BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11989 21. Wahlperiode 20.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 13.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Baugebiet Fischbeker Reethen – Wie ist der Stand? Nach den Angaben der IBA-Hamburg, die mit der Entwicklung und Vermarktung des Gebietes beauftragt wurde, wird das Gebiet Fischbeker Reethen gemeinsam mit den Gebieten Vogelkamp Neugraben und Fischbeker Heidbrook entwickelt und vermarktet. Für das Gebiet Fischbeker Reethen fand im Jahre 2016 ein städtebaulich-landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb statt, der am 21.09.2016 entschieden wurde. Doch entgegen der Angaben auf der Internetseite der IBA-Hamburg findet eine Vermarktung des Gebietes immer noch nicht statt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der IBA Hamburg GmbH und Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH und Co. KG (HIE), wie folgt: 1. Bei einem Realisierungswettbewerb stellt der eingereichte Entwurf bekanntlich schon eine sehr weitgehende Lösung der Planungsaufgabe dar, insofern ist der Aufwand zur Aufstellung eines Bebauungsplanentwurfes begrenzt. Warum liegt der Bebauungsplanentwurf für die Siedlung Fischbeker Reethen nach fast eineinhalb Jahren immer noch nicht vor und wann ist aus heutiger Sicht mit der Vorlage zu rechnen? Für die Erstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 sind umfangreiche Fachgutachten und Fachplanungen erforderlich, deren Vergabe, Bearbeitung und behördenübergreifende Abstimmungen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Ein Großteil der Gutachten konnte Ende 2017 abgeschlossen werden. Basierend auf den Gutachten erfolgt derzeit die Erarbeitung des Funktionsplans, der Grundlage für den Bebauungsplanentwurf ist. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs ist für Mitte 2019 vorgesehen. 2. Wann soll nach den Plänen des Senats das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen sein? Der Bebauungsplan soll nach derzeitigem Stand im 1. Quartal 2020 festgestellt werden . 3. Wie weit sind die übrigen Vorbereitungen zur Erschließung des Geländes gediehen? Mit den notwendigen baulichen Maßnahmen für die Erschließung des Geländes kann erst mit Vorweggenehmigungsreife nach § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 begonnen werden. Die Vorweggenehmigungsreife wird für die erste Jahreshälfte 2020 erwartet. Drucksache 21/11989 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wann soll die Vermarktung beginnen und wann wird die gesamte Vermarktung des Baugebiets abgeschlossen sein? Erste Teilbereiche des Wohngebiets könnten nach gegenwärtigem Stand 2020 vermarktet werden. Je nach Vermarktungsstand der angebotenen Grundstücke erfolgt die weitere Terminierung. Für die Vermarktung der Gewerbeflächen wird nach Fertigstellung der Flächen ein Zeitraum von zwei bis fünf Jahren angenommen. 5. Wann ist die Fertigstellung des Gebietes geplant? Vorgesehen ist eine Fertigstellung bis 2026. 6. Wie viele Bewohner werden dann in der Siedlung leben? Nach aktuellem Planungsstand werden circa 2.200 Wohneinheiten in den Fischbeker Reethen entstehen. Es wird perspektivisch von circa 4.400 bis 5.500 Bewohnerinnen und Bewohnern ausgegangen. 7. Vor dem Hintergrund, dass ein realisierungsfähiger Wettbewerbsentwurf vorliegt: Welche Kosten sind bei der Entwicklung und Bebauung des Gebietes bisher entstanden beziehungsweise werden voraussichtlich bis zur Fertigstellung noch entstehen und welche Refinanzierung durch Grundstücksverkäufe werden dem gegenüberstehen? Bitte alle relevanten Kosten aufführen, zum Beispiel Erwerbskosten der Grundstücke, Abrisskosten, Wettbewerbs-, Planungs- und Gutachterkosten, Erschließungs - und Herrichtungskosten, Kosten für Ausgleichsmaßnahmen, Kosten der Vermarktung, Kosten des Kapitaldienstes und so weiter sowie dagegen die Erlöse aus den bisherigen Grundstücksverkäufen und der Wert der noch nicht verkauften Grundstücke aufgrund der kalkulierten Verkaufspreise. Bitte jeweils auch den durchschnittlichen Preis je Quadratmeter Bauland angeben für die bereits getätigten Verkäufe und die noch geplanten Verkäufe. 8. Wie wird gemäß den Angaben zu 10. das betriebswirtschaftliche Ergebnis der Siedlungsentwicklung aussehen und wie stellt sich der Gewinn/ Verlust je Quadratmeter Bauland letztendlich dar? Kosten und Einnahmen ergeben sich im Zuge des Projektfortschritts. Derzeit befindet sich das Gebiet noch in der Planung, daher können noch keine weiterführenden Aussagen gemacht werden. Im Übrigen siehe 21/11703.