BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12049 21. Wahlperiode 16.03.18 Große Anfrage der Abgeordneten Philipp Heißner, Dennis Gladiator, Richard Seelmaecker, Dr. Jens Wolf, Franziska Grunwaldt (CDU) und Fraktion vom 16.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zur Großen Anfrage „Pflegekinderhilfe in Hamburg gut aufgestellt ?“ (II) Im Rahmen der Hilfeplanung für in einer Pflegefamilie untergebrachte Kinder müssen zwei Mal pro Jahr alle beteiligten Akteure zusammenkommen und in einem Hilfeplan verbindliche Vereinbarungen treffen. Darüber hinaus muss es zweimal jährlich eine schriftliche Berichterstattung über den Hilfeverlauf geben (Fachanweisung Punkt D.6). In den Großen Anfragen Drs. 21/3845 (Frage 7.) und Drs. 21/9608 (Frage 26.) haben die Fragesteller wortgleich abgefragt, in wie vielen Fällen diese Vorschriften in dem der Anfrage jeweils vorausgehenden Jahr eingehalten wurden. Trotz der wortgleichen Abfrage antwortete der Senat unterschiedlich: Bezüglich des Jahres 2015 nannte er die Anzahl der Fälle, in denen mindestens eine der beiden Vorschriften nicht eingehalten wurde, während er für das Jahr 2016 die Anzahl der Verstöße gegen jede der beiden Regeln getrennt aufführte. So wurde ein Vergleich beider Antworten des Senats verunmöglicht. In der daraufhin notwendig gewordenen Kleinen Anfrage (Drs. 21/11023) antwortete der Senat, dass die Beantwortung der Fragen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sei. So wird den Fragestellern keine andere Möglichkeit gelassen, als erneut eine Große Anfrage zu stellen, um die gewünschten Antworten zu erhalten. Zudem ergeben sich aus den seitdem erfolgten Ausschussberatungen und damit verbundenen Überlegungen weitere Nachfragen. In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat: Um die Einhaltung der fachlichen Vorgaben für die Hamburger Pflegekinderhilfe nachzuverfolgen und darzustellen, hat die zuständige Behörde gemeinsam mit den Bezirksämtern ein geeignetes Verfahren entwickelt. Hierfür haben die Bezirksämter zu Beginn des Jahres 2018 alle Fallakten nach § 33 SGB VIII sowohl im ASD als auch im PKD geprüft. Dabei wurden alle durchgängig laufenden Fälle im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 berücksichtigt. Das Ergebnis ist wie folgt: In 78 Prozent aller Fälle wurden zwei Hilfeplangespräche durchgeführt. In 74 Prozent der Fälle lagen mindestens zwei Berichte vor. In 90 Prozent der Fälle wurden zwei Hausbesuche durch den PKD durchgeführt. In 100 Prozent der Fälle hat der Pflegekinderdienst zwei Kontakte zu der Pflegeperson gehabt. Zu den Kontakten werden die Anzahl der Hausbesuche ergänzt, sodass in über 90 Prozent der Fälle mindesten vier Kontakte stattgefunden haben. Drucksache 21/12049 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In 93 Prozent der Fälle fanden zwei und mehr Kontakte des Pflegekinderdienstes mit dem Pflegekind statt. Im Übrigen siehe Anlage 1. Für eine Auswertung zur Beantwortung der Fragen 1. – 3. wäre eine händische Durchsicht von über 1.200 Akten erforderlich. Dabei handelt es sich zum Teil um mehrbändige Akten mit bis zu 200 Seiten pro Aktenband. Dies ist auch in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wurden 2015 in allen Fällen zwei Hilfeplangespräche geführt? Falls nein, in wie vielen Fällen nicht? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln und gesamt angeben. 2. Wurden 2015 in allen Fällen zwei Berichte vorgelegt? Falls nein, in wie vielen Fällen nicht? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln und gesamt angeben. 3. In wie vielen Fällen wurden 2016 keine zwei Berichte vorgelegt oder keine zwei Hilfeplangespräche geführt? Bitte die Zahl der Fälle angeben, in denen mindestens eine der beiden Vorschriften nicht eingehalten wurde. Bitte nach Bezirken aufschlüsseln und gesamt angeben. Siehe Vorbemerkung. 