BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12031 21. Wahlperiode 23.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Meyer und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 15.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Energiekosten des Verwaltungsneubaus in Wilhelmsburg Im aktuellen Jahresbericht des Rechnungshofs wurde dargelegt, dass die Energiekosten für den Verwaltungsneubau (Neuenfelder Straße 19) in Wilhelmsburg 80 Prozent über dem 2009 mitgeteilten Prognosewert liegen. Das Verwaltungsgebäude in Wilhelmsburg wurde als Passivhaus gebaut. Die erhöhten Energiekosten setzen sich maßgeblich aus dem zusätzlichen Heizwärmebedarf zusammen. Der Rechnungshof fordert abschließend, dass der Senat die Baukosten für das Gebäude und die Lebenszykluskosten in ein angemessenes Verhältnis bringt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Neubau des Verwaltungsgebäudes ist nicht als Passivhaus geplant worden (siehe Drs. 19/4485). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Sprinkenhof GmbH wie folgt: 1) Welche Maßnahmen sind geplant, um die Energiekosten für das Verwaltungsgebäude in der Neuenfelder Straße 19 auf den prognostizierten Stand von 2009 zu senken? a) Welche Kosten werden dafür veranschlagt? Für eine Ertüchtigung der Fußboden-Heizkreisverteilungen, die Energie- und Funktionsoptimierungen der Geothermieanlage sowie die Anpassung der Heizungskurven nach erfolgten Dämmarbeiten fallen voraussichtlich Kosten von rund 120.000 Euro an. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 2) Warum wurde das Verwaltungsgebäude als Passivhaus gebaut, wenn weder zertifizierte Passivhauskomponenten verbaut worden sind noch die Wärmedurchgangskoeffizienten der Gebäudehülle die Vorgaben eines Passivhauses erfüllten? a) Wer verantwortet die Versäumnisse bei dem Neubau des Verwaltungsgebäudes in Wilhelmsburg? Siehe Vorbemerkung. 3) Wie gedenkt der Senat die Baukosten und die Lebenszykluskosten des Verwaltungsgebäudes in der Neuenfelder Straße 19 in Einklang zu bringen ? Um den Wettbewerbsvorgaben und den Anforderungen eines DGNB-Goldstandards gerecht zu werden, waren die geforderten energetischen Primärenergie-Kennwerte bei einer Kostenobergrenze von 1.500 Euro/m² netto einzuhalten. Eine Lebenszykluskostenberechnung war bei der Ausschreibung und Durchführung des Bauvorhabens nicht vorgesehen. Drucksache 21/12031 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4) Wie hoch waren die Heiz- und Stromkosten für den Verwaltungsneubau in der Neuenfelder Straße 19 im Jahr 2017? (Bitte getrennt nach Heizund Stromkosten ausführen.) a) Wie viel höher sind die Heiz- und Stromkosten in 2017 im Vergleich zu den prognostizierten Zahlen aus 2009 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? (Bitte getrennt nach Heiz- und Stromkosten ausführen.) b) Welche Gründe sieht der Senat für die erhöhten Heiz- und Stromkosten ? 2017 fielen rund 68.700 Euro Heizkosten und rund 488.000 Euro Stromkosten an. Gewährleistungsmängel führen dazu, dass die Einregulierung der Haustechnik noch nicht abgeschlossen ist. Im Übrigen siehe Drs. 19/4485. 5) Welche Schlüsse zieht der Senat aus den kritischen Hinweisen des Rechnungshofberichts im Zusammenhang mit der energetischen Betrachtung des Verwaltungsgebäudes der BSW für zukünftige, städtische Bauprojekte? Der Senat stimmt mit dem Rechnungshof überein, dass Vorgaben im Rahmen des „Kostenstabilen Bauens“ einzuhalten sind und bei der Umsetzung von Bauprojekten auch die Lebenszykluskosten betrachtet werden sollten. a) Wo sieht der Senat Versäumnisse in der Umsetzung des Bauvorhabens als Passivhaus? Siehe Vorbemerkung.