BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12048 21. Wahlperiode 23.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerhard Lein (SPD) vom 15.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Kommunikation zwischen Erzbischof und Senat laut Vertrag Artikel 4? Derzeit befinden sich die katholischen Privatschulen Hamburgs in schwerem Fahrwasser durch das kurzfristige Bekanntmachen von Schulschließungen (fünf von 21, dazu bei drei weiteren der Entscheidungsaufschub um ein Jahr). Weite Teile der Stadt sind irritiert, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulleitungen sind zum Teil zu Recht empört. Die Kommunikation des Erzbischofs in die Öffentlichkeit ist blamabel. Im Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Heiligen Stuhl vom 25.11.2005 (Drs.18/3300) steht in Artikel 4: „(1) Zur Klärung von Fragen und zur Vertiefung ihrer Beziehungen treffen sich der Erzbischof von Hamburg und der Senat der Freien und Hansestadt regelmäßig.“ In der Allgemeinen Begründung zum Vertrag finden sich zum Artikel 4 folgende Erläuterungen: „Absatz 1 nimmt den in der Präambel ausgesprochenen Wunsch, die Beziehungen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Katholischen Kirche zu festigen und fortzuentwickeln, auf und institutionalisiert seine Verwirklichung in Form von regelmäßigen Treffen zwischen dem Senat und dem Erzbischof von Hamburg. Für die Seite des Senats wird bewusst auf eine Personalisierung verzichtet, um seine Vertretung flexibel gestalten zu können .“ Weitere Klärungen des Verfahrens in weiteren Erläuterungen der entsprechenden Drucksache. Ich frage den Senat: 1. Wann und mit welchem Senatsmitglied hat der Erzbischof Gespräche über die geplanten Schulschließungen, gegebenenfalls auch über die gewaltige finanzielle Schieflage des Erzbischofs, geführt? War der Erzbischof in Person anwesend – so wie es die oben zitierten Erläuterungen aus meiner Sicht vorschreiben – oder hat er sich vertreten lassen, gegebenenfalls durch wen? Der Erste Bürgermeister und der für Bildung zuständige Präses wurden am 18. Januar 2018 telefonisch durch Herrn Erzbischof Dr. Stefan Heße über die geplante Schließung von Schulen informiert. Im Übrigen siehe Drs. 21/11776. 2. Wie bewertet der Senat die Kommunikation des Erzbischofs mit Senatsmitgliedern? Ist hier dem Wortlaut und dem Geist des Vertrages Drucksache 21/12048 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Genüge getan worden? Wie viele Anmeldungen von Schülerinnen/ Schülern weisen die einzelnen Privatschulen p.a. ab? Hiermit hat sich der Senat nicht befasst. Im Übrigen korrespondiert dem parlamentarischen Fragerecht ein Anspruch auf Auskünfte, nicht aber auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfGH, U.v. 19. Dezember 2008, Az.: 35/07, juris Rdnr. 177), von denen der Senat deshalb auch im vorliegenden Fall absieht. Die Schulen in freier Trägerschaft handhaben und organisieren die Anmeldungen und Aufnahmen ihrer Schülerinnen und Schüler in eigener Verantwortung. Die Anzahl von Interessenten, Aufnahmegesprächen und Anmeldungen unterliegt ebenso wie die Anzahl abgeschlossener und im Nachhinein gekündigter privatrechtlicher Schulverträge nicht der Schulaufsicht und sie sind seitens der Schulen nicht an die für Bildung zuständige Behörde zu melden.