BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12056 21. Wahlperiode 23.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 16.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Vertragsmodalitäten bei der Übertragung von städtischen Grundstücken an die katholische Kirche zum Betreiben von Schulen Das Erzbistum Hamburg plant derzeit, acht seiner 21 katholischen Schulen/ Schulstandorte zu schließen. Schon zum neuen Schuljahr sollen an fünf Schulen keine neuen Schüler mehr aufgenommen werden; dies betrifft (1) die Grundschule St. Marien in Altona, (2) die Domschule St. Marien in St. Georg, (3) die Grund- und Stadtteilschule Altona, (4) die Franz-von-Assisi- Schule in Barmbek und (5) das Niels-Stensen-Gymnasium in Harburg; an diesen fünf Schulen sollen bereits im kommenden Schuljahr 2018/2019 keine Schüler mehr in die Vorschule, in die erste und in die fünfte Klasse aufgenommen werden. Ein Jahr später sollen (6) die Sophienschule in Barmbek sowie (7) die Grund- und Stadtteilschule in Harburg sowie (8) die Grund- und Stadtteilschule in Neugraben folgen. In der Presse wurde mehrfach berichtet, dass die katholische Kirche (Erzbistum /Katholischer Schulverband Hamburg; nachfolgend zusammen die „katholische Kirche“) – zumindest teilweise – von der öffentlichen Hand (die Freie und Hansestadt Hamburg und/oder von der FHH kontrollierte Gesellschaften /Körperschaften; nachfolgend zusammen die „FHH“) Grundstücke für Schulen vergünstigt oder sogar kostenlos erhalten hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welchen Grundstücken betreibt die katholische Kirche die oben genannten acht Schulen und welche dieser Grundstücke wurden der katholischen Kirche von der FHH übertragen? Bitte einzeln angeben. 2. Soweit Grundstücke für die oben genannten acht Schulen von der FHH an die katholische Kirche übertragen wurden: Zu welchen Vertragsbedingungen wurden die Grundstücke übertragen? Bitte umfassend und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Standorten zu folgenden Vertragsdetails Auskunft geben: (a) Datum des Vertragsschlusses, (b) Wirksamwerden der Übertragung/en; (c) Vertragspartner; (d) Unterzeichner aufseiten der FHH (Angabe bitte, soweit rechtlich möglich); (e) Flächengrößen der Grundstücke; (f) Kaufpreise der Grundstücke; (g) gibt es wesentliche Renovierungsverpflichtungen? (h) gibt es wesentliche Auflagen /Bestimmungen zum Betreiben der Schulen? Siehe Anlage und Drs. 19/519. Verpflichtungen oder Auflagen wurden nicht vereinbart . Bei den Namen der Unterzeichner handelt es sich um personenbezogene Daten, die der Senat in ständiger Praxis grundsätzlich nicht veröffentlicht. 3. Inwieweit waren/sind die Kaufpreise marktüblich? Mit anderen Worten: Wurde zu Verkehrswerten oder zu vergünstigten Konditionen verkauft/ Drucksache 21/12056 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 veräußert und wie wurde damals der jeweilige (a) Verkehrswert und andererseits (b) der jeweilige Kaufpreis ermittelt? Bitte einzeln aufschlüsseln . Siehe Drs. 19/519. 4. Wurde vertraglich dafür Sorge getragen, dass auf den von FHH an die katholische Kirche übertragenen Grundstücken dauerhaft beziehungsweise langfristig Schulbetrieb aufrechterhalten wird? Gegebenenfalls wie? Bitte einzeln aufschlüsseln und dabei die wesentlichen Punkte angeben – zum Beispiel Vertragsbindungsfristen oder Ähnliches. Nein. 5. Welche Sanktionen beziehungsweise rechtlichen Möglichkeiten stehen der FHH aus den Verträgen mit beziehungsweise gegenüber der katholischen Kirche zu? Bitte einzeln angeben, ob (a) Rückkaufs-/Rückerwerbsrechte , (b) Verfügungsbeschränkungen, (c) Beteiligung der FHH an einem etwaigen Verkaufserlös im Falle eines Verkaufs durch die katholische Kirche (sogenannter Besserungsschein) oder (d) sonstige vergleichbare Rechte eingeräumt wurden. Bitte einzeln aufschlüsseln und konkret angeben. Für das Grundstück Cuxhavener Straße bestand ein Wiederkaufsrecht für den Fall, dass gegen die vereinbarte Ratenzahlung verstoßen wird. Für die übrigen Grundstücke bestehen keine entsprechenden vertraglichen Regelungen. 6. Falls beziehungsweise soweit die katholische Kirche – auch nach/bei einer möglichen Schließung der jeweiligen Schulstandorte – frei über die Grundstücke verfügen könnte und diese zu heutigen Immobilienpreisen an zum Beispiel Privatinvestoren veräußern könnte: Wie beurteilt der Senat die damaligen vertraglichen Vereinbarungen der FHH mit der katholischen Kirche – gerade vor dem Grundsatz des verantwortungsvollen Umgangs mit Haushaltsmitteln und dem Vermögen der öffentlichen Hand? 7. Sieht der Senat – ergänzend zu den oben abgefragten privatrechtlichen Möglichkeiten – eine realistische öffentlich-rechtliche Handhabe, einen Verkauf der Grundstücke durch die katholische Kirche gegebenenfalls zu verhindern oder zu erschweren? Der Senat hat sich hiermit bislang nicht befasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12056 3 Anlage Schule Grundstück Datum des Vertragsschlusses Wirksamwerden der Übertragung Vertragspartner Grundschule St Marien Eulenstraße 68, 22763 Hamburg 21.07.2008 24.06.2009 Katholischer Schulverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts Grund- und Stadtteilschule Harburg Julius- Ludowieg- Str.89, 21073 Hamburg 21.07.2008 7.04.2010 Grund- und Stadtteilschule Neugraben Cuxhavener Straße 379, 22149 Hamburg 21.07.2008 29.07.2010 Sophienschule Barmbek Elsastr.46, 22083 Hamburg Kein Verkauf durch die Freie und Hansestadt Hamburg Grund und Stadtteilschule Altona Dohrnweg 6, 22767 Hamburg Domschule St. Marien Schmilinskystr .70, 20099 Hamburg Franz-von- Assisi- Schule Lämmersieth 38, 22305 Hamburg Niels- Stensen- Gymnasium Barlachstr. 16, 21073 HH