BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12046 21. Wahlperiode 23.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 15.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Einnahmen aus Grunderwerbsteuer Die Grunderwerbsteuer wird derzeit unter anderem im Kontext zur Förderung von privatem Wohneigentum lebhaft diskutiert. Die Grunderwerbsteuersätze variieren im Vergleich der Bundesländer sehr stark, von 3,5 Prozent in Bayern bis zu 6,5 Prozent unter anderem in Nordrhein -Westfalen und Brandenburg. In Hamburg beträgt der Grunderwerbsteuersatz seit 2009 4,5 Prozent. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie war die historische Entwicklung der Höhe des Grunderwerbsteuersatzes in Hamburg? Die bundeseinheitliche Neufassung des Grunderwerbsteuerrechts zum 1. Januar 1983 war gekennzeichnet durch einen niedrigeren Steuersatz von 2 Prozent (vorher 7 Prozent) und den Wegfall zahlreicher zweckbestimmter Vergünstigungen. 1997 wurde der bundeseinheitliche Steuersatz auf 3,5 Prozent erhöht. Im Zuge der Föderalismusreform durch die Grundgesetzänderung vom 28. August 2006 wurde den Ländern die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer eingeräumt. Danach wurden die Grunderwerbsteuersätze von fast allen Ländern erhöht. Ausnahmen sind Bayern und Sachsen. In Hamburg wurde der Grunderwerbsteuersatz einmalig zum 1. Januar 2009 auf 4,5 Prozent angehoben. 2. Wie hoch war das jährliche Aufkommen an Grunderwerbsteuer in den Jahren seit 2001 insgesamt in Hamburg? Siehe Anlage. 3. Wie hoch war das jährliche Aufkommen an Grunderwerbsteuer in den Jahren seit 2001 für selbstgenutzte Eigentumswohnungen in Hamburg? 4. Wie hoch war das jährliche Aufkommen an Grunderwerbsteuer in den Jahren seit 2001 für Eigentumswohnungen in Hamburg? 5. Wie hoch war das jährliche Aufkommen an Grunderwerbsteuer in den Jahren seit 2001 für selbstgenutzte Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser in Hamburg? 6. Wie hoch war das jährliche Aufkommen an Grunderwerbsteuer in den Jahren seit 2001 für Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser in Hamburg ? 7. Wie hoch war das jährliche Aufkommen an Grunderwerbsteuer in den Jahren seit 2001 für Mehrfamilienhäuser in Hamburg? Drucksache 21/12046 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 8. Wie hoch war das jährliche Aufkommen an Grunderwerbsteuer in den Jahren seit 2001 für Geschäftshäuser und Gewerbeobjekte in Hamburg? 9. Wie hoch war das jährliche Aufkommen an Grunderwerbsteuer in den Jahren seit 2001 für unbebaute Grundstücke in Hamburg? Die erfragten Angaben werden nicht gesondert statistisch erfasst. Für eine Erhebung der Daten wäre eine manuelle Einzelfallauswertung von rund 23.000 Akten je Kalenderjahr erforderlich, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12046 3 Anlage Jahr Grunderwerbsteuer Millionen Euro 2001 160,5 2002 140,9 2003 169,7 2004 161,6 2005 181,4 2006 280,9 2007 342,9 2008 233,8 2009 269,7 2010 267,8 2011 311,7 2012 317,3 2013 342,8 2014 360,0 2015 479,0 2016 441,8 2017 457,4