BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1201 21. Wahlperiode 07.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 31.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkunft in der Straße Rugenbarg realisierbar? Die Zahl der täglich in Hamburg ankommenden Flüchtlinge steigt stetig an. Die gesamte Stadt steht daher vor der Herausforderung, geeignete Unterkünfte bereitzustellen. Im Stadtteil Osdorf in der Straße Rugenbarg auf Höhe der Bundeswehr-Kaserne befindet sich ein großes Gelände, auf dem sich ein stillgelegter Baumarkt der Firma „Max Bahr“ befindet. Das Gebäude wird aufgrund der Insolvenz des Unternehmens seit längerer Zeit nicht mehr genutzt. In unmittelbarer Nähe befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und sonstige Infrastruktur, sodass das Gelände, bestehend aus Parkplatz und Gebäude, grundsätzlich eine sehr gute Möglichkeit bietet, als Flüchtlingsunterkunft – möglicherweise nur temporär – genutzt zu werden. Das hätte auch den Vorteil, dass das Areal nicht weiter dem Verfall preisgegeben wird, was für die Struktur des Stadtteils erhebliche Nachteile hätte. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Flüchtlinge sind aktuell im Bezirk Altona untergebracht? Bitte den neuesten Stichtag verwenden und nach Stadtteilen aufschlüsseln. Siehe: http://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/4372596/ unterbringung-altona/. 2. Wer ist der Eigentümer des Geländes und Gebäudes des ehemaligen „Max Bahr“-Baumarkts an der Straße Rugenbarg Ecke Bornheide? Die Fläche befindet sich in privatem Eigentum. Der Senat ist in Hinblick auf §§ 5 Absatz 1 S. 1 Nummer 1, 4 Absatz 1 HmbDSG gehindert, weitere Angaben zum Grundstückseigentümer zu machen. 3. Hat die zuständige Behörde die Nutzung des Areals als Standort für eine Flüchtlingsunterkunft bereits geprüft? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: a. Welche Art von Flüchtlingsunterkunft würde an diesem Standort infrage kommen? Wie viele Flüchtlinge könnten hier untergebracht werden? b. Welche baulichen und sonstigen Maßnahmen sind erforderlich, um das Gelände und Gebäude für eine entsprechende Nutzung herzurichten ? c. Welche Art von Vertrag (Kauf- oder Mietvertrag) mit dem Grundstückseigentümer käme hier infrage? Drucksache 21/1201 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d. Welche Kosten würden insgesamt schätzungsweise entstehen? e. Wie schnell könnte die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft realisiert werden, sofern sich der Standort hierfür eignet? Die Möglichkeit der Nutzung der Immobilie wurde bereits geprüft. Die Immobilie wurde von dem Eigentümer nicht zur Verfügung gestellt. 4. Welche weiteren Standorte für Flüchtlingsunterkünfte im Bezirk Altona (bitte konkret angeben) hat die zuständige Behörde bereits geprüft oder prüft sie zurzeit? Siehe Drs. 21/1110 und Antwort zu 1.