BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12029 21. Wahlperiode 20.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 14.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Frauenvollzug in der JVA Billwerder – Wie ist die aktuelle Situation? (III) Seit März 2016 sind inhaftierten Frauen von der JVA Hahnöfersand in die Teilanstalt für Frauen der JVA Billwerder verlegt worden. Eine Gefährdung der Resozialisierung der inhaftierten Frauen liegt, trotz räumlicher Trennung von den inhaftierten Männern, vor. Angesichts der über 600 männlichen Inhaftierten muss der Frauenvollzug aber als geschützter Raum so ausgestaltet sein, dass es zu keinem Zusammentreffen kommen kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder bietet gute Voraussetzungen für einen zukunftsfähigen Justizvollzug. Die umfassende Verlagerung des Frauenvollzuges nach Billwerder ist für das Kernziel der Resozialisierung in mehrerer Hinsicht förderlich gewesen. Bessere Arbeits- und Qualifizierungsmöglichkeiten kommen der Resozialisierung der dort inhaftieren Frauen ebenso zugute wie eine bessere Erreichbarkeit und die moderne bauliche Struktur der Anstalt. Dabei verfügt die Anstalt insgesamt auch mit Blick in die Zukunft über eine ausreichende Haftplatzkapazität. Das Trennungsgebot wird eingehalten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Inwieweit gab es direkte Zusammentreffen mit welchen Konsequenzen zwischen weiblichen und männlichen Inhaftierten in der JVA Billwerder seit Januar 2017 bis Februar 2018? a. Gab es zwischen weiblichen und männlichen Inhaftierten in der JVA Billwerder Kontakte, insbesondere Sichtkontakte, seit Januar 2017 bis Februar 2018? b. Wenn ja, an welchen Orten kam es zu Kontakten und was haben die Mitarbeiter/-innen diesbezüglich genau gesehen (bitte untergliedern nach Räumen, Gängen, Gelände JVA Billwerder et cetera im Zeitraum 2017 bis Februar 2018)? Es gab in diesem Zeitraum keine direkten Zusammentreffen. Im Übrigen siehe Drs. 21/6635 und Drs. 21/8735. 2. Wie viele und welche Räumlichkeiten in der JVA Billwerder werden aktuell nur von weiblichen und männlichen Inhaftierten genutzt? a. Welche konkreten Nutzungszeiten gibt es? b. Wie haben sich die Nutzungen und Nutzungszeiten gegenüber 2017 und 2016 verändert (bitte begründen)? Siehe Drs. 21/6635 und Drs. 21/8735. Drucksache 21/12029 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Sind dem Senat Situationen bekannt, in denen das sogenannte Trennungsgebot nicht eingehalten worden ist? Wenn ja, welche, wann und warum? Nein. 4. Gibt es Inhaftierte, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden beziehungsweise sich wegen eines derartigen Tatvorwurfs in der Untersuchungshaft befanden? Wenn ja, wie viele wurden seit dem Umzug der Teilanstalt für Frauen aus der JVA Billwerder nicht verlegt? Strafgefangene, die wegen eines solchen Delikts verurteilt wurden, werden gemäß der Zuständigkeitsverteilung des Vollstreckungsplans nicht in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder eingewiesen beziehungsweise verlegt. Gleiches gilt für Untersuchungsgefangene , bei denen die Anklage einen solchen Vorwurf enthält. Sollte die Unzuständigkeit der JVA Billwerder für einen Gefangenen erst in der JVA Billwerder bekannt werden – beispielsweise aufgrund einer Vorverurteilung, die erst durch die Übermittlung des Bundeszentralregisterauszugs bekannt wird –, wird der Gefangene unverzüglich verlegt. Ob und wenn ja, wie viele solcher Fälle es in der Vergangenheit gab, wird nicht erfasst, und kann auch nachträglich nicht mehr erhoben werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/8735. 5. Wie viele und welche Arbeitsplätze sowie Angebote zur Qualifizierung stehen den weiblichen Inhaftierten seit Januar 2017 zur Verfügung? Betriebe Arbeitsplätze Gastronomie/Hauswirtschaft (EU), anerkannter Ausbildungsbetrieb Einsatz Casino (ab 1.03.17) 10 3 Gebäudereinigung, anerkannter Ausbildungsbetrieb 8 Gebäudereinigung Arbeitsbetrieb Einsatz Verwaltungsreinigung (ab 1.03.17) 9 5 Vorbereitungskurs für Pflegeberufe (EU) 8 EDV-Lernbüro (EU) 12 Schulische Grundbildung (ab 01.03.18 Besetzung der Lehrerstelle zu 100 %) 8 Day-by-day Arbeitsplätze (3)* Gesamt 63 + (3) * Das Day-by-Day-Programm sieht vor, dass Gefangenen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen , auf Grundlage von § 2 der Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit (Tilgungsverordnung) vom 11. Dezember 2012 gestattet werden kann, die Vollstreckung durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden. Dabei wird mit jedem Arbeitstag ein zusätzlicher Hafttag abgegolten. a. Gibt es Planungen für weitere Angebote und den Ausbau bestimmter Angebote zur Qualifizierung? b. Wenn ja, welche und seit wann? c. Wenn nein, warum nicht? Es gibt Vorüberlegungen, den Bereich Gastronomie/Hauswirtschaft zu vergrößern. Angedacht sind etwa sechs weitere Arbeitsplätze mit dem Ziel, die Berufsorientierung (BO) und die Berufsfindung (BF) zu stärken. Verwandte Berufsbereiche „Fachkraft Gastronomie“ und „Textilreinigerinnen“ sollen einbezogen werden. 6. Wie viele Vollzeitäquivalente und Teilzeitstellen im Justizvollzug sind für wie viele Inhaftierte in der Teilanstalt für Frauen verantwortlich? Wie viele waren dies in den Jahren 2017 und 2016? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12029 3 Zurzeit sind der Teilanstalt für Frauen der JVA Billwerder bei einer Belegung (Stand: 15. Februar 2018) von 72 Gefangenen 31,87 Vollzeitäquivalente (Gesamtsumme der Voll- und Teilzeitbeschäftigten) zugeordnet. Im Übrigen siehe Drs. 21/6635 und 21/8735. 7. Wie viele Haftplätze für inhaftierte Frauen sind derzeit in der JVA Billwerder tatsächlich belegt? a. Wie viele Haftplätze für Frauen sind derzeit nicht belegt in der JVA Billwerder? b. Wie viele Haftplätze stehen insgesamt für den Frauenvollzug in Hamburg zur Verfügung? Haftplätze für inhaftierte Frauen in der JVA Billwerder Anzahl zum Stichtag 15. Februar 2018 Derzeit belegt 72 Derzeit nicht belegt 28 Im Übrigen siehe Drs. 21/6635. 8. Wie viele männliche Inhaftierte befinden sich derzeit in der JVA Billwerder und wie viele Haftplätze stehen zur Verfügung? Im Bestand der JVA Billwerder befinden sich zum Stichtag 15. Februar 2018 insgesamt 671 männliche Inhaftierte. Im Übrigen siehe Drs. 21/8735.