BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12058 21. Wahlperiode 23.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 16.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Engagiert sich die Wissenschaftssenatorin gegen die Freiheit der Forschung ? Auf der Bundesdelegiertenversammlung der GRÜNEN im Juni 2017 wurde das Bundestagswahlprogramm der Partei verabschiedet. Mitglied der Versammlung war auch Hamburgs Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank. Im Kapitel „Wir steigen um – komplett auf grüne Energien“ heißt es dort: „Da eine Neuanwendung atomarer Technologien für uns GRÜNE auf keinen Fall in Frage kommt, wollen wir Schluss machen damit, Steuergeld in die Erforschung von Kernfusion, Transmutation oder Reaktoren der IV. Generation zu stecken.“ Dieser Idee steht allerdings Artikel 5 Satz 3 des Grundgesetzes gegenüber, in dem es heißt: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung .“ Es stellt sich also die Frage, ob ein solcher Beschluss mit der Verfassung vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, Parteitagsbeschlüsse politischer Parteien sowie Äußerungen einzelner Mitglieder zu bewerten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden den Beschluss des Parteitages der GRÜNEN in Bezug auf die Erforschung von Kernfusion und Reaktoren der IV. Generation beziehungsweise deren Finanzierung? 2. Hat Wissenschaftssenatorin Fegebank den Beschluss des Parteitags bereits im Hamburger Senat thematisiert beziehungsweise unterstützt sie den Parteitagsbeschluss zur Einschränkung der Forschung als Hamburger Wissenschaftssenatorin? 3. Inwieweit gedenken der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden einen solchen Punkt in die Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hamburger Universitäten und Hochschulen mit aufzunehmen? 4. Inwieweit gedenken der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden einen solchen Punkt hamburgweit gesetzgeberisch zu lösen, falls dies überhaupt möglich ist? Siehe Vorbemerkung.