die Zielerreichung anführen? b) Inwiefern wurde das Ziel „Reduzierung von Fremdparkern. Hierdurch Bereitstellung von P+R-Kapazitäten für weitere Pendler“ Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11956 7 erreicht und welche konkreten Zahlen lassen für und/oder gegen die Zielerreichung anführen? c) Inwiefern wurde das Ziel „Gerechtigkeit zum entgeltpflichtigen B+R- Angebot“ erreicht und welche konkreten Zahlen lassen für und/oder gegen die Zielerreichung anführen? Siehe Drs. 21/8274. 28. Hat sich die Einführung der P+R-Gebühren aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde unter dem Gesichtspunkt des Nutzens rentiert? Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 17. III. Sonstiges 29. Wie viele P+R-Stell-/-Parkplätze wurden seit dem 1. Juli 2014 in Hamburg wo genau gestrichen? (Bitte für 2014, 2015, 2016, 2017 und das laufende Jahr separat aufschlüsseln.) Siehe Drs. 21/9882 und Antwort zu 31. 30. Welche P+R-Anlagen in Hamburg unterliegen aktuell und seit wann genau der Gebührenpflicht? Zum 1. Januar 2018 wurde auf den P+R-Anlagen Bahrenfeld, Klein Flottbek und Trabrennbahn die Entgeltpflicht eingeführt. Im Übrigen siehe Drs. 21/8274 und 21/9882. 31. Wie hat sich die Zahl der P+R-Stell-/-Parkplätze in Hamburg seit 2014 entwickelt? (Bitte jeweils zu den Stichtagen 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres aufschlüsseln.) Es werden die Stellplätze auf allen P+R-Anlagen in Hamburg inklusive der P+R- Anlagen, die derzeit für Zwecke der öffentlich-rechtlichen Unterbringung genutzt werden , aufgeführt: Anzahl Stellplätze Juli 2017: 8.690. Anzahl Stellplätze Januar 2018: 8.621. Die geringfügige Änderung der Stellplatzanzahl ergibt sich unter anderem aus der Erweiterung von Fahrradsammelschließanlagen in P+R-Anlagen, Anpassungen im Zuge der Einführung des Qualitätsstandards und durch die Herstellung normgerechter Parkstände mit 2,50 m Breite im Rahmen von Grundinstandsetzungen. Im Übrigen siehe Drs. 21/8274. 32. Wie wird sich die Zahl der P+R-Stell-/-Parkplätze nach den Plänen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden bis zum Ende dieser Wahlperiode entwickeln? Siehe Drs. 21/9882. 33. Zum Beantwortungszeitpunkt von Drs. 21/5888 galt an insgesamt 18 P+R-Analgen an 14 U- oder S-Bahn-Haltestellen die Gebührenpflicht. An welchen P+R-Anlagen wurde die Gebührenpflicht seit Anfang Oktober 2016 aufgehoben oder eingeführt? (Bitte den genauen Zeitpunkt und die jeweiligen Gründe der Aufhebung beziehungsweise Einführung angeben .) Die Entgeltpflicht wurde an keinem Standort aufgehoben. Im Übrigen siehe Antwort zu 30. 34. Laut des P+R-Entwicklungskonzeptes des Senats aus Drs. 20/9662 sollte ein Großteil der bis dahin von den Bezirken bewirtschafteten P+R- Anlagen in die Bewirtschaftung durch die P+R-Betriebsgesellschaft mbH übergehen. Wie viele weitere bezirkliche P+R-Anlagen sind seit Drs. 21/5888 in die Bewirtschaftung durch die P+R-Betriebsgesellschaft mbH Drucksache 21/11956 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 überführt worden, bei welchen ist dies aktuell geplant und wie viele bezirkliche P+R-Anlagen gibt es aktuell noch? Im genannten Zeitraum wurde die Anlage Niendorf Markt in die Bewirtschaftung durch die P+R übernommen. Die P+R-Anlagen Hagenbecks Tierpark, Hochkamp, Mittlerer Landweg, Ohlstedt Schnelsen und Friedrichsberg sollen ebenfalls in die Bewirtschaftung durch die P+R übernommen werden. Es gibt derzeit sechs bezirkliche P+R-Anlagen. 35. Welche P+R-Anlagen im Einzugsgebiet des HVV, die sich nicht auf Hamburger Stadtgebiet befinden, gibt es aktuell? Wie viele Stell-/ Parkplätze gibt es dort jeweils, wie viele davon sind gebührenpflichtig und wie genau stellen sich die Gebühren bei Tages-, Monats- und Jahreskarten dar? Die P+R verantwortet nur P+R-Anlagen auf Hamburger Gebiet. Im Übrigen siehe Anlage. 36. In welchem Planungs- und/oder Baustadium befinden sich die P+R- Anlagen Ochsenzoll, Rissen und Harburg, deren Inbetriebnahme laut der PPP aus dem Ausschussprotokoll Nummer 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 „kurzfristig“ beziehungsweise innerhalb von vier Jahren geplant war, und wie viele Stellplätze sollen damit nach den aktuellen Planungen geschaffen werden? Haben sich insbesondere Veränderungen im Vergleich zu den Einlassungen des Senats aus den Drs. 21/516, 21/2242, 21/3044 und Drs. 21/5888 ergeben? 37. Vom 1. September 2015 bis zum 15. Oktober 2015 war es möglich, die sogenannte 30-Tage-Karte zum Standardpreis von 20 Euro zu erwerben , dafür aber abweichend 45 Tage die P+R-Anlagen nutzen zu dürfen. Dieses Sonderangebot wurde in Drs. 21/1591 als „Marketing-Aktion mit dem Ziel der Kundengewinnung und der Kundenbindung“ bezeichnet. Hauptzielgruppen waren demnach potenzielle Kunden, „die in der Vergangenheit – vor Einführung der Entgeltpflicht – die Erfahrung gemacht hatten, dass sie wegen der häufig übervollen Anlagen dort keinen Platz fanden.“ Laut Drs. 21/2242 wurden in dem oben genannten Aktionszeitraum 2.536 30-Tage-Karten verkauft. Die Marketingkosten für diese Rabattaktion beliefen sich auf 11.000 Euro, die Kosten für Plakate und Schaltung von Anzeigen auf jeweils 2.000 Euro und die Personalkosten auf 7.000 Euro (siehe Drs. 21/3044). Wurden seit Drs. 21/5888 weitere Rabattaktionen aufgelegt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und zu welchen Kosten? 38. Wird es weitere Rabattaktionen geben? Wenn ja, wann, in welcher Form und zu welchen Kosten? 39. Anfang Oktober 2016 waren laut Drs. 21/4925 auf fünf P+R-Anlagen mit zusammen 915 Park-/Stellplätzen Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet. Hat sich an dem mit Drs. 21/4925 dokumentierten und dem in Drs. 21/5888 bestätigten Sachstand etwas geändert? Wenn ja, was genau? Im Jahr 2017 wurden die Anlagen Mittlerer Landweg und Niendorf Markt wieder als P+R-Plätze in Betrieb genommen. Im Übrigen siehe Drs. 21/8274 und 21/9882. 40. In wessen Eigentum befinden sich die Hamburger P+R-Anlagen aktuell und wie lauten die entsprechenden Buchwerte? (Bitte für jede Anlage separat angeben.) P+R-Anlagen im Sinne der Frage setzen sich zusammen aus Flurstücken sowie gegebenenfalls Bauwerken, wie etwa Parkhäusern, die sich auf den entsprechenden Flächen befinden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11956 9 Die P+R ist Eigentümerin der Fläche und des Parkhauses der P+R-Anlage. Ebenso ist die P+R Eigentümerin des Parkhauses Elbgaustraße, die Fläche steht im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Darüber hinaus befinden sich die P+R-Anlagen im Eigentum der FHH. Im Übrigen sehen der Senat und die P+R zur Wahrung ihrer künftigen Verhandlungspositionen in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, konkrete Buchwerte einzelner Immobilien zu veröffentlichen. 