BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11997 21. Wahlperiode 20.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 14.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Bürgerverträge nicht das Papier wert?! – Bürgervertrag Klein Borstel Mit einem Memorandum vom 11. Februar 2018 erinnert die Bürgerinitiative „Lebenswertes Klein Borstel e.V.“ daran, dass es seitens des Senats und des Bezirksamtes Nord Selbstverpflichtungen aus den Bürgerverträgen1 auf Bürgerschaftsebene und einem gemeinsamen Antrag auf Bezirksebene zur „Absicherung des Bürgervertrages für Klein Borstel“2 gibt, die einzuhalten sind, wenn das Vertragen und die Befriedung des Konflikts in der Stadt nicht gefährdet werden soll.3 Ferner zeigte sich auch der Dachverband der Bürgerinitiativen „Hamburg für gute Integration“ enttäuscht über den Umgang des Senats mit den Bürgerinitiativen und den offenbar mangelndem Willen, diese Selbstverpflichtung umzusetzen.4 Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Laut Aussage der Bürgerinitiative „Lebenswertes Klein Borstel e.V. wurde in der Auslobung des Architektenwettbewerbs im Rahmen des Bebauungsplanes Ohlsdorf 30 auf einen expliziten Verweis auf etwaige Restriktionen durch die Bürgerverträge verzichtet. Stattdessen wurde lediglich auf den Wohnraummangel in Hamburg verwiesen, wodurch der Eindruck bei den teilnehmenden Architekten erweckt worden sein kann, dass es Ziel sei, so viel Wohnraum wie möglich zu schaffen. 1. Welche Bedingungen im Architektenwettbewerb wurden explizit als zwingend einzuhaltende Kriterien genannt? 2. Welche Bedingungen im Architektenwettbewerb wurden als wünschenswert einzuhaltende Kriterien genannt? 3. Welche Bedingungen aus dem Bürgervertrag Klein Borstel wurden explizit in die Kriterien für den Architektenwettbewerb übernommen? 4. Welche Bedingungen aus dem Bürgervertrag Klein Borstel wurden explizit nicht in die Kriterien für den Architektenwettbewerb übernommen? 1 Drs. 21/5231. 2 Drucksache: 20-4144/Aktenzeichen: 123.30-04/0004. 3 Vergleiche: Memorandum für die Einhaltung des Bürgervertrags Klein Borstel, Februar 2018. 4 Vergleiche: Erfolgsbilanz „Flüchtlingsunterbringung“? - Enttäuscht von Anselm Sprandel - HGI äußert sich zu den Versäumnissen des ZKF vom 12.02.2018. Drucksache 21/11997 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welche Indizes für die städtebauliche Dichte sind gemäß den Entwürfen der Architekten angedacht und in welchem Spektrum bewegen sich die vorgeschlagenen Wohneinheiten und Wohneinheitsgrößen? Die Aufgabenbeschreibung für das kooperative Werkstattverfahren ist in der öffentlich zugänglichen Auslobung einzusehen: http://www.hamburg.de/contentblob/9794128/ a2246abb918cf82847b91b5255a9a405/data/d-auslobung-werkstattverfahren.pdf. In der Auslobung wird die Aufgabenstellung zu den Themen Städtebau, Freiraum und Erschließung/Verkehr im Einzelnen in Kapitel 4 beschrieben. Auf den Bürgervertrag wird dort an verschiedenen Stellen Bezug genommen. Der Bürgervertrag Klein Borstel ist in Gänze als Anlage zur Auslobung den Büros und allen Verfahrensbeteiligten ausgehändigt worden. Zudem wurde der Bürgervertrag im Beisein der beteiligten Büros im Rahmen der bisherigen öffentlichen Veranstaltungen eingehend thematisiert. Die Ermittlung der Dichte ist eine Aufgabe des laufenden Wettbewerbsverfahrens, welche unter 4.1 der Auslobung beschrieben wird. Zu den Details der Entwürfe der am Werkstattverfahren beteiligten Büros können somit noch keine Angaben gemacht werden. Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.09.2017 mit den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Auslobung zur Nachnutzung der Folgeunterkunft Große Horst in Klein Borstel befasst und dabei beschlossen, dass die Quote des geförderten Wohnungsbaus von mindestens 30 Prozent im Zuge des weiteren Verfahrens auf 60 Prozent angehoben werden kann. 6. Unter welchen expliziten Umständen kann und soll der Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf 60 Prozent angehoben werden? 7. Inwieweit wäre diese Erhöhung mit den Bürgerverträgen vereinbar? 8. Unter welchen Umständen würde auf eine derartige Erhöhung des Anteils des geförderten Wohnungsbaus auf 60 Prozent verzichtet werden ? Der Beschluss des Hauptausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Nord lautet: „In den Entwürfen soll mindestens 30 % geförderter Wohnungsbau sichergestellt werden . Die Bezirksversammlung behält sich vor, diesen Anteil im Zuge des weiteren Verfahrens auf 60 % zu erhöhen.“ Im weiteren Verfahren wurde jedoch die mögliche Erhöhung auf maximal 38 Prozent begrenzt; diese Erhöhung ist Ergebnis eines Gesprächs mit den Vertrauensleuten der Volksinitiative. Am 17. November soll durch den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Herrn Andreas Dressel, ein „Clearing- Schreiben“ versandt worden sein, in welchem dieser darauf hinwies, dass der Drittelmix mit +/- 5 Prozent einzuhalten sei. 9. Welche Dienststellen und Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg erreichte dieses „Clearing-Schreiben“? 10. Was war explizit Inhalt des entsprechenden „Clearing-Schreibens“? 11. Welche Verbindlichkeit hat dieses Clearing-Schreiben für die Dienststellen und Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg? 12. Wie gingen beziehungsweise gehen die verantwortlichen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg mit dem entsprechenden Clearing- Schreiben um und an wen wurde des Schreiben aus welchem Grunde wann weitergeleitet beziehungsweise nicht weitergeleitet? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11997 3 Am 17. November 2017 hat eine E-Mail die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie das Bezirksamt Hamburg-Nord erreicht, in der Ergebnisse eines sogenannten Clearing-Gesprächs der Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN der Hamburgischen Bürgerschaft mit den Vertrauensleuten der Volksinitiative zur weiteren Einhaltung des Bürgervertrages dargelegt wurden. Die in der E-Mail wiedergegebenen Gesprächsergebnisse sind in das kooperative Werkstattverfahren eingeflossen, indem das Bezirksamt Hamburg-Nord die Ergebnisse allen Verfahrensbeteiligten per E-Mail am 04. Dezember 2017 zur Kenntnis gegeben hat. Im Übrigen siehe Drs. 21/5231. Ferner soll ein sogenanntes Dichtepapier nicht berücksichtigt wurde. 13. Wurde das sogenannte Dichtepapier tatsächlich nicht oder nur unzureichend berücksichtigt? Wenn ja, aus welchem Grund? Wenn nein, in welcher Form wurde es berücksichtigt? 14. In welcher Form wurde das sogenannte Dichtepapier für die Auslobung des Architektenwettbewerbs berücksichtigt? Falls es nicht berücksichtigt wurde, warum nicht? Den zuständigen Fachstellen ist ein aus privatem Interesse erstelltes sogenanntes Dichtepapier aus den Jahren 1998/1999 bekannt, das für das derzeit laufende Werkstattverfahren nicht abwägungsrelevant ist oder einen Planungsprozess präjudizieren dürfte.