BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12036 21. Wahlperiode 23.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 15.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Finanzierung der Gebäude von Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft durch Bundesmittel In Drs. 21/11402 teilte der Senat mit, dass die Planungen und Überlegungen zum Einsatz der durch den Bund im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes bereitgestellten Mittel „noch nicht abgeschlossen“ seien. In Drs. 21/11840 antwortet der Senat nun, dass die möglichen Bundesmittel (unter anderem die oben genannten) „zum Erhalt und der zukünftigen Finanzierung der Hamburger Schulgebäude“ abgerufen wurden und auch die Schulen in freier Trägerschaft „in angemessener Weise“ daran beteiligt wurden . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurde welcher Antrag für welche Bundesmittel an welcher Stelle von der Freien und Hansestadt Hamburg gestellt? 2. In jeweils welcher Höhe wurden Bundesmittel für jeweils welche Art der Sanierungen beziehungsweise Bauarbeiten mit welchem Gesamtkostenumfang für welche staatlichen Schulen in Hamburg verwendet? Wann wurden die Gelder jeweils zugeteilt? Bitte nach Bezirken getrennt auflisten . 3. In jeweils welcher Höhe wurden Bundesmittel für jeweils welche Art der Sanierungen beziehungsweise Bauarbeiten mit welchem Gesamtkostenumfang für welche Schulen in freier Trägerschaft in Hamburg verwendet ? Wann wurden die Gelder jeweils zugeteilt? Bitte nach Bezirken getrennt auflisten. 4. Nach welchen Kriterien wurden beziehungsweise werden die Bundesfinanzmittel für die Schulgebäude an den einzelnen Schulen vergeben? 5. Welche weiteren, noch nicht abgerufenen Bundesfinanzmittel stehen für Hamburg noch zur Verfügung? Das Sondervermögen Schulimmobilien beziehungsweise die Realisierungsträger SBH | Schulbau Hamburg, GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH und HEOS Berufsschulen GmbH & Co. KG werden die Hamburger Maßnahmen so umsetzen, dass die für die Freie und Hansestadt Hamburg zur Verfügung stehenden Mittel in vollem Umfang zweckentsprechend genutzt werden können. Für die Schulen in freier Trägerschaft plant die Behörde für Schule und Berufsbildung ein entsprechendes Programm im Umfang des dort betreuten Schüleranteils. Im Übrigen siehe Drs. 21/11402.