BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12068 21. Wahlperiode 27.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 19.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Besuch der Vorschule Eltern haben die Wahl, ihr Kind während des Brückenjahrs bis zur Einschulung entweder in der Kita zu lassen oder in die Vorschulklasse zu geben. Wird allerdings im Rahmen des Vorstellungsverfahrens der Viereinhalbjährigen ein ausgeprägter Förderbedarf eines Kindes festgestellt, so muss es vorzugsweise in die VSK, um eine entsprechende Förderung zu erhalten. Die restlichen zur Verfügung stehenden Kapazitäten werden mit Kindern ohne Förderbedarf bedacht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Kinder besuchen im Brückenjahr vor der Einschulung eine Vorschulklasse? Wie viele davon, weil bei ihnen ein besonderer Förderbedarf festgestellt wurde? Bitte in absoluten Zahlen und prozentual jeweils jährlich seit 2010 angeben. Für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler (SuS) in staatlichen Vorschulklassen (VSK) unter Angabe der Kinder mit vorschulischem Sprachförderbedarf nach § 28 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) in den Schuljahren 2010/2011 bis 2017/2018 siehe folgende Tabelle: Schuljahr SuS in VSK darunter mit vorschulischer Sprachförderung Anzahl Anteil 2010/11 6.626 1.057 16,0% 2011/12 6.889 1.106 16,1% 2012/13 6.988 1.192 17,1% 2013/14 7.539 1.502 19,9% 2014/15 7.312 1.519 20,8% 2015/16 7.661 1.607 21,0% 2016/17 7.946 1.781 22,4% 2017/18 8.109 1.894 23,4% Quelle: Schuljahresstatistik 2010 bis 2017 2. Wie viele Kinder nehmen aktuell welche verschiedenen Betreuungsoptionen in Anspruch? Bitte differenzieren nach Grundbetreuung (8 – 13 Uhr), Kernzeit (13 – 16 Uhr) sowie allen weiteren zusätzlichen Stunden (6 – 8 Uhr beziehungsweise 16 – 18 Uhr). Frühbetreuung (6 bis 8 Uhr) Kernzeit (13 bis 16 Uhr) Spätbetreuung (16 bis 18 Uhr) Anzahl Vorschüler 795 6.098 942 Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde zum Stichtag 20.02.2018 Drucksache 21/12068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Übrigen siehe die Antwort zu 1. 3. Wie viele Kinder nehmen jeweils jährlich seit 2010 die Ferienbetreuung in jeweils welchem Umfang in Anspruch? Bitte differenzieren nach täglich 8 – 16 Uhr beziehungsweise 6 – 18 Uhr sowie nach Anzahl der Wochen während der Ferien. Aus dem IT-System der für Bildung zuständigen Behörde lassen sich erst seit dem Schuljahr 2015/2016 die Betreuungsleistungen differenziert nach Jahrgangsstufen auswerten. Für die Schuljahre davor wäre eine händische Auswertung erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Vorschüler Anzahl Schüler Anzahl Ferienwochen Schuljahr 2015/16 Ferien von 8 bis 16 Uhr 2.196 14.116 Ferien von 6 bis 18 Uhr 486 3.697 Schuljahr 2016/17 Ferien von 8 bis 16 Uhr 2.670 15.847 Ferien von 6 bis 18 Uhr 680 4.603 Schuljahr 2017/18 Ferien von 8 bis 16 Uhr 2.468 15.871 Ferien von 6 bis 18 Uhr 644 5.024 Interne Daten der zuständigen Behörde zu den Stichtagen: 31.08.2015, 31.08.2016 und 31.08.2017 4. Wird die Ferienbetreuung in der Vorschule nur ermöglicht, wenn eine bestimmte Betreuungsdauer gebucht wird? Steht die Ferienbetreuung auch zur Verfügung, wenn lediglich die Grundbetreuung von 8 – 13 Uhr gebucht ist? Nein. Die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung steht allen Vorschülerinnen und -vorschülern einer Schule frei, unabhängig von der Inanspruchnahme weiterer Betreuungszeiten in der Schulzeit. 5. Wie hoch sind aktuell die Einnahmen aus den Zuschlägen für Vorschulkinder ? Wie hoch waren diese Einnahmen jeweils jährlich seit 2010? Welcher Teil entfällt davon auf Kinder, die ausschließlich von 8 – 13 Uhr in der Vorschule sind? Die flächendeckende Einführung der ganztägigen Bildung und Betreuung und das entsprechende Gebührensystