BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11993 21. Wahlperiode 20.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Michael Kruse (FDP) vom 13.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Fanfest zur Weltmeisterschaft 2018 (II) In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10785 teilte der Senat mit, dass es mehrere Interessenten für die Ausrichtung eines Fanfestes zur Fußballweltmeisterschaft 2018 gäbe. Fraglich ist, inwiefern der Senat in dieser Sache in den vergangenen Monaten Fortschritte erzielen konnte. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Liegen dem Senat weiterhin Interessenbekundungen für die Austragung des Fanfestes zur Fußball-WM 2018 vor? Wenn ja, von welchen Veranstaltern und mit jeweils welchem Konzept? Wenn nein, droht das Fanfest 2018 zu scheitern? 2. Wenn es derzeit keine Interessenbekundungen gibt und das Fanfest damit zu scheitern droht, prüft der Senat derzeit eine Weiterentwicklung beziehungsweise Veränderung des Konzeptes für das Fanfest (zum Beispiel anderer Ort, anderer Umfang, andere Finanzierung, anderes „Nebenprogramm “)? Wenn ja, welche Überlegungen hat der Senat dazu? Wenn nein, warum nicht? Das in Drs. 21/10785 beschriebene Ausschreibungsverfahren ist abgeschlossen. Das Fanfest 2018 auf dem Heiligengeistfeld wird von der uba GmbH uwe bergmann agentur events & event consulting ausgerichtet. Das Konzept umfasst beispielsweise eine LED-Leinwand, ein Gesamt-Catering, eine Bühnenshow und eine Medienpartnerschaft . Daneben gibt es einen Antrag zur Teilnutzung des Gerhart-Hauptmann-Platzes zur Übertragung der Fußballweltmeisterschaft 2018. Aufgrund des noch laufenden Verfahrens können weitere Details zum Schutz des Antragstellers nicht herausgegeben werden. 3. Für die Nutzung des Heiligengeistfeldes hat die Freie und Hansestadt Hamburg für das Fanfest 2016 auf eine Nutzungsgebühr verzichtet und die Flächen kostenlos bereitgestellt. Wird der Senat die Flächen auch für ein potenzielles Fanfest zur Fußball-WM 2018 kostenlos bereitstellen? Nein. 4. Plant der Senat mit höheren Kosten für die Sicherheit eines potenziellen Fanfestes zur Fußball-WM 2018 im Vergleich zu früheren Fanfasten? Wenn ja, in welcher Höhe und plant der Senat, diese erhöhten Kosten auf den Veranstalter umzulegen? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/11993 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Sicherheitskonzept des Fanfestes wird vom Veranstalter erstellt und muss spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorgelegt werden. Es ist davon auszugehen , dass gegenüber früheren Veranstaltungen im Zusammenhang mit Fußball- Weltmeister- und Europameisterschaften erhöhte Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen zu stellen sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/11727. 5. Wird die Freie und Hansestadt Hamburg die kostenlose Nutzung mit speziellen Auflagen verbinden, zum Beispiel, dass bestimmte Spiele gezeigt werden müssen? Wenn ja, welche Auflagen soll es geben und warum? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 3. 6. Haben der Senat oder die jeweiligen Veranstalter das den Fanfesten zugrunde liegende Konzept in den Jahren seit 2006 weiterentwickelt? Wenn ja, wie und aus welchem Anlass? Wenn nein, warum nicht? Das vom Veranstalter entwickelte Konzept wird im Rahmen des Vergabeverfahrens durch die zuständigen Fachbehörden bewertet. Das derzeitige Konzept beinhaltet neben bewährten Kernelementen auch neue Elemente, deren Umsetzung jedoch unter finanziellem Vorbehalt in Abhängigkeit von den erzielten Sponsoringeinnahmen steht. 7. Hat der Senat neben dem Heiligengeistfeld weitere Flächen für die Durchführung des Fanfestes 2018 in Aussicht genommen? Wenn ja, welche Flächen? Wenn nein, warum nicht? Es gibt keinen alternativen Austragungsort in vergleichbar zentraler Lage, der für die erwarteten Besucherzahlen ausgelegt und von den Gegebenheiten zur Umsetzung geeignet ist.