BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11959 21. Wahlperiode 16.02.18 Schriftliche kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschläger (AfD) vom 09.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Ballastwasserübereinkommen Seeschiffe, die nur teilweise oder gar nicht beladen sind, pumpen üblicherweise Seewasser in spezielle Tanks, damit ihr Gewichtsschwerpunkt tief genug im Wasser liegt. Das sogenannte Fahren in Ballast stabilisiert die Schiffe und dient damit der Schiffssicherheit. Mit dem Ballastwasser gelangen aber auch Organismen, zum Beispiel Bakterien, Algen, Krebse und anderes Meeresgetier, in die Tanks. Mit diesen „blinden Passagieren“ fahren die Schiffe dann über die Ozeane und lassen das Ballastwasser in der Regel in den Küstengewässern wieder ab. Fremde Kleinstmeerestiere werden so weltweit verbreitet und können einheimische Organismen verdrängen. Das schadet nicht nur der Meeresumwelt, sondern hat auch wirtschaftliche Bedeutung, wenn zum Beispiel Kühlwasserleitungen von Industrieunternehmen verstopft werden (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur , https://www.deutsche-flagge.de/de/umweltschutz/ballastwasser). Aus diesem Grunde ist Deutschland am 13.Februar 2013 dem Ballastwasser- Übereinkommen mit dem Ballastwasser-Gesetz beigetreten. Das Abkommen ist seit dem 8. September 2017 in Kraft. Im Rahmen einer Schiffskontrolle stellten Beamte der Wasserschutzpolizei am 23.1.2018 fest, dass ein unter der Flagge von Barbados fahrendes Seeschiff nicht das mitgeführte Ballastwasser aus Huelva (Spanien) ausgetauscht und zum Zeitpunkt der Kontrolle sogar schon circa 15.000 Tonnen Ballastwasser verbotswidrig am Liegeplatz abgelassen hatte. Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) ordnete aufgrund dieses Verstoßes eine Sicherheitsleistung (33.551 Euro) wegen unerlaubten Einleitens von Ballastwasser nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) an. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), wie folgt: 1. Wurden bereits weitere Verstöße seit Inkrafttreten des Ballastwasser- Abkommens im Hamburger Hafen festgestellt? Falls ja: a) Handelte es sich dabei um zufällige Entdeckungen oder werden spezielle Kontrollen hinsichtlich des Ballastwassers durchgeführt? Feststellungen von Verstößen gegen das Ballastwasser-Übereinkommen (BWÜ) erfolgten im Rahmen der Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei Hamburg zur Überwachung der Einhaltung der Meeresumweltvorschriften. Die Arbeitsgruppe „Kontrollstandards Meeresumweltschutz“ der fünf Küstenländer hat ein standardisiertes Drucksache 21/11959 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Verfahren zur Ballastwasserkontrolle erarbeitet, die Wasserschutzpolizei führt die Kontrollen nach diesem Standard aus. b) Wie viele Bußgelder bisher wurden verhängt? In welcher Höhe? Seit Inkrafttreten des BWÜ im September 2017 werden in der zuständigen Behörde fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Wasserhaushaltsgesetz bearbeitet. Bußgelder wurden bisher noch nicht verhängt. c) Wurden die Ursachen der Verstöße eruiert (zum Beispiel wenn das neue Gesetz dem Verursacher unbekannt war)? Im Rahmen der Ermittlungen durch die Wasserschutzpolizei wurde in der überwiegenden Zahl der Fälle von den Verantwortlichen angegeben, die einschlägigen unterschiedlichen internationalen Vorschriften und Richtlinien unzureichend oder nicht zu kennen. 2. Wird ausschließlich die Dokumentation des Ballastwassertagebuchs überprüft oder werden auch „Wasseranalyse-Tests“ durchgeführt? Die Wasserschutzpolizei überprüft anhand der auf den Schiffen mitzuführenden Dokumente das Einhalten der Vorschriften. Beprobungen der Ballastwassertanks/ -systeme werden durch die Wasserschutzpolizei bisher nicht durchgeführt. 3. Sind ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten für Ballastwasser im Hamburger Hafen vorhanden, wenn Schiffe es versäumten, in den dafür ausgewiesenen Seegebieten das Ballastwasser auszutauschen? Für Schiffe, die nach BWÜ nicht oder zu wenig Ballastwasser getauscht haben, stehen im Hamburger Hafen keine Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung. Das BWÜ schreibt im Übrigen den Tausch des Ballastwassers auf hoher See vor Erreichung der Hafenstandorte oder alternativ eine geeignete Behandlung des Ballastwassers an Bord des Schiffes vor. 4. Ist bereits absehbar, ob sich das Ballastwasser-Übereinkommen bewährt oder ob Optimierungsbedarf besteht? Der Austausch von Ballastwasser ist auf Grundlage des BWÜ für einen Übergangszeitraum statthaft. Ziel des BWÜ ist es, das Ballastwasser an Bord zu behandeln. Artikel 6 des BWÜ zielt auf die wissenschaftliche und technische Forschung und Überwachung. Hierbei geht es unter anderem darum, die Auswirkungen der Ballastwasserbehandlung zu überwachen. Das BSH als die zuständige Behörde für die Aufgaben im Bereich der Seeschifffahrt plant diesbezüglich ein Monitoring.