BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1199 21. Wahlperiode 07.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 31.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Wie viele Flüchtlinge muss Hamburg wirklich versorgen? Im ersten Halbjahr 2015 haben sich in Hamburg 12.536 Menschen asylsuchend gemeldet, 6.443 von ihnen sind in unserer Stadt verblieben, für 5.725 bestand Unterbringungsbedarf. Derzeit kommen täglich 200 bis 300 Flüchtlinge nach Hamburg. Nach Medienberichten rechnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für dieses Jahr deutschlandweit mit bis zu 600.000 Asylsuchenden, was für Hamburg nach dem Königsteiner Schlüssel1 15.316 neue Flüchtlinge bedeuten würde – die offizielle Prognose lautet bislang 450.000. Bis Herbst will der Senat rund 20.000 neue Unterkunftsplätze schaffen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Aufnahme und Verteilung 1. Wie viele Flüchtlinge sind im Juni und Juli pro Tag nach Hamburg gekommen? Im Juni 2015 haben sich zwischen 114 und 189 Flüchtlingen täglich bei der Anlaufstelle der Hamburger Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung gemeldet, im Juli 2015 zwischen 149 und 296. 2. Welche Gründe auf Europa-, Bundes- und Länderebene haben zu dem enormen Anstieg der Flüchtlingszahlen im Juni und Juli geführt? Siehe: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/DasBAMF/2015-02-18- prognoseschreiben-asylantraege.pdf?__blob=publicationFile; www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20150507-prognose-asylantraege- 2015.html. 3. Wie viele von ihnen verbleiben in Hamburg? Im Juli 2015 wurden Hamburg 1.501 Personen zugewiesen. In 2.300 Fällen, die sich in Hamburg direkt als Asylsuchende gemeldet haben, steht eine Zuweisungsentscheidung , auch im Sinne einer Weiterverteilung an andere Länder, noch aus (Stand: 31. Juli 2015). 1 2,52738 Prozent. Drucksache 21/1199 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wonach wird entschieden, welcher Flüchtling in Hamburg bleibt und welcher nicht? 5. Werden die verschiedenen Ethnien auf die Bundesländer so verteilt, dass ihre Zusammensetzung beispielsweise in Hamburg ungefähr der auf Bundesebene entspricht? Die Verteilung von Asylsuchenden auf die Länder erfolgt auf der Grundlage des Verteilungssytems „Erstverteilung von Asylbewerbern“ (EASY). Siehe auch: www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Verteilung/verteilungnode .html. 6. Wie lange dauert es, bis ein in Hamburg angekommener Flüchtling auf andere Bundesländer weiter verteilt wird? Grundsätzlich erfolgt die Weiterverteilung so schnell wie möglich, innerhalb weniger Tage. Aufgrund der für Hamburg im Juli massiv angestiegenen Direktzugänge hat sich ein Rückstand für das Zuweisungsverfahren EASY gebildet. Durch den Einsatz zusätzlichen Personals wird dieser Rückstand seit der 31. KW abgearbeitet. 7. Ab wann greift die neue Regelung, dass minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (muFl) deutschlandweit verteilt werden können? Mit welcher Entlastung rechnet Hamburg? Die geplante Gesetzesänderung soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Genaue Zahlen sind derzeit nicht ermittelbar. Die Bestandszahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Hamburg lag zum Stichtag 30. Juni 2015 bei circa 300 Prozent der Verpflichtung nach dem Königsteiner Schlüssel. Neue Unterkünfte 8. Wie viele Unterkunftsplätze für Flüchtlinge müssen nach derzeitigem Stand a. in der Zentralen Erstaufnahme, Die Schaffung neuer Standorte für die Zentrale Erstaufnahme (ZEA) richtet sich unter anderem nach den Zugängen an Asylbewerbern in Deutschland und der daraus folgenden Zuweisung für Hamburg, sowie der Zahl der belegbaren Plätze in den Folgeunterkünften. Die Freie und Hansestadt Hamburg erfüllt ihre gesetzliche Verpflichtung zur Unterbringung von in Hamburg ankommenden Asylbewerbern zur Abwendung von Obdachlosigkeit. Die Entwicklung der Kapazitäten folgt aus den Erforderlichkeiten zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung. Eine seriöse Aussage zu den Erforderlichkeiten neu zu schaffender Plätze ist weder mittel- noch langfristig möglich. Aufgrund der derzeitigen Zugangszahlen gehen die zuständigen Behörden aktuell von bis zu 10.000 noch zu schaffenden Plätzen bis zum Ende des Jahres 2015 aus. b. in der Folgeunterbringung und Siehe Drs. 21/1160. c. für muFl ab wann neu geschaffen werden? Wie viele davon sind als Ersatz für Zeltplätze gedacht? Der Ausbaustand für die Erstversorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird Ende 2015 voraussichtlich bei circa 934 Plätzen liegen. 9. Worauf basiert die unter 8. beschriebene Planung? Bitte eine nachvollziehbare Herleitung der Unterkunftsbedarfe aufstellen. Der Ausbau von Erstversorgungsplätzen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge orientiert sich an den tatsächlichen Inhobhutnahmen der Monate Januar bis Juli 2015 und der daraus abgeleiteten Hochrechnung bis Jahresende 2015, hiernach ist in 2015 mit über 1.300 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu rechnen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1199 3 Im Übrigen siehe Drs. 21/1160 und www.hamburg.de/basfi/pressemeldungen/nofl/ 4546978/2015-07-07-basfi-bis-unterbringung-fluechtlinge. 10. Plant der Senat oder eine zuständige Behörde eine getrennte Unterkunft für Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive? Wenn ja, wo? Die Freie und Hansestadt Hamburg ist in Gesprächen zwischen Bund und Ländern im Zusammenhang mit dem Verfahren bezüglich Flüchtlingen mit geringer Bleibeperspektive eng eingebunden. Die entsprechenden Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen hat sich der Senat damit noch nicht befasst.