BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11996 21. Wahlperiode 20.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 13.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzungsstand: BAföG-Ansprüche für Studierende im Freiversuch des ersten juristischen Staatsexamens praxisgerecht anpassen (Antrag FDP) Im Oktober 2015 stellte die FDP-Fraktion einen Antrag zur Schließung der sogenannten BAföG-Lücke (Drs. 21/2063). Eine „BAföG-Lücke“ entsteht in Hamburg und auch in anderen Bundesländern derzeit, wenn Studierende alle relevanten Studienleistungen innerhalb der Regelstudienzeit erbracht und die Anmeldung zur Prüfung noch in der Regelstudienzeit vorgenommen haben sowie teilweise sogar Teile der ersten Prüfung noch in der Regelstudienzeit absolvieren, um von der Regelung zum Freiversuch (§ 26 HmbJAG) zu profitieren . Große Teile der für Juristinnen und Juristen entscheidenden ersten Prüfung fallen dann aber in einen Zeitraum, in dem kein BAföG-Anspruch mehr besteht, der sich hälftig aus Zuschuss und Darlehen zusammensetzt, sondern ein Anspruch auf Ausbildungsförderung ausschließlich als Bankdarlehen (§ 15 Absatz 3a BAföG). Sie werden so schlechter gestellt als Studierende , die während der Regelstudienzeit die Abschlussprüfung erstmalig nicht bestehen und im Anschluss über die Regelstudienzeit hinaus weiterhin BAföG hälftig als Zuschuss und Darlehen erhalten. Der Antrag der FDP- Fraktion wurde in geänderter Fassung (vergleiche Drs. 21/10056) am 13.09.2017 beschlossen. Der Senat wurde ersucht, sich auf Bundesebene für eine Lösung einzusetzen. Auf der Herbstkonferenz der Justizminister in Berlin am 09. November 2017 fand zwar ein Austausch über die Juristenausbildung statt. Der Beschluss beinhaltet jedoch nur Aussagen zum Inhalt des Studiums und enthält keine Formulierung, die in die Stoßrichtung des Antrages gehen.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit dem Ablauf der Regelstudienzeit endet die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) nicht ersatzlos, vielmehr wird sie ab diesem Zeitpunkt in Form eines Bankdarlehens fortgesetzt. Die Regelungen des BAföG gelten bundeseinheitlich für alle Studiengänge. Daher strebt der Senat eine bundeseinheitliche Lösung an. Bei Änderungen für den Examensstudiengang Rechtswissenschaft bedarf es dabei auch einer Gesamtbetrachtung im Vergleich zu anderen Studiengängen. Gegen eine landesgesetzliche Lösung spricht, dass die Gesetzgebungskompetenz der Länder für die Festlegung der Regelstudienzeit im Examensstudiengang Rechts- 1 Antrag abrufbar unter: http://www.jm.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/2017/Herbstkonferenz- 2017/TOP-I_-1.pdf. Drucksache 21/11996 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 wissenschaft umstritten ist. Zudem gebietet der Gedanke der Chancengleichheit eine bundeseinheitliche Lösung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche konkreten Schritte hat der Senat bisher unternommen, um die BAföG-Lücke zu schließen? 2. Welche konkreten Schritte plant der Senat noch bis wann, um die BAföG-Lücke zu schließen? Auf Initiative der zuständigen Behörde wird das Thema auf Bundesebene seit geraumer Zeit sowohl auf politischer als auch auf fachlicher Ebene diskutiert. Ein Antrag Hamburgs zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes wurde auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im November 2017 von den übrigen Ländern nicht unterstützt. Deswegen wirbt Hamburg im Ausschuss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister zur Koordinierung der Juristenausbildung (Koordinierungsausschuss) intensiv für eine Überprüfung der Regelstudienzeit. Während die Reaktionen der anderen Länder zu Beginn dieses Diskussionsprozesses noch eher zurückhaltend ausfielen, wurde Hamburg auf der letzten Sitzung des Koordinierungsausschusses gebeten, das Thema für die nächste Sitzung im Herbst 2018 vorzubereiten. Die zuständige Behörde strebt eine Überprüfung der Regelstudienzeit für den Examensstudiengang Rechtswissenschaft im kommenden Jahr an. Dieser Zeithorizont erscheint schon deshalb sinnvoll, weil zunächst das Ergebnis der Harmonisierungsbestrebungen in der Juristenausbildung abgewartet werden musste. Eine Beschlussempfehlung zur Überprüfung der Regelstudienzeit soll möglichst für die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Frühjahr 2019 und im Einvernehmen mit den Mitgliedern des Koordinierungsausschusses erarbeitet werden.