BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1203 21. Wahlperiode 07.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 31.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Geriatrische Gesundheitszentren Nach Medienberichten will Senatorin Prüfer-Storcks in Hamburg geriatrische Gesundheitszentren einrichten. Ich frage den Senat: 1. Was genau plant die Senatorin? 2. Welche Vorteile bieten solche Zentren gegenüber der derzeitigen Versorgung ? Insbesondere: Welche Leistungen können dort erbracht werden , die in der derzeitigen Struktur nicht erbracht werden können? Vorgesehen ist der bedarfsgerechte und regionale Ausbau der geriatrischen Versorgung . Für jeden Bezirk soll ein Zentrum für Altersmedizin mit speziellen vollstationären , teilstationären, ambulanten (Geriatrische Institutsambulanz/GIA) und ergänzenden Versorgungsangeboten geschaffen werden. Das Konzept für die Zentren für Altersmedizin wird derzeit von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz erarbeitet und anschließend mit den Beteiligten in Hamburg abgestimmt. 3. Zählen diese Zentren zur stationären oder zur ambulanten Versorgung? Die Zentren für Altersmedizin sollen eine sinnvolle Verknüpfung der ambulanten und stationären Leistungen fördern. 4. Handelt es sich dabei MVZ? Nein. 5. Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Zentren eingerichtet? Gegebenenfalls : Wann wird eine solche Rechtsgrundlage geschaffen? Siehe Antwort zu 1. und 2. 6. Wer soll Träger dieser Zentren sein? Hamburger Plankrankenhäuser mit geriatrischen Abteilungen beziehungsweise Kliniken . 7. Wird die Einrichtung solcher Zentren finanziell durch den Staat oder aus den Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gefördert ? 8. Werden die Zahlungen an diese Zentren unbegrenzt geleistet oder sind diese wie sonst in der GKV „gedeckelt“? Siehe Antwort zu 1. und 2.