BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11991 21. Wahlperiode 20.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 13.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Baugebiet Vogelkamp Neugraben – Wie ist der Stand? Um das Baugebiet Vogelkamp Neugraben ist es in letzter Zeit ruhig geworden . Nach den Angaben der für die Entwicklung und Vermarktung zuständigen IBA-Hamburg leben zwar bereits zahlreiche Familien in diesem Gebiet, und der III. Bauabschnitt (BA) ist seit Frühjahr 2014 in der Vermarktung. Doch ausweislich der Übersichtskarte im Internet („naturverbundenwohnen .de“) sind im III. BA erst 50 Prozent der Grundstücke verkauft und für den 4. Bauabschnitt wurde mit der Vermarktung demgemäß noch gar nicht begonnen. Dabei sollte das Gebiet ursprünglich bereits 2018 abgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der IBA Hamburg GmbH (IBA), wie folgt: 1. Wie viele Bewohner hat die Siedlung Vogelkamp Neugraben per 01.02.2018? Hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine genauen Angaben vor. 2. Entsprechen die Angaben im Internet hinsichtlich des Abverkaufs der Grundstücke im III. BA dem aktuellen Stand? Dort sind im Abschnitt IIIa nur etwa 50 Prozent der Grundstücke als „verkauft“ gekennzeichnet und im Abschnitt IIIb wurde noch kein einziges Grundstück veräußert. Es wird um den aktuellen Stand des Abverkaufs gebeten. Bitte unterscheiden nach: „noch verfügbar“, „reserviert“ und „verkauft und bezahlt“. Die interaktive Karte auf der IBA-Homepage (www.naturverbunden-wohnen.de) dient der Information interessierter Einfamilienhauskunden und gibt einen Überblick über die verfügbaren (freien) Einfamilienhausgrundstücke, die weder reserviert noch verkauft sind. Die Angaben in der Karte zu den reservierten und verkauften Grundstücken werden sukzessive nachgetragen und erheben keinen Anspruch auf Tagesaktualität . Bezogen auf die Zielgruppe Interessenten von Einfamilien- und Doppelhausgrundstücken ergibt sich per 14. Februar 2018 folgender aktueller Stand: Noch verfügbar: null Grundstücke Reserviert: 53 Grundstücke Verkauft und bezahlt: 37 Grundstücke Grundstücke für die Bebauung mit Reihenhauszeilen und Geschosswohnungsbauten, die von Investoren erworben wurden, werden zeitversetzt nachrichtlich in die Darstellung übernommen. Drucksache 21/11991 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Notarvertragsabschlüsse für Grundstückskaufverträge hat es in den letzten 24 Monaten noch gegeben? Bitte monatsweise aufgliedern . Monat Anzahl Vertragsabschlüsse 02/2016 null 03/2016 drei 04/2016 einer 05/2016 drei 06/2016 null 07/2016 null 08/2016 zwei 09/2016 sechs 10/2016 zwei 11/2016 neun 12/2016 vier 01/2017 sechs 02/2017 einer 03/2017 sieben 04/2017 einer 05/2017 zwei 06/2017 vier 07/2017 vier 08/2017 null 09/2017 zwei 10/2017 drei 11/2017 einer 12/2017 drei 01/2018 null In 02/2018 bislang null 4. Auffallend ist eine seit Monaten konstant hohe Anzahl von Reservierungen . Unter welche Bedingungen kommt eine Reservierung zustande und kann diese zeitlich unbegrenzt fortbestehen? Reservierungen sind grundsätzlich auf ein Jahr ab Vorliegen der Reservierungsvoraussetzungen befristet. Das Veräußerungsverfahren für Einfamilien- und Doppelhausgrundstücke ist auf der Internetseite im Grundstücksexposé Fischbeker Heidbrook auf Seite 25/26 nachlesbar. Wer als erstes seine vollständige Bewerbung für ein Grundstück abgegeben hat, erhält den Zuschlag. 5. Hat es auch schon Aufhebungen von Reservierungen gegeben? Ja. 6. Wann soll mit der Vermarktung des BA IIIb und des BA IV begonnen werden und wann wird die gesamte Vermarktung abgeschlossen sein? Die Einfamilienhausgrundstücke im Bauabschnitt III b werden seit September 2017 vermarktet. Gegenwärtig (Stand: 13. Februar 2018) sind hier keine Grundstücke mehr Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11991 3 verfügbar. Die Vermarktung der Einfamilienhausgrundstücke im Bauabschnitt IV a wird 2018 erfolgen. Die Vermarktung der letzten Grundstücke im Vogelkamp Neugraben kann erst erfolgen, nachdem die entsprechenden Grundstücke im Westen des Gebiets nicht mehr für Flüchtlingsunterbringungen benötigt werden, das heißt ab 2020 beziehungsweise 2027. 7. Wann wird die Hochbaureife der BA IIIb und IV gegeben sein? Die Hochbaureife der genannten Bauabschnitte wird für das 1. Quartal 2018 erwartet. 8. Wann ist die Fertigstellung des Gebietes geplant? Der Vogelkamp Neugraben soll bis Ende 2019 in weiten Teilen fertiggestellt sein. Für einzelne Teilbereiche und Teilmaßnahmen besteht eine Vertragsverlängerung zwischen der zuständigen Fachbehörde und der IBA bis Ende 2022. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 9. Wie viele Bewohner werden dann in der Siedlung leben? Im Vogelkamp Neugraben entstehen nach derzeitigem Stand circa 1.500 Wohneinheiten . Es wird perspektivisch von circa 3.000 bis 3.750 Bewohnerinnen und Bewohnern ausgegangen. 10. Welche Kosten sind bei der Entwicklung und Bebauung des Gebietes bisher entstanden beziehungsweise werden bis zur Fertigstellung noch entstehen und welche Refinanzierung durch Grundstücksverkäufe steht dem gegenüber? Bitte alle relevanten Kosten aufführen, zum Beispiel Erwerbskosten der Grundstücke, Planungs- und Gutachterkosten, Erschließungs- und Herrichtungskosten, Kosten für Ausgleichsmaßnahmen , Kosten der Vermarktung, Kosten des Kapitaldienstes und so weiter sowie dagegen die Erlöse aus den bisherigen Grundstücksverkäufen und der Wert der noch nicht verkauften Grundstücke aufgrund der kalkulierten Verkaufspreise. Bitte jeweils auch den durchschnittlichen Preis je Quadratmeter Bauland angeben für die bereits getätigten Verkäufe und die noch geplanten Verkäufe. Die Gegenüberstellung der Kosten und Einnahmen kann erst nach Abschluss der Projektentwicklung abschließend erfolgen. Im Übrigen siehe 21/11703. 11. Wie wird gemäß den Angaben zu 10. das betriebswirtschaftliche Ergebnis der Siedlungsentwicklung aussehen und wie stellt sich der Gewinn/ Verlust je Quadratmeter Bauland letztendlich dar? Der Gewinn/Verlust je Quadratmeter Bauland kann erst nach Abschluss des Projekts ermittelt werden.