4. In Frage 15. der Drs. 21/9608 gibt der Senat an, wie viele Kinder in dem Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2017 von einer Pflegefamilie in ein Heim wechselten. a. In welche konkreten Einrichtungen wechselten jeweils wie viele Kinder ? Siehe Anlage 2. b. Wie viele Pflegekinder wechselten in dem oben genannten Zeitraum zudem von einer Pflegefamilie in eine andere Form der Betreuung (Wohngruppen et cetera)? Nach welcher Zeit? Bitte nach Betreuungsform aufschlüsseln. Vier ehemalige Pflegekinder wechselten in eine andere Form der Betreuung. Form der Betreuung nach Zeit / Tagen § 19 SGB VIII 1741 § 35 SGB VIII 1587 § 35 SGB VIII 1598 § 35 SGB VIII 1520 Quelle: JUS-IT 5. Im Rahmenkonzept für die Hamburger Pflegekinderhilfe heißt es, dass „in der Regel nach zwei Jahren rechtliche Möglichkeiten der Verstetigung (des Kindes in der Pflegefamilie) durch den ASD geprüft werden“ sollen (vergleiche Rahmenkonzept, Seite 20). Überprüft werden soll die Möglichkeit einer gerichtlichen Übertragung von Angelegenheiten der elterlichen Sorge auf die Pflegeperson, einer Übertragung einer bestehenden Amtsvormundschaft auf die Pflegeeltern oder einer Adoption. a. Wie viele Pflegeverhältnisse haben in den Kalenderjahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 jeweils eine Dauer von zwei Jahren erreicht? Wie viele dieser Pflegeverhältnisse wurden anschließend (unabhängig vom Kalenderjahr) nach weniger als einer Gesamtdauer von zwei Jahren und sechs Monaten beendet? Anzahl der laufenden Pflegeverhältnisse nach § 33 SGB VIII mit jeweils einer Dauer von zwei Jahren: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12049 3 Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl 324 554 139 141 138 Anzahl der davon laufenden Pflegeverhältnisse nach § 33 SGB VIII die nach weniger als zwei Jahren und sechs Monaten beendet wurden: Jahre 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl 24 33 9 12 7* * Die Anzahl in 2017 erfasst den Datenstand bis 01.03.2018 Quelle: JUS-IT Mit der Einführung des Fachverfahrens JUS-IT wurden aus dem vorherigen Fachverfahren PROJUGA alle migrierten Daten mit dem Startdatum 01.07.2012 versehen. Die Auswertung enthält daher Unschärfen für die Jahre 2013 und 2014. b. Bei wie vielen dieser Pflegeverhältnisse fand die oben genannte Prüfung bis heute statt? In wie vielen Fällen fand sie erst statt, nachdem das Pflegeverhältnis länger als drei Jahre bestand? Bitte jährlich nach Bezirken getrennt auflisten. c. Was war jeweils das Ergebnis dieser Prüfung? Bitte differenzieren nach den in der Frage beschriebenen drei Möglichkeiten beziehungsweise weitere Ergebnisse bitte angeben. Die fachlichen Vorgaben der Perspektivklärung sowie das Erfordernis einer Prüfung der Möglichkeit einer verstärkten Sorgerechtsausstattung der Pflegepersonen oder einer Adoption sind in den Arbeitsrichtlinien und den entsprechenden Qualitätsmanagementprozessen verbindlich geregelt. So zählt diese Prüfung zur Hilfeplanung im Rahmen von Hilfen nach §§ 27/33 SGB VIII. Das Ergebnis der Prüfung erfassen die Bezirksämter statistisch nicht. Die inhaltliche Durchsicht sämtlicher Hilfeplangesprächsprotokolle und Aktenvermerke der oben aufgelisteten Pflegeverhältnsisse ist im Rahmen der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage nicht möglich, siehe Vorbemerkung. Anzahl der Kontakte mit dem Pflegekind bei Hilfen nach §§ 27/33 SGB VIII (durchgängig aktiv in 2017) Bezirksämter und Träger Anzahl der Hilfen 0 Kontakte 1 Kontakt 2 Kontakte mehr als 2 Kontakte Hamburg-Mitte (LEB) 131 4 1 34 92 Altona 2 72 1 12 27 32 Eimsbüttel 127 2 10 58 57 Hamburg-Nord 97 0 0 16 81 Wandsbek1 42 0 10 16 16 Bergedorf 111 0 2 50 59 Harburg 133 0 4 44 85 Altona Großstadt-Mission2 39 0 7 13 19 Pfiff gGmbH 137 1 10 86 40 Wandsbek Rauhes Haus1 146 0 9 74 63 Gesamtergebnis 1.035 8 65 418 544 1 Die Anzahl der Hilfen bezogen auf die Darstellung der Hilfeplangespräche zu der Anzahl der Hilfen bei den weiteren fachlichen Vorgaben im Jahr 2017 differiert um 50 Fälle. Dies wird seitens der Bezirksämter u.a. damit erklärt, dass bei einigen Hilfen eine Zuständigkeit des ASD in Hamburg