BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12037 21. Wahlperiode 23.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt, Dennis Gladiator, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 15.02.18 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende Januar 2018? Derzeit kommen immer noch „Flüchtlinge im weitesten Sinne“ nach Hamburg . Deshalb ist es notwendig, regelmäßig die wichtigsten Kennzahlen zu diesem Thema abzufragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende Januar 2018 in Hamburg? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf? Die für die Beantwortung der Frage notwendigen Daten des Ausländerzentralregisters liegen aufgrund von Datenbankproblemen noch nicht vor. 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern kamen im Januar 2018 neu nach Hamburg? Wie viele dieser Personen aus welchen Herkunftsländern verblieben in Hamburg? Bitte nicht auf die Internetseite www.hamburg.de verweisen, sondern an dieser Stelle beantworten, da die Länderaufschlüsselung auf der Internetseite nur jeweils den vergangenen Monat behandelt und somit nicht zu Dokumentationszwecken dient. Im Januar 2018 suchten 706 Menschen in Hamburg Schutz. 419 Personen wurden nach den §§ 45, 46 Asylgesetz (AsylG) und § 15a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Hamburg zugewiesen. Die Hauptherkunftsstaaten der Personen, für die eine Verteilungsentscheidung getroffen wurde, sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaat Verteilungsentscheidungen gesamt davon Hamburg zugewiesen Afghanistan 107 53 Iran 106 56 Irak 96 69 Syrien 94 59 Ghana 27 19 Somalia 21 12 Libyen 20 15 Albanien 20 16 Mazedonien 18 10 Eritrea 18 9 Drucksache 21/12037 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im Januar 2018 in Hamburg einen Asylantrag? Die in Hamburg gestellten Asylanträge sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaaten Hamburg Januar 2018 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Albanien 13 8 5 Bosnien und Herzegowina 6 0 6 Montenegro 2 2 0 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 9 5 4 Kosovo 2 1 1 Russische Föderation 18 18 0 Türkei 11 9 2 Ukraine 3 3 0 Serbien 14 11 3 Europa 78 57 21 Algerien 2 2 0 Eritrea 15 14 1 Benin 1 1 0 Nigeria 6 6 0 Gambia 2 2 0 Ghana 4 3 1 Libyen 17 17 0 Marokko 3 1 2 Guinea 1 0 1 Somalia 18 14 4 Tunesien 1 0 1 Ägypten 2 2 0 Afrika 72 62 10 Armenien 11 10 1 Afghanistan 75 62 13 Georgien 7 7 0 Vietnam 2 2 0 Irak 64 59 5 Iran 67 60 7 Staatsang. ohne Bezeichnung 2 2 0 Syrien 94 92 2 Asien 322 294 28 Staatenlos 2 2 0 ungeklärt 8 7 1 Unbekannt 10 9 1 Herkunftsländer gesamt 482 422 60 (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 31.01.2018 4. Wie viele sogenannte Duldungsantragsteller (siehe Drs. 21/4919) wurden Hamburg im Januar 2018 zugewiesen, aus welchen Herkunftsländern kamen sie, wie viele erhielten davon eine Duldung, auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese gewährt und für wie lange jeweils? Insgesamt verblieben im Januar 2018 42 sogenannte Duldungsantragsteller in Hamburg . Die Herkunftsländer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsländer Personen Ghana 14 Ägypten 5 Guinea 4 Albanien, Serbien Je 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12037 3 Herkunftsländer Personen Algerien 2 Afghanistan, Äqualtorialguinea, Bosnien, Guinea -Bissau, Iran, Kolumbien, Marokko, Mazedonien , Nigeria, Portugal, Somalia Je 1 Zehn Personen erhielten eine Duldung gemäß § 60a AufenthG für die Dauer von zwei Monaten, 32 Personen für die Dauer von einem Monat. 5. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im Januar 2018 mit welchem Ergebnis beschieden? Im Januar 2018 wurden 624 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 19 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 115 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 49 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz 51 Ablehnungen 246 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 144 Quelle: BAMF, Stand: 31.01.2018 6. Wie war die Gesamtschutzquote im Januar 2018? Die Gesamtschutzquote, also der Anteil von Personen, die als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt wurden, denen subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, an der Gesamtzahl der Verfahrenserledigungen betrug 37,5 Prozent. 7. Wie viele Monate betrug die durchschnittliche Asylverfahrensdauer in Hamburg im Januar 2018? Nach einem Bericht des BAMF (Stand 19. Februar 2018) wird die Verfahrensdauer für Neufälle (Antragstellung ab dem 1. Januar 2017) mit 2,7 Monaten, die für Altverfahren mit 26,1 Monaten angegeben. 8. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende Januar 2018 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Siehe Antwort zu 1. Unterkünfte 9. Wie viele Personen waren in den Einrichtungen der Erstaufnahme (EA), der Folgeunterbringung (hier mit Ausweisung Wohnungsloser, wohnberechtigter und nichtwohnberechtigter Zuwanderer) und den Einrichtungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge untergebracht? Bitte auch nach einzelnen Unterkünften aufschlüsseln. Die Belegungszahlen vom 31. Januar 2018 (Buchungsstand 31. Januar 2018) in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) sowie im Ankunftszentrum Rahlstedt sind den folgenden Tabellen zu entnehmen: Standort Belegung Amalie-Sieveking-Krankenhaus 69 Fiersbarg 354 Flagentwiet 482 Harburger Poststraße 242 Kaltenkirchener Straße 107 Neuer Höltigbaum 430 Nostorf/Horst 107 Oskar-Schlemmer-Straße 68 Drucksache 21/12037 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Standort Belegung Papenreye 111 Schmiedekoppel 693 Schnackenburgallee 632 Vogt-Kölln-Straße 281 Sportallee 248 Gesamt 3.824 Ankunftszentrum Rahlstedt: Bargkoppelstieg (Zentrale Erstaufnahme) 141 Bargkoppelweg 66a (Zentrale Erstaufnahme ) 14 Gesamt 155 Zur Belegung der Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) von Zuwanderern und Wohnungslosen siehe Anlage 1. Am Stichtag 31. Januar 2018 befanden sich 75 unbegleitete minderjährige Ausländer im Rahmen der Erstversorgung in folgenden Einrichtungen: Einrichtung Anzahl Kinder- und Jugendnotdienst 10 KJND - Mädchenhaus 1 Clearingstelle 1 3 Clearingstelle 3 EVE 42 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 2 1 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 4 2 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 5 1 Freie Träger, andere Orte 4 Einrichtungen des LEB 11 Gesamt 75 10. Wie viele Bewohner von EAs in Hamburg waren im Januar 2018 bereits über den gesetzlich genehmigten Zeitraum von sechs Monaten hinaus dort untergebracht? Wie viele davon stammen aus sicheren Herkunftsstaaten ? Nach einer Auswertung zum 31. Januar 2018 waren 2.513 Personen bereits über sechs Monate in einer EA untergebracht, darunter 234 Personen aus sicheren Herkunftsländern . 11. Drs. 21/10677 zufolge wohnen zahlreiche Flüchtlinge nicht in den ihnen zugeteilten Unterkünften. Bewohner, die eine EA mehr als drei Tage beziehungsweise eine örU mehr als fünf Tage ohne Begründung verlassen , werden vom Unterkunftsmanagement bei den Meldebehörden und Leistungsträgern abgemeldet. a) Wie viele Flüchtlinge aus EAs wurden vom jeweiligen Unterkunftsmanagement im Januar jeweils abgemeldet? Gerne zur besseren Gesamtübersicht die Tabelle aus Drs. 21/11001 verwenden und ergänzen. 2017 Anzahl der Abmeldungen aus EA März 189 April 101 Mai 166 Juni 130 Juli 138 August 168 September 121 Oktober 101 November 154 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12037 5 2017 Anzahl der Abmeldungen aus EA Dezember 118 2018 Januar 152 b) Wie viele Flüchtlinge aus örU wurden vom jeweiligen Unterkunftsmanagement im Januar jeweils abgemeldet? Gerne zur besseren Gesamtübersicht die Tabelle aus Drs. 21/11001 verwenden und ergänzen. Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf die Anzahl derjenigen zugewanderten Personen, die aus der örU unbekannt verzogen sind. 2017 Januar Februar März April Mai Juni 141 152 119 157 154 249 Juli August September Oktober November Dezember 240 294 269 254 118 79 2018 Januar Februar März April Mai Juni 138 - - - - - Juli August September Oktober November Dezember - - - - - - 12. Wie viele Personen erhielten im Januar 2018 Leistungen nach AsylbLG? Monat Anzahl Pers. § 3 AsylbLG Anzahl Pers. § 2 AsylbLG Anzahl Pers. Gesamt Januar 2018 3.700 8.132 11.832 Quelle: Datawarehouse, Geschäftsstatistik 13. Wie viele Personen gelten aktuell in etwa als „vordringlich Wohnungssuchende “? Wie viele sind davon anteilig Flüchtlinge? Statistisch erfasst werden halbjährlich die Zahlen der anerkannten vordringlich wohnungsuchenden Haushalte (erteilte Dringlichkeitsscheine und Dringlichkeitsbestätigungen ). Eine Differenzierung nach Flüchtlingen erfolgt dabei nicht. Eine Einzelauswertung von mehr als 9.000 Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Jahr erteilte Dringlichkeitsscheine * erteilte Dringlichkeitsbestätigungen ** Summe 2017 5.570 4.051 9.621 * Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ** Quelle: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Im Übrigen siehe Drs. 21/6544. 14. Zu-/Abfluss Erst- und Folgeunterkünfte: Wie viele Personen zogen im Januar neu in eine EA, wie viele zogen aus, wie viele siedelten in Folgeunterkünfte um und wie viele zogen hier wieder aus? Wie viele wurden neu in regulären Wohnungen untergebracht? Nach Auswertung von f & w fördern und wohnen AöR. (f & w) wurden 386 Personen im Januar 2018 in EA aufgenommen. 550 Personen verließen im gleichen Zeitraum die EA, davon wechselten 349 Personen in eine örU. Verlassen haben die örU im gleichen Zeitraum insgesamt 531 Personen (Zuwanderer ). Im Monat Januar wurden 351 Personen (Zuwanderer) aus der örU mit Wohnraum versorgt. Im Bereich der Erstaufnahme und Erstversorgung für unbegleitete minderjährige Ausländer sind im Januar 2018 36 Personen neu aufgenommen worden. Im selben Monat haben insgesamt 51 unbegleitete minderjährige Ausländer die Erstaufnahme und Erstversorgung wieder verlassen: Drucksache 21/12037 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 - 21 unbegleitete minderjährige Ausländer wechselten in eine Folgeeinrichtung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung oder verblieben in ihrer Einrichtung mit neuer Hilfeform. - In 18 Fällen erfolgte eine Feststellung der Volljährigkeit und der Umzug in eine Wohnunterkunft. - Sechs unbegleitete minderjährige Ausländer haben sich mit unbekanntem Ziel entfernt, - eine Person ist in Haft und - fünf sind zu Verwandten entlassen worden. 15. Welche neuen Unterkünfte für wie viele Flüchtlinge wurden in die Prüfung genommen, fertiggestellt, in Betrieb genommen oder wieder geschlossen? Bitte nicht auf www.hamburg.de verweisen und vor allem neu in die Planung aufgenommene Standorte transparent an dieser Stelle ausweisen. Im Januar 2018 wurden weder EA, örU noch Unterkünfte im Bereich der Betreuungseinrichtungen des LEB für unbegleitete minderjährige Ausländer eröffnet beziehungsweise erweitert. Die Kapazität der bestehenden und geplanten Einrichtungen macht neue Standortprüfungen zurzeit nicht erforderlich. Im Januar 2018 wurden folgende Unterkünfte geschlossen: Bezirk Standort Soll-Kapazität Einrichtungsart Harburg Neuland I 400 EA Die in Planung befindlichen Unterkünfte sind der Standortkarte auf http://www.hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/ zu entnehmen. Für darüber hinausgehende Planungen sind die bezirklichen Abstimmungen noch nicht abgeschlossen beziehungsweise Anhörungen nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz noch nicht durchgeführt . Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge 16. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern kamen im Januar 2018 neu nach Hamburg? Im Januar 2018 sind 75 unbegleitete minderjährige Ausländer aus folgenden Herkunftsstaaten nach Hamburg eingereist: Herkunftsstaat Anzahl Afghanistan 25 Guinea 12 Eritrea 9 Somalia 6 Syrien 4 Iran 3 Serbien u. Montenegro 2 Gambia 2 Ägypten 2 Albanien 2 Benin 1 Sierra Leone 1 China 1 Jemen 1 Äthiopien 1 Libanon 1 Mazedonien 1 Irak 1 Gesamtergebnis 75 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12037 7 17. