BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12013 21. Wahlperiode 20.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 14.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Hat der Senat die Großprojekte bei den Bauinvestitionen im Griff? – Sanierung des Philosophenturms Bereits im Jahr 2016 hat die Wissenschaftsbehörde erste vertragliche Vereinbarungen mit der Sprinkenhof GmbH für die Sanierung des Philosophenturms abgeschlossen, die in diesem Jahr beginnen soll. Seit Oktober 2017 ist das Gebäude geräumt. Bis heute wurde allerdings der Bürgerschaft keine Drucksache zur Entscheidung vorgelegt. Auch die mit Drs. 21/11559 vorgelegte Information zum Bau-Monitoring enthält keine Angaben zu diesem Vorhaben . In seinen eigenen Verwaltungsvorschriften (VV Bau) hatte der Senat dagegen festgelegt, dass bei Mieter-Vermieter-Modellen mindestens neun – zwölf Monate vor Baubeginn eine Senats- und Bürgerschaftsdrucksache vorliegt . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In der VV-Bau wird der Zeitraum ab Beginn der Erstellung einer Drucksache bis zum Baubeginn mit neun bis zwölf Monaten angegeben. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Sprinkenhof GmbH wie folgt: 1. Wie ist der genaue Zeitplan für die Beschlussfassung und Umsetzung der Sanierung des Philosophenturms? 2. Wann genau ist der Baubeginn vorgesehen? Wann soll die Sanierung abgeschlossen sein? Wann soll der Mietbeginn sein und das Gebäude wieder von der Universität genutzt werden können? Die konkreten Termine stehen noch nicht fest, da die Planungen hierzu noch nicht abgeschlossen sind. 3. Warum wird das Projekt Sanierung des Philosophenturms nicht in der Drs. 21/11559 zum Bau-Monitoring des Senats aufgeführt? Das Projekt wurde noch nicht in der Drs. 21/11559 aufgeführt, weil die Voraussetzungen dafür zum Berichtszeitpunkt noch nicht vorlagen. Die Leistungsphase 3 HOAI war noch nicht abgeschlossen. Die Vorbereitung einer projektbezogenen Drucksache war noch nicht so weit vorangeschritten, dass mit einer zum „Berichtswesen Bau Monitoring 2017“ zeitgleichen Befassung der Bürgerschaft gerechnet werden konnte. 4. Wann soll der Bürgerschaft eine Drucksache zur Entscheidung über dieses Projekt vorgelegt werden? 5. Welche einzelnen Kostenberechnungen oder Kostenschätzungen liegen für die Sanierung des Philosophenturms derzeit im Einzelnen mit welchen Ergebnissen vor? Drucksache 21/12013 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ein verbindliches Mietangebot wird im Frühjahr 2018 erwartet. Kostenberechnungen oder Kostenschätzungen mit belastbaren Kostenrisiken liegen der zuständigen Behörde noch nicht vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 6. Aus welchen Gründen und in welcher wird werden bei diesem Projekt von besonderen Kostenrisiken ausgegangen? Nach Angaben der Sprinkenhof GmbH bestehen wesentliche Kostenrisiken in Auflagen aus dem Genehmigungsverfahren sowie im Bereich der Bausubstanz. 7. Inwiefern kam es gegenüber den bisherigen Planungen in welchem Umfang und aus welchen Gründen zu Kostensteigerungen oder Zeitverzögerungen ? Bei den weiteren Grundlagenuntersuchungen hat die Sprinkenhof GmbH festgestellt, dass auch Arbeiten an Dach und Fassade erforderlich sind. Darüber hinaus hat das Studierendenwerk Ende 2016 einen erheblichen Sanierungsbedarf für die 2003 neu gebauten Mensaflächen mitgeteilt. Die Sprinkenhof GmbH hat daraufhin die Flächen und die technische Ausstattung überprüft und die Einschätzung des Studierendenwerks bestätigt. Anfang April 2017 wurde die Sprinkenhof gebeten, die Planung entsprechend zu erweitern. Die Klärung konzeptioneller Fragen der Entfluchtung und Evakuierung sowie besonderer Anforderungen des Denkmalschutzes erforderte weitere Planungen. 8. Welche einzelnen vertraglichen Vereinbarungen und Auftragsvergaben wurden im Zusammenhang mit diesem Projekt bereits wann, durch wen und mit welchem Auftragsvolumen vorgenommen? 2015 hat die zuständige Behörde die Erstellung eines Raum- und Funktionsprogramms inklusive Belegungskonzept im Volumen von rund 37.600 Euro beauftragt. Die Sprinkenhof GmbH hat daraufhin einen Generalplanervertrag mit einem Architekten abgeschlossen. 9. Seit wann liegt für dieses Projekt ein Mietvertragsangebot vor? Wie sind der genaue Stand der Prüfung des Mietvertragsangebots sowie der Mietvertragsverhandlungen zwischen der zuständigen Behörde und der Sprinkenhof GmbH? Siehe Antwort zu 4. und 5. 10. Ist vorgesehen, den Mietvertrag vor Beschlussfassung der Bürgerschaft über dieses Projekt abzuschließen? Wenn ja, auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage? Der Mietvertrag soll unter Vorbehalt der Zustimmung von Senat und Bürgerschaft unterzeichnet werden. Er wird erst mit dem Bürgerschaftsbeschluss wirksam. 11. Wann soll mit welchen Auftragsvergaben für die Realisierung dieses Projekts begonnen werden? Mit den weiteren Planungsphasen (5 – 7) und der Vorbereitung der Vergaben soll unmittelbar nach Bürgerschaftsbeschluss begonnen werden. 12. Wird rechtzeitig neun – zwölf Monate vor Baubeginn eine Drucksache für dieses Projekt vorgelegt? Wenn nein, warum nicht? Die in der VV-Bau genannte Zeitangabe bezieht sich auf den Zeitraum ab Erstellung der Drucksache bis zum Baubeginn. Die zuständige Behörde wird diese Vorgabe einhalten . 13. An welchen Stellen und aus welchen Gründen wird bei diesem Projekt von den Vorgaben der VV Bau abgewichen? Die zuständige Behörde hat die Sprinkenhof GmbH vertraglich an die VV-Bau gebunden .