BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12057 21. Wahlperiode 23.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 16.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Elbvertiefung – Wie gut ist der Senat vorbereitet? (XI), hier: wo versteckt der Senat die Kostenerhöhung für die Elbvertiefung? Der Senat hat am 16. Juni 2017 den „Tideanschluss Billwerder Insel“ als alternative Kohärenzmaßnahme für den Schierlingswasserfenchel bekannt gegeben. Nach dem Urteil vom 9. Februar 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht unter anderem die Regelungen der Planfeststellungsbeschlüsse zur Kohärenzsicherung beanstandet. Nun sind die Planergänzungen für die neue Ausgleichsfläche vonseiten der BWVI fertig. Ab März 2018 werden diese Planunterlagen einen Monat lang öffentlich ausgelegt und am Ende soll ein dritter Planergänzungsbeschluss erarbeitet werden. Unklar ist bisher, um wie viele Millionen Euro die Kosten für die Elbvertiefung durch die Nachbesserungen in den Plänen ansteigen werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wo genau werden die Mehrkosten durch Inflation beziehungsweise zwischenzeitlichen Preissteigerungen im Rahmen des neuen Planergänzungsverfahrens der Fahrrinnenanpassung im Haushaltsplan oder anderswo abgebildet? 2. Jeweils wo werden die Mehrkosten für weitere Maßnahmen wie a. Planung und Herrichtung der Fläche „Tideanschluss Billwerder Insel“, b. Gutachten zum Salzgehalt des Flusslaufes und c. Planungen für Ausgleichsflächen auf niedersächsischem Gebiet im Haushaltsplan oder anderswo dargestellt? 3. Wie hoch sind die Mehrkosten der in Frage 1. und den in Frage 2. a. bis c. aufgeführten Sachverhalten jeweils? 4. Wer trägt die Mehrkosten in jeweils welchem Umfang und wann wurden beziehungsweise werden die jeweils benötigten Mittel von welcher zuständigen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg in jeweils welcher Höhe zur Verfügung gestellt? 5. Welche Kosten plant der Senat darüber hinaus ein? (Bitte begründen.) Drucksache 21/12057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Zu wann ist die Übergabe der Fläche „Tideanschluss Billwerder Insel“ an die HPA geschehen beziehungsweise geplant? Welche Einmal- und welche Folgekosten entstehen der HPA und jeweils welchen Dritten durch die Übertragung der Fläche? Die Finanzierung der Fahrrinnenanpassung erfolgt aus der Produktgruppe 270.05 des Einzelplans 7. Es handelt sich um das Investitionsprogramm „Allgemeine Hafeninfrastruktur “. Angaben zu den Einmal- und Folgekosten können erst nach Abschluss der Gespräche mit HAMBURG WASSER und nach Abschluss des Planergänzungsverfahrens gemacht werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/9979, 21/5000 und 21/10727. 7. Welche und wie viele externe Dienstleister (beispielsweise Gutachter, Kanzleien) wurden für die nachgebesserten Pläne beauftragt? Welche Kosten sind dazu in welche Höhe eingeplant beziehungsweise welche Mehrkosten werden daraus erwartet und woraus werden diese finanziert? Im Zuge der Planergänzung wurden die folgenden Ingenieurbüros und Gutachter beauftragt: WKC Hamburg GmbH: Technische Planung, Burmann, Mandel und Partner: Baugrund, Lärmkontor GmbH: Schallimmissionen, baudyn GmbH: Erschütterungen, Universität Hamburg, Institut für Bodenkunde: Bodenkundlich-hydrologische Wirkungen , Bundesanstalt für Wasserbau: Hydrologie und Morphologie, Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung: Umweltverträglichkeitsuntersuchung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, leguan GmbH: Artenschutz, Planungsbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie: Fachberatung Schierlings- Wasserfenchel, IBL Umweltplanung GmbH: Natura 2000, Wasserrahmenrichtlinie. Die Kosten für die oben genannten Gutachterbüros können erst nach Abschluss des Planergänzungsverfahrens beziffert werden. 8. Wann werden die aus den weiteren Plangenehmigungsverfahren resultierenden Aufwendungen zu einer Kostenaktualisierung führen? Siehe Drs. 21/10727.