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und UMA als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII gab es mit Stand Ende Januar 2018 in Hamburg? Am Stichtag 31. Januar 2018 lebten 438 unbegleitete minderjährige Ausländer in Hamburg.75 wurden im Rahmen der Erstversorgung, 363 in einer Folgeunterbringung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung betreut. Darüber hinaus lebten am Stichtag weitere 1.327 unbegleitet und minderjährig eingereiste Ausländer als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII. Zur Herkunft der jungen Menschen siehe Anlage 2. Rückführungen/Ausreisen 18. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im Januar 2018 in Hamburg auf? b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Welche Stelle erfasst die Aufenthaltsdauer der Geduldeten und wie lange ist diese jeweils? c) Wie viele der i) Ausreispflichtigen, ii) Geduldeten kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Siehe Antwort zu 1. d) Wie viele Personen befanden sich im Januar 2018 insgesamt in Abschiebehaft? Wie viele davon jeweils an welchem Standort? Insgesamt befanden sich 30 Personen in Abschiebungshaft (§ 62 AufenthG). 24 Personen befanden sich kurzfristig im Ausreisegewahrsam Hamburg, fünf Personen in Langenhagen und eine Person in Sehnde. e) Wie viele Personen aus Abschiebehaft wurden im Januar 2018 in jeweils welches Land abgeschoben? Wie viele Personen wurden aus welchen anderen Gründen aus der Abschiebehaft entlassen? 17 Personen wurden im Januar aus Abschiebungshaft in folgende Länder abgeschoben : Sieben Personen nach Albanien, jeweils zwei Personen nach Marokko und Mazedonien, jeweils eine Person nach Ägypten, Afghanistan, Tunesien, Serbien, Bulgarien sowie Dänemark. Insgesamt wurden neun Personen aus anderen Gründen aus der Abschiebungshaft entlassen, darunter drei Personen aus medizinischen Gründen, eine Person aus rechtlichen Gründen sowie fünf Personen aus sonstigen Gründen. f) Wie viele Personen befanden sich im Januar 2018 in Ausreisegewahrsam und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Es befand sich eine Person aus dem Niger im Ausreisegewahrsam nach § 62 b Aufenth G. 19. Wie viele vorbereitete, vollzogene und gescheiterte Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen gab es im Januar 2018? Welche Gründe führten jeweils zum Scheitern? Im Januar 2018 wurden 146 Rückführungen vorbereitet. Davon konnten 84 Rückführungen vollzogen werden. 62 vorbereitete Rückführungen konnten aufgrund folgender Abschiebehindernisse nicht vollzogen werden: Drucksache 21/12037 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Grund für Nichtvollzug der Rückführung Zahl der Personen nicht angetroffen 43 Krankheit 16 Widerstand 3 20. Wie viele behördlich festgestellte Ausreisen erfolgten im Januar 2018? Bitte in freiwillige und überwachte Ausreisen untergliedern. Die Zahl der behördlich festgestellten Ausreisen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Art der Rückführung Anzahl Abschiebungen ins Herkunftsland 39 Überstellungen in Drittländer 16 überwachte freiwillige Ausreisen mit Grenzübertrittsbescheinigungen 29 Summe 84 21. Bei 6.221 Asylanträgen, die in Hamburg im Jahr 2017 negativ beschieden wurden beziehungsweise sich anderweitig erledigt haben, gab es nur 1.211 vollzogene Rückführungen, was weniger als 20 Prozent sind. Weiß der Senat, wie viele der verbliebenen 80 Prozent aktuell noch in Hamburg leben? Ein ablehnender BAMF-Bescheid führt nicht sofort zu einer Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht . So wird in vielen Fällen Klage mit aufschiebender Wirkung eingereicht (§ 75 AsylG), sodass die Vorbereitung einer Rückführung erst im Anschluss an das verwaltungsgerichtliche Verfahren eingeleitet werden kann. Darüber hinaus bestehen vielfach auch andere rechtliche oder tatsächliche Abschiebungshindernisse zum Beispiel wegen fehlender Reisedokumente. Soweit Personen nach ablehnendem BAMF- Bescheid nicht unbekannt verzogen sind, zum Beispiel aufgrund einer der Ausländerbehörde nicht bekannt gewordenen freiwilligen Ausreise, ist der Aufenthalt der einzelnen Personen bekannt. Eine Auswertung für alle Personen würde jedoch eine Auswertung aller Einzelakten erfordern, die in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zu Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Flüchtlingsbetreuung 22. Aus wie vielen Mitarbeitern bzw. Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besteht der „Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge“? Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) bestand am 31. Januar 2018 aus 59 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (57,59 VZÄ). 23. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ in der Ausländerbehörde waren im Januar 2018 mit Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen befasst? Das Referat E 34 (Rückführungen) bestand am 31. Januar 2018 aus 48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit 46,55 VZÄ. Das Referat E 32 (Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen), das auch für die Vorbereitung der Rückführungen und freiwilligen Ausreisen zuständig ist, umfasste 114 Beschäftigte mit 109,82 VZÄ. 24. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ der Sozialbehörde und der Innenbehörde beschäftigten sich im Januar 2018 mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen? Bezüglich LEB bitte zusätzlich angeben, wie viele VZÄ im Bereich der Betreuung von unbegleitet und minderjährig eingereisten Ausländern als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige tätig sind. Ausschließlich für unbegleitete minderjährige Ausländer war zum Stichtag 31. Januar 2018 beim Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) im Rahmen der Erstaufnahme , Erstversorgung nach § 42a beziehungsweise 42 SGB VIII und im Bereich der Anschlusshilfen in Einrichtungen nach §§ 27 SGB VIII Personal im Umfang von 210,91 VZÄ beschäftigt. Die Angaben enthalten alle Berufsgruppen in den Einrichtun- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12037 9 gen, also auch Sprach- und Kulturmittlung, Leitung und Hauswirtschaft sowie den Fachdienst Flüchtlinge (17,18 VZÄ). Bei den VZÄ ist auch Personal von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung enthalten, welches noch im Schwerpunkt auf junge Flüchtlinge ausgerichtet ist. Auf die Betreuung von 70 jungen volljährigen Ausländern in den Betreuten Einrichtungen für Flüchtlinge (BEF), die als unbegleitet minderjährig eingereist sind, entfallen bei einem Betreuungsschlüssel von 1:3 rechnerisch 23,3 VZÄ zuzüglich anteiliger Leitungs- und Hauswirtschaftskräfte. Anteiliges Betreuungspersonal für einzelne, in anderen Betreuungsangeboten (zum Beispiel Ambulant Betreutes Wohnen, Jugendwohnungen) des LEB lebende junge volljährige Ausländer wird aufgrund des geringen rechnerischen Anteils nicht explizit ausgewiesen und ist deshalb unberücksichtigt geblieben. In der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) sind 13,05 VZÄ im Bereich der Amtsvormundschaften mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern beschäftigt. Weiterhin sind Beschäftigte im ZKF eingesetzt, die sowohl der BASFI als auch der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zugeordnet sind. Neben dem Referat E 32 (siehe Antwort zu 23) ist in der BIS auch das Referat E 33 (Zugang, Weiterleitung und Leistung) mit 93 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (89,45 VZÄ) für die Betreuung der Flüchtlinge zuständig. Darüber hinaus sind Beschäftigte im Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge eingesetzt . 25. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ welcher Bezirke beschäftigten sich im Januar 2018 mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen? Siehe Anlage 3. 