BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12033 21. Wahlperiode 23.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 15.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Fahruntüchtige Schiffsführer auf den von Hamburg kontrollierten Wasserstraßen und Gewässern (III) In den Antworten auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 19/3840, 19/6053, 20/2868, 21/5386 und 21/9871 berichtet der Senat über die Anzahl der Schiffsführer, die im nicht fahrtüchtigen Zustand Schiffe in der örtlichen Zuständigkeit der Hamburger Wasserschutzpolizei geführt haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Schiffsführer haben nach Erkenntnissen der Wasserschutzpolizei im Jahr 2017 ein Schiff unter Alkohol- oder Drogeneinfluss auf den Gewässern der Freien und Hansestadt Hamburg geführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Im Jahr 2017: sieben Schiffsführer. 2. Wie viele Schiffsführer haben nach Erkenntnissen der Wasserschutzpolizei im Zuständigkeitsbereich der Hamburger Wasserschutzpolizei außerhalb des Gebiets des Hamburger Hafens ein Schiff unter Alkoholoder Drogeneinfluss im Jahr 2017 geführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Im Jahr 2017: zwei Schiffsführer. 3. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren mit welchen Bußgeldern und wie viele Strafverfahren mit oder ohne Verurteilungen welchen Strafmaßes sind nach welchen Normen in den Fällen der Fragen 1. und 2. im Jahr 2017 erfolgt? Innerhalb Hamburgs: Zwei Ordnungswidrigkeiten und fünf Straftaten. Von den zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eins mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet und das zweite Ordnungswidrigkeitenverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Von den fünf Strafverfahren wurde einmal eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro verhängt, erfolgte einmal die Einstellung gemäß § 47 Jugendgerichtsgesetz beim Amtsgericht nach Zahlung von 400 Euro und Teilnahme an einer Suchtberatung, ist der Ausgang von zwei Strafverfahren noch offen und dauern bei einem Strafverfahren die Ermittlungen noch an. Drucksache 21/12033 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Außerhalb des Gebiets des Hamburger Hafens: zwei Straftaten. Für dieses Gebiet ist die Staatsanwaltschaft Niedersachsen oder die Staatsanwaltschaft Schleswig-Holstein für die Verfolgung von Straftaten zuständig. Angaben über den Stand beziehungsweise Ausgang der Verfahren liegen dem Senat nicht vor. 4. Wie vielen der nach den Fragen 1. und 2. ermittelten Personen des Jahres 2017 wurden im Anschluss des Verfahrens nach welchen Rechtsgrundlagen der Boots- beziehungsweise Schiffsführerschein entzogen? Nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde keinem der in den Antworten zu 1. und 2. aufgeführten Schiffsführer im Jahr 2017 der Boots- beziehungsweise Schiffsführerschein entzogen.