41. Wie hat sich die Auslastung der P+R-Anlagen in Hamburg 2017 entwickelt ? (Bitte für jede Anlage separat angeben.) Die von der P+R betriebenen P+R-Anlagen hatten im Gesamtjahr 2017 folgende durchschnittliche Auslastung: P+R-Anlage Auslastung 2017 in % Bahrenfeld 87 Bergedorf (Palette) 99 Bergedorf (Parkhaus) 89 Berne 73 Elbgaustraße 52 Fuhlsbüttel 98 Harburg 85 Horner Rennbahn 53 Klein Flottbek 91 Langenhorn Markt 56 Langenhorn Nord 82 Lattenkamp 98 Meiendorfer Weg 49 Nettelnburg (Süd-Ost) 52 Nettelnburg (Süd-West) 56 Neugraben 41 Neuwiedenthal (Parkhaus) 24 Neuwiedenthal (Parkplatz) 91 Niendorf Markt 100 Ohlsdorf 68 Poppenbüttel (Parkhaus) 40 Poppenbüttel (Parkplatz) 51 Rahlstedt 56 Steinfurther Allee 75 Trabrennbahn 82 Veddel (Parkhaus) 31 Veddel (Parkplatz) 46 Volksdorf 53 Die Anlagen mit geringer Auslastung weisen einige Besonderheiten auf. Die P+R-Anlage Neugraben ist mit 854 Stellplätzen sehr groß, sodass eine Auslastung von 40 Prozent im Durchschnitt circa 340 Fahrzeugen entspricht. Zudem nutzen viele Pkw-Fahrerinnen und -Fahrer, die aus den westlich gelegenen Gebieten (Stade, Buxtehude, Altes Land) anreisen, die kostenlose P+R-Anlage Neu-Wulmstorf. Bei den P+R-Anlagen Poppenbüttel (Parkhaus) und Veddel liegt die Nutzung auf vergleichbarem Niveau wie vor der Einführung der Entgeltpflicht. 42. Wann wurde die Auslastung der P+R-Anlagen letztmalig erhoben und wie lauten die entsprechenden Auslastungswerte? (Bitte für jede Anlage separat angeben.) Die Auslastung der P+R-Anlagen kann bereits jetzt auf einigen Anlagen in Echtzeit ermittelt werden. Perspektivisch gilt dies für alle P+R-Anlagen in Hamburg. Die von der P+R betriebenen P+R-Anlagen hatten im Januar des Jahres 2018 folgende durchschnittliche Auslastungswerte: Drucksache 21/11956 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Bahrenfeld 57 Prozent, Bergedorf (Palette) 92 Prozent, Bergedorf (Parkhaus) 86 Prozent, Berne 70 Prozent, Elbgaustraße 57 Prozent, Fuhlsbüttel 99 Prozent, Harburg 89 Prozent, Horner Rennbahn 60 Prozent, Klein Flottbek 44 Prozent, Langenhorn Markt 61 Prozent, Langenhorn Nord 93 Prozent, Lattenkamp 100 Prozent, Meiendorfer Weg 53 Prozent, Nettelnburg (Süd-Ost) 42 Prozent, Nettelnburg (Süd-West) 50 Prozent, Neugraben 44 Prozent, Neuwiedenthal (Parkplatz) 82 Prozent, Neuwiedenthal (Parkhaus) 32 Prozent, Niendorf Markt 93 Prozent, Ohlsdorf 68 Prozent, Poppenbüttel (Parkhaus) 47 Prozent, Poppenbüttel (Parkplatz) 88 Prozent, Rahlstedt 55 Prozent, Steinfurther Allee 75 Prozent, Trabrennbahn 29 Prozent, Veddel (Parkplatz) 47 Prozent, Veddel Parkhaus 28 Prozent, Volksdorf 40 Prozent. 43. Mit Drs. 21/2242 hat der Senat mitgeteilt, dass mittelfristig geplant sei, die Auslastungssituation der P+R-Anlagen dauerhaft technisch zu erfassen und den Nutzern zur Verfügung zu stellen. Dafür wurde laut Drs. 21/5888 in den drei Pilotanlagen Veddel, Berne und Horner-Rennbahn im vorvergangenen Jahr eine Frei-/Besetzt-Erfassung eingerichtet. a) Wie hat sich die Auslastungssituation in diesen drei P+R-Situation seit der Inbetriebnahme der Frei-/Besetzt-Erfassung jeweils entwickelt ? (Bitte den Auslastungsgrad für jede Anlage separat angeben und die jeweilige Entwicklung der Auslastungssituation wöchentlich seit der Inbetriebnahme aufschlüsseln.) Für den Auslastungsgrad der drei Anlagen siehe Drs. 21/8274 sowie die Antworten zu 41. und 42. b) Welche Kosten sind für Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme der Frei-/Besetzt-Erfassung in diesen drei P+R-Anlagen bisher insgesamt anfallen und wer trägt diese Kosten? Siehe Drs. 21/8274. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11956 11 c) An welchen weiteren Anlagen wurde seither eine Frei-/Besetz- Erfassung in Betrieb genommen und wie hat sich die Auslastungssituation dort seither entwickelt? Im Zuge der Einführung des Qualitätsstandards wurden die örtlichen Beschilderungen der P+R-Anlagen verbessert. Dies betrifft insbesondere die Installation dynamischer Belegungsinformationen im Zufahrtsbereich. An den Standorten Langenhorn Nord, Fuhlsbüttel, Ohlsdorf, Poppenbüttel (Parkhaus und Parkplatz), Trabrennbahn, Klein Flottbek, Neuwiedenthal (Parkplatz) und Berne wurden Frei-/Besetzt-Anzeiger neu installiert. An den Standorten Poppenbüttel (Parkhaus), Klein Flottbek, Bahrenfeld und Berne wurden Anzeiger mit Angabe der Stellplatz-Restkapazität installiert. Für den Auslastungsgrad der Anlagen siehe Drs. 21/8274 sowie die Antworten zu 41. und 42. Haltestelle Stellplätze Entgelte Tag [in Euro] Entgelte Monat [in Euro] Entgelte Jahr [in Euro] Agathenburg 12 Ahrensburg 553 Ahrensburg Ost 56 Ahrensburg West 80 Altengörs 14 Alveslohe 37 Apensen 25 Ashausen 234 Aumühle 80 Bad Bramstedt 100 Bad Oldesloe 629 Bad Oldesloe 42 2,80 40,- 480,- Bad Segeberg 130 Bardowick 140 Bargstedt 22 Bargteheide 163 Barmstedt 24 Bönningstedt 28 Brest-Aspe 10 Büchen (Gebühren geplant: 2,- /Tag; 20,-/Monat; 200,-/Jahr) 309 Buchholz i. d. Nordheide 737 Buchholz i. d. Nordheide 620 1,50 20,- 210,- Buxtehude 562 Buxtehude 200 1,- 18,- 140,- Dannenberg Ost 50 Dauenhof 34 Dollern 40 Drucksache 21/11956 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Anlage Haltestelle Stellplätze Entgelte Tag [in Euro] Entgelte Monat [in Euro] Entgelte Jahr [in Euro] Ellerau 40 Elmshorn 499 Fahrenkrug 8 Garstedt (Gebühren geplant: 2,- /Tag; 40,-/Monat) 379 Gartenholz 27 Großenaspe 4 Großhansdorf 62 Halstenbek 165 Hammah 39 Handeloh 15 Harsefeld 112 Hasloh 48 Henstedt-Ulzburg 50 Himmelpforten 107 Hittfeld 103 Hoisbüttel 108 Holm-Seppensen 18 Holstentherme Dodenhof 36 Horneburg 338 Horst 38 Kaltenkirchen 244 Kaltenkirchen Süd 50 Klecken 139 Krupunder 75 Kutenholz 8 Langeln 6 Lauenburg 46 Lentföhrden 15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11956 13 Haltestelle Stellplätze Entgelte Tag [in Euro] Entgelte Monat [in Euro] Entgelte Jahr [in Euro] Lüneburg 672 7,- 42,- 420,- Maschen 245 Meckelfeld 95 Meeschensee 25 Mölln 32 Müssen 11 Neu Wulmstorf 584 Neukloster 178 1,- 15,- 120,- Norderstedt Mitte (Gebühren geplant: 2,-/Tag; 40,-/Monat) 424 Pinneberg 390 Quickborn 211 Quickborn Süd 80 Quickborner Straße (Gebühren geplant: 2,-/Tag; 40,-/Monat) 22 Radbruch 37 Ratzeburg 51 Reinbek 176 Reinfeld 200 20,- 110,- 180,- Rickling 24 Ruschwedel 6 Schwarzenbek 228 Sparrieshoop 18 Sprötze 35 Stade 540 2,- 20,- 120,- Stade 145 2,- Stelle 176 Thesdorf 360 Tornesch 146 Tostedt 612 Drucksache 21/11956 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Haltestelle Stellplätze Entgelte Tag [in Euro] Entgelte Monat [in Euro] Entgelte Jahr [in Euro] Ulzburg Süd 150 Wahlstedt 20 Wakendorf 10 Wedel 160 Wiemersdorf 6 Winsen An der Kleinbahn 534 3,- 30,- 290,- Winsen Schützenstraße 92 Wohltorf 80 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11956 15 11956ska_Text 11956ska_Anlage