26. In welchen mit der Flüchtlingsverwaltung beauftragten Bereichen wurde aufgrund der zurückgehenden Flüchtlingszahlen im Januar Personal abgebaut? In der BASFI konnten im Bereich der Amtsvormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer zum 31. Dezember 2017 insgesamt zehn befristete Stellen abgebaut werden. Beim ZKF erfolgen Anpassungen im Rahmen der allgemeinen Fluktuation von Beschäftigten. Im Übrigen siehe Drs. 21/7162 und 21/11471. 27. Wie viel Personal wurde bei den Trägern der Unterkünfte im Januar 2018 reduziert? Nach Auskunft der Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen f & w, ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH, Arbeiterwohlfahrt, Malteser Hilfsdienstgemeinnützige GmbH und Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Kreisverband Hamburg-Harburg e.V., Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. konnte für Januar 2018 eine Personalreduktion von 7,61 VZÄ ermittelt werden. Verfahren 28. Wie viele Asylsachen gingen im Januar 2018 beim Verwaltungsgericht ein? Bitte nach Klagen und Rechtsschutzverfahren unterscheiden. Wie viele Verfahren wurden im Januar 2018 jeweils erledigt? Im Januar 2018 sind beim Verwaltungsgericht Hamburg 285 Klagen und 67 Eilverfahren in Asylsachen eingegangen. Im selben Zeitraum sind dort 244 Klagen und 99 Eilverfahren in Asylsachen erledigt worden. 29. Wie viele Asylsachen gingen im Januar 2018 beim Oberverwaltungsgericht ein? Drucksache 21/12037 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht sind im Januar 2018 insgesamt 19 Verfahren in Asylsachen eingegangen. 30. Wie viele Monate betrug im 4. Quartal 2017 die durchschnittliche Verfahrensdauer von Klagen und Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht sowie von Berufungen vor dem Oberverwaltungsgericht in Asylsachen? Die durchschnittliche Verfahrensdauer der im 4. Quartal 2017 beim Verwaltungsgericht Hamburg erledigten Klagen in Asylsachen betrug 11,4 Monate, der dort erledigten Eilverfahren 2,4 Monate. Beim Oberverwaltungsgericht betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer der im Oktober und November 2017 erledigten Verfahren in Asylsachen 3,2 Monate. Es kann keine durchschnittliche Verfahrensdauer für das gesamte 4. Quartal angegeben werden , da aus technischen Gründen die Daten für Dezember 2017 derzeit nicht auswertbar sind. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12037 11 Anlage 1 Untergebrachte Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen (Stand 31.01.2018) Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung Geschäftsbereich Regelangebote Altona W601 Notkestraße 107 106 0 1 W619 Luruper Hauptstraße 419 1 291 127 W625 Kroonhorst 290 137 63 90 W714 Holmbrook 192 8 91 93 W743 Pavillondorf Sieversstücken 660 158 296 206 W787 Alsenstraße 72 39 23 10 W835 Blomkamp 436 69 246 121 W869 Albert-Einstein-Ring 427 0 349 78 W711 August-Kirch-Straße 471 34 251 186 W775 Holstenkamp 149 34 71 44 W807 Notkestraße 613 29 356 228 W824 Sibeliusstraße 227 15 46 166 W923 Bahrenfelder Straße 14 0 5 9 W924 Eimsbüttler Straße 145 13 67 65 W925 Grünewaldstraße 17 1 10 6 W926 Waidmannstraße 93 8 43 42 W927 Max-Brauer-Allee 7 0 0 7 W928 Borselstraße 7 0 7 0 Summe 4346 652 2215 1479 Harburg W610 Rotbergfeld (im Belegungsaufbau) 46 0 18 28 W617 Neuenfelder Fährdeich 243 0 170 73 W700 Wetternstraße 197 54 54 89 W728 Am Radeland 158 6 123 29 W734 Lewenwerder 310 24 194 92 W742 Am Aschenland 451 42 169 240 W782 Winsener Straße 270 18 122 130 W788 Sinstorfer Kirchweg 289 16 187 86 W789 Cuxhavener Str. 186 36 97 53 W914 Osterbaum 10 6 0 4 W918 Stader Str.106a 25 6 4 15 W950 WS Transit 189 43 79 67 W982 Am Röhricht 636 0 434 202 Summe 3010 251 1651 1108 Bergedorf W611 Achterdwars 147 143 2 2 W627 Ladenbeker Furtweg 171 91 36 44 W727 Brookkehre 428 143 152 133 W732 Pavillondorf Curslack I 561 144 272 145 W738 Curslack II 335 100 108 127 W748 Sandwisch 79 16 16 47 W806 Kurt-A.Körber-Chaussee 37 1 27 9 W828 Rahel-Varnhagen-Weg 299 47 122 130 W836 Weidenbaumsweg 184 3 74 107 W840 Sülzbrack 209 0 125 84 W951 Nettelnburg 180 24 81 75 Summe 2630 712 1015 903 Drucksache 21/12037 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung Wandsbek_I W613 Bargteheider Straße 133 128 1 4 W623 Großlohe 162 94 22 46 W648 Sieker Landstraße 11 49 1 37 11 W735 Pavillondorf Waldweg 156 29 33 94 W752 Rahlstedter Straße 121 7 83 31 W783 Waldreiterring 13 5 1 7 W785 Meilerstraße 320 5 183 132 W817 Sieker Landstraße 61 266 16 105 145 W819 Grunewaldstraße 664 50 456 158 W830 August-Krogmann-Straße 95 95 0 0 Summe 1979 430 921 628 Wandsbek_II W650 Moosrosenweg 98 13 47 38 W723 Volksdorfer Grenzweg 179 21 118 40 W737 Pavillondorf Steilshooper Allee 208 74 37 97 W740 Pavillondorf Poppenbüttler Weg 289 197 27 65 W749 Litzowstraße 118 38 45 35 W750 Lademannbogen 161 3 103 55 W751 Bahngärten 122 62 35 25 W790 Flughafenstraße 233 68 103 62 W825 Duvenstedter Damm 233 16 147 70 W834 Rodenbeker Straße 346 0 214 132 W841 Am Stadtrand 692 9 427 256 W861 Walddörferstraße 301 0 163 138 W909 Kirchhofstwiete 39 0 18 21 Summe 3019 501 1484 1034 Mitte_I W614 Helmuth-Hübener-Haus (Hütten ) 93 91 2 0 W651 Kirchenpauerstraße 674 0 356 318 W718 Eiffestraße 48 308 24 209 75 W786 Wendenstraße 157 32 76 49 W805 Friesenstraße 453 0 264 189 W812 Hinrichsenstraße 146 19 83 44 W831 SNP Grüner Deich 161 28 50 83 W837 Eiffestraße 398 164 2 55 107 Summe 2156 196 1095 865 Mitte_II W620 Billbrook 602 112 303 187 W626 Horner Geest 133 123 5 5 W767 Georg-Wilhelm-Straße 116 53 33 30 W771 Pavillondorf Mattkamp 302 64 112 126 W776 An der Hafenbahn (Unterbelegung auf Grund umfangreicher Sanierungen ) 198 41 56 101 W778 Billbrookdeich 117 115 2 0 W794 Mitte Mattkamp 26 4 7 15 W818 Am Veringhof 139 14 86 39 W833 SNP Weddestraße 264 12 130 122 W839 Schlenzigstraße 342 0 152 190 W900 Billstieg 626 100 330 196 Summe 2865 638 1216 1011 Nord_I W615 Hornkamp 72 68 1 3 W653 Maienweg 192 18 128 46 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12037 13 Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung W658 Paul-Stritter-Weg 37 0 23 14 W701 Langenhorner Chaussee 84 1 48 35 W715 Eschenweg 290 64 146 80 W745 Alsterberg 256 78 115 63 W755 Jugendpark Langenhorn 364 93 114 157 W774 Erdkampsweg 79 4 49 26 W827 Fibigerstraße 218 2 142 74 W846 Kiwittsmoor 514 2 346 166 W849 Große Horst 450 0 280 170 Summe 2556 330 1392 834 Nord_II W675 Dehnhaide/Krausestr. 67 3 34 30 W704 Freiligrathstraße 347 22 230 95 W707 Holsteinischer Kamp 111 32 53 26 W709 Borsteler Chaussee 88 46 9 33 W717 Hufnerstraße 233 8 172 53 W733 Pavillondorf Tessenowweg 477 206 124 147 W798 Nord Tessenowweg 28 7 0 21 W801 Heinrich-Hertz-Straße 110 4 58 48 W820 Opitzstraße 317 27 223 67 Summe 1778 355 903 520 Eimsbüttel W602 Langeloh-Hof 27 27 0 0 W612 Bornmoor 171 170 1 0 W622 Wegenkamp 78 60 3 15 W712 Sophienterrasse 141 1 93 47 W726 Pinneberger Straße 147 7 55 85 W736 Pavillondorf Holsteiner Chaussee 212 206 2 4 W784 Grandweg 172 4 82 86 W792 Eimsbüttel Holsteiner Chaussee 41 38 1 2 W804 Lohkoppelweg 28 0 21 7 W847 Kollaustraße 143 14 60 69 W903 Hornackredder 15 12 0 3 Summe 1175 539 318 318 Summe Regelangebote 25514 4604 12210 8700 Geschäftsbereich Spezialangebote Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW)/Bergedorf W867 UPW Am Gleisdreieck 2450 0 1868 582 Summe 2450 0 1868 582 Unterkunft mit der Perspektive Wohnen/Eimsbüttel W641 UPW Duvenacker (im Belegungsaufbau ) 128 0 67 61* Summe 128 0 67 61 Unterkunft mit der Perspektive Wohnen/Wandsbek W842 Poppenbütteler Berg (im Belegungsaufbau ) 200 0 140 60* W857 UPW Raja-Ilinauk-Straße 790 0 721 69 W863 Elfsaal 335 0 300 35 Summe 1325 0 1161 164 Jungerwachsenenprojekt JEP 1 19 19 0 0 Summe Spezialangebote 3903 19 3096 807 Drucksache 21/12037 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung Gesamtsumme öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) 29436 4623 15306 9507 * Bei dieser Personengruppe ist aufgrund der Mitteilungen des BAMF in Kürze mit einem offiziellen Statuswechsel zu rechnen, somit konnten sie für die Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) als Bewohner ausgewählt werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12037 15 Anlage 2 1. Unbegleitete minderjährige Ausländer in Erstversorgung nach § 42 und § 42a SGB VIII nach Herkunftsländern Stichtag 31.01.2018, Quelle: LEB Herkunftsland Anzahl Afghanistan 25 Guinea 12 Eritrea 9 Somalia 6 Syrien 4 Iran 3 Serbien u. Montenegro 2 Gambia 2 Ägypten 2 Albanien 2 Benin 1 Sierra Leone 1 China 1 Jemen 1 Äthiopien 1 Libanon 1 Mazedonien 1 Irak 1 Gesamtergebnis 75 2. Unbegleitete Ausländer in Hilfen zur Erziehung nach § 27 und Volljährigenhilfe nach § 41,einschließlich BEF, nach Herkunftsländern Stichtag 31.01.2018, Quelle: JUS-IT, DWH minderjährig minderjährig volljährig volljährig männlich weiblich männlich weiblich Summe: afghanisch 157 17 492 33 699 eritreisch 27 4 155 49 235 syrisch 61 2 135 198 somalisch 12 7 118 39 176 ägyptisch 32 137 2 171 guineisch 4 1 38 9 52 irakisch 4 4 15 1 24 gambisch 4 14 4 22 albanisch 6 3 5 1 15 iranisch 2 2 7 2 13 beninisch 1 10 11 palästinensisch 2 6 8 algerisch 1 4 2 7 nigerianisch 1 3 4 8 pakistanisch 2 5 7 guinea-bissauisch 5 5 russisch 1 3 4 angolanisch 1 2 3 äthiopisch 2 1 3 ghanaisch 1 2 3 indisch 3 3 burkinisch 2 2 ivorisch 1 1 2 malisch 2 2 marokkanisch 2 2 montenegrinisch 1 1 2 serbisch 2 2 Drucksache 21/12037 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 minderjährig minderjährig volljährig volljährig männlich weiblich männlich weiblich Summe: sierra-leonisch 1 1 2 armenisch 1 1 jemenitisch 1 1 nigrisch 1 1 salomonisch 1 1 sudanesisch 1 1 tunesisch 1 1 türkisch 1 1 ukrainisch 1 1 vietnamesisch 1 1 Summe: 318 45 1171 156 1690 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12037 17 Anlage 3 Bezirksamt Fachamt Mitarbeiter /-innen (Anzahl Personen) VZÄ (Beschäfti - gungsvolumen ) HH-Mitte JA 1 - Asyl 16 13,73 inkl. Leitung JA - KTB 22 18,65 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. GA 4 – TBC Sondereinsatz Konzept Röntgen GAL 16 7 12,90 5,59 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. GS - Allg. Sozialhilfe 68 60,08 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Altona GS 67 59,58 inkl. Leitung Hierbei handelt es sich sowohl um die damals zusätzlich eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Versorgung von Flüchtlingen beschäftigt sind. Alles sind Mischaufgaben; der Anteil an Flüchtlingsbetreuung ist nicht gesondert darzustellen. GA, Abteilung Medizinische Erstversorgung von Flüchtlingen 15 11,26 Die Steigerung ist mit dem Abbau von Honorarkräften und der abschließenden Besetzung der vakanten Stellen zu erklären. JA 3 ASD 6 17 14,59 Inkl. Leitung und Geschäftszimmer Steigerung aufgrund der Besetzung bisher vakanter Stellen. SR 2 2 inkl. Leitung SR1 Eimsbüttel1 JA2/ASD3 Asyl 6 5 geschätzter Personalanteil im Rahmen von Einheitssachbearbeitung GA2 3 0,75 Angebote der Mütterberatung in Flüchtlingsreinrichtungen (Testbetrieb ohne eigene Ressource) geschätzter Personalanteil im Rahmen von Einheitssachbearbeitung GA1/GA3 4 0,75 hygienische Überwachung Flüchtlingseinrichtungen ; med.- gutachterliche Fragestellungen bei Flüchtlingen GS 31 27,64 SR 2 1,83 1 Im Bezirk Eimsbüttel sind weiterhin fünf Mitarbeiter/-innen mit einem Beschäftigungsvolumen von 1 VZÄ im Netzwerkmanagement JA tätig. Drucksache 21/12037 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Bezirksamt Fachamt Mitarbeiter /-innen (Anzahl Personen) VZÄ (Beschäfti - gungsvolumen ) HH-Nord JA2/ASD-M 15 12,48 inkl. Leitung SR Flüchtlingskoordina - tion 1 1 SR im Übrigen GA GS/SDZ JA Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Wandsbek JA2/ASD Asyl 11 10 inkl. Leitung SR Flüchtlingskoordina - tion 1 1 SR im Übrigen GA GS/SDZ Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Bergedorf JA/ASD2 Abschnitt umF/ Flüchtlinge 4 3 SR Flüchtlingskoordina - tion 1 1 JA/KTB GS SR im Übrigen GA IS Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Harburg GA 33 27,25 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. GS 64 58,91 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. JA 95 85,42 Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. JA1 ASD 4 4 3,77 inkl. Leitung Ausschließliche Befassung mit Zuwanderern. SR 3 2,5 inkl. Leitung Ausschließliche Befassung mit dem Thema Zuwanderung .