BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11982 21. Wahlperiode 20.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 12.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Sportförderung Um den Sport in der Breite und an der Spitze zu fördern, hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburger Sportbund e.V. (HSB) und dem Hamburger Fußball-Verband e.V. (HFV) den Sportfördervertrag für die Jahre 2017 und 2018 geschlossen. Um die aktive Sportentwicklung in den Vereinen und Verbänden auch in den kommenden Jahren auf eine verlässliche Finanzierungsbasis zu stellen, führt die Stadt neuerliche Gespräche über einen Sportfördervertrag für die Jahre 2019 und 2020. Da mit Ablauf des Jahres 2016 der mitgliederstärkste Freizeitsportverein, sportspaß e.V., aus dem HSB ausgetreten ist, stellt sich die Frage, ob der Austritt von sportspaß e.V. Auswirkungen auf die Sportförderung in Hamburg hat, zumal der Staatsrat Sport auf der vergangenen Mitgliederversammlung des Hamburger Sportbundes mitgeteilt hatte, dass sportspaß e.V. nunmehr einen eigenen Antrag auf Sportförderung eingereicht habe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Hamburg ist eine Stadt, in der sich die Bürgerinnen und Bürger vielfältig sportlich betätigen. Sport sichert die Lebensqualität, hat eine hohe lntegrationskraft und nimmt insbesondere mit seinen Vereinen und Verbänden unverzichtbare sozial-, gesundheits - und jugendpolitische Funktionen in Hamburg wahr. Der Senat fördert den Sport in der Breite und an der Spitze. Er erkennt die vielfältigen zivilgesellschaftlichen Leistungen der Sportvereine und -verbände an. Zwischen Senat und organisiertem Sport besteht eine faire und verlässliche Partnerschaft. Mit der am 24. Januar 2012 vom Senat beschlossenen Dekadenstrategie HAM- BURGmachtSPORT wird die herausgehobene gesellschaftliche Stellung der Sportvereine betont und deren Verantwortung bewusst gestärkt, um ihre positive Wirkung für das Gemeinwesen zu erhalten und zu fördern. Der Senat erkennt die Autonomie des Sports an. Die Partner des Vertrages zur Absicherung der Sportförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg (Sportfördervertrag) bekennen sich zu den Grundsätzen und den Zielen der Dekadenstrategie HAMBURGmachtSPORT. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Mit wem verhandelt der Senat über einen Sportfördervertrag? Die Verhandlungen zum Sportfördervertrag werden mit Vertretern des Hamburger Sportbundes e.V. (HSB) und des Hamburger Fußball-Verbandes e.V. (HFV) geführt. 2. Liegt dem Senat ein Antrag auf Sportförderung von sportspaß e.V. vor? Drucksache 21/11982 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wenn ja, seit wann? b. Wenn ja, wer ist mit der Prüfung des Antrags befasst? c. Wenn ja, welchen Inhalt hat der Antrag von sportspaß e.V.? Mit Schreiben vom 8. Januar 2018 hat sportspaß e.V. einen Antrag auf Förderung gestellt. sportspaß e.V. beantragt hierin Zuschüsse für folgende Bereiche: Förderung des Ehrenamtes/Personal/Verwaltung, Bezuschussung des Vereinsübungsbetriebes, Förderung des Freizeitsports, Förderung der Lehrarbeit, Förderung der Sportinfrastruktur sowie Förderung für den Betrieb der vereinseigenen Sportstätten. Der Antrag wird derzeit von der zuständigen Behörde geprüft. 3. Liegen dem Senat weitere Anträge auf Sportförderung vor? 4. Gab es in der Vergangenheit Anträge auf Sportförderung von Vereinen oder Verbänden, die nicht im HSB organisiert waren? Nein. 5. Gibt es einen Anspruch von Vereinen oder Verbänden auf Sportförderung ? (Bitte um Begründung.) Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. a. Wenn ja, woraus ergibt sich ein solcher Anspruch? b. Wenn nein, sieht sich der Senat durch die gelebte Verwaltungspraxis , im zweijährigen Turnus Sportförderverträge zu schließen, zur finanziellen Sportförderung verpflichtet? Der Sportfördervertrag und der damit verbundene Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen stellen ein geeignetes Instrument dar, um prioritäre sportpolitische und sportfachliche Ziele zu erreichen. Die zuständige Behörde führt derzeit Verhandlungen für den Abschluss eines Sportfördervertrags für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.