besteht, die Zuständigkeit des PKD jedoch außerhalb von Hamburg. Ebenso entstehen bei rückwirkenden Bewilligungen von Hilfen nach §§ 27/33 SGB VIII zeitliche Unterschiede im Beginn der Zuständigkeit von ASD und PKD im Fachverfahren JUS-IT. Anzahl der Hilfeplangespräche (HPG) bei Hilfen nach §§ 27/33 SGB VIII (durchgängig aktiv in 2017) Bezirksämter Anzahl der Hilfen 0 HPG 1 HPG 2 HPG Hamburg-Mitte 224 5 42 177 Altona 107 1 7 99 Eimsbüttel 110 3 34 73 Hamburg-Nord 150 1 33 116 Wandsbek 254 5 73 176 Bergedorf 117 0 12 105 Harburg 123 1 24 98 Gesamtergebnis 10851 16 225 844 Drucksache 21/12049 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Anzahl der Kontakte mit der Pflegeperson bei Hilfen nach §§ 27/33 SGB VIII (durchgängig aktiv in 2017) Bezirksämter und Träger Anzahl der Hilfen 0 Kontakte 1 Kontakt 2 Kontakte mehr als 2 Kontakte Hamburg-Mitte (LEB) 131 0 1 24 106 Altona2 72 1 0 16 55 Eimsbüttel 127 3 1 19 104 Hamburg-Nord 97 0 0 1 96 Wandsbek1 42 0 0 5 37 Bergedorf 111 0 0 2 109 Harburg 133 0 0 1 132 Altona Großstadt-Mission2 39 0 1 10 28 Pfiff gGmbH 137 0 0 19 118 Wandsbek Rauhes Haus1 146 0 0 26 120 Gesamtergebnis 1.035 4 3 123 905 Anzahl der Hausbesuche in der Pflegestelle bei Hilfen nach §§ 27/33 SGB VIII (durchgängig aktiv in 2017) Bezirksämter und Träger Anzahl der Hilfen 0 Hausbesuche 1 Hausbesuch 2 Hausbesuche mehr als 2 Hausbesuche Hamburg-Mitte (LEB) 131 2 14 49 66 Altona2 72 1 15 22 34 Eimsbüttel 127 0 18 69 40 Hamburg-Nord 97 0 6 53 38 Wandsbek1 42 0 8 26 8 Bergedorf 111 1 9 75 26 Harburg 133 0 9 95 29 Altona Großstadt-Mission2 39 0 7 17 15 Pfiff gGmbH 137 1 8 113 15 Wandsbek Rauhes Haus1 146 1 7 98 40 Gesamtergebnis 1.035 6 101 617 311 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12049 5 Anzahl der Berichte bei Hilfen nach §§ 27/33 SGB VIII (durchgängig aktiv in 2017) Bezirksämter und Träger Anzahl Hilfen 0 Berichte 1 Bericht 2 Berichte mehr als 2 Berichte Hamburg-Mitte (LEB) 131 0 31 94 6 Altona2 72 2 18 45 7 Eimsbüttel 127 6 54 65 2 Hamburg-Nord 97 0 9 85 3 Wandsbek1 42 2 0 39 1 Bergedorf 111 0 12 95 4 Harburg 133 0 15 117 1 Altona Großstadt-Mission2 39 1 9 23 6 Pfiff gGmbH 137 9 60 63 5 Wandsbek Rauhes Haus1 146 0 36 109 1 Gesamtergebnis 1.035 20 244 735 36 1 Die Zahlen von PKD- Wandsbek und dem Rauhen Haus sind zusammen zu betrachten, da diese kooperieren. 2Gleiches gilt für die Zahlen von Altona und der Großstadt-Mission. Quelle: Angaben der Bezirksämter Drucksache 21/12049 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Einrichtung Anzahl der Kinder AWO Soziale Dienste gGmbH Wohngruppe Demmlerplatz 1 basis & woge Wohngruppe Berlepschweg 1 Das Rauhe Haus Wohngruppe Carl-Petersen-Straße 1 E-REGIO III - LEB - WG Elbgaustraße 1 Ev. Jugendhilfe Wohngruppe Krohnstieg 2 FJHT HueD Bandwirkerstr Wohngruppe 1 GIM Internat Maichle Regel Jungenwohngruppe 1 GM Jugendhilfe Wohngruppe Musäusstraße 1 Goebels-Meerwaldt Wohngruppe Lohbrügge 1 HaKiJu JuWo mit interner Betreuung Groß Borstel 1 HaKiJu JuWo mit interner Betreuung Harburg 1 Haus Norderhofenden Kernhaus 1 Hof Südensee 1 HW Penkefitz Wohngruppe Potsdamer Str. 1 HW Penkefitz Wohngruppe Uelzener Str. 1 Im Landhaus Jugendwohngruppe Nienkattbek 1 Kinder- und Jugendwohngruppe Haus im Park 1 Kompetenzwerk Familienanaloge Wohngruppe Wapelfeld 1 LEB Kinderschutzhaus Süderelbe 1 LEB Kinderschutzhaus Südring 1 LEB Kinderschutzhaus Wandsbek Pulverhofsweg 1 LEB Pädagogisch betreute Wohngruppe Ladenbeker Furtweg 1 Lebensgemeinschaft "Auf dem Osterberg" 1 Lebensgemeinschaft SH Mundt Jersbek 1 Nordlicht FAWG Geidelberg Kunterbunt 2 Nordsee Internat St. Peter Ording 1 Spectrum FAW Ochsenwerder Elbdeich 1 St. Bonifatius 2 rund-um-betreute-Wohngruppen 1 St. Bonifatius Interne Verselbstständigungwohngruppe 1 Stiftung CULTURUM Blaues Haus Stoetze 1 Trollkohnskoppel Regel Haus Ulsnis 1 Wiespaal gGmbH Hof Königsberg 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12049 7 Anlage 2 12049ga_Text 12049ga_Anlagen 12049ga_Antwort_Anlage1 12049ga_Antwort_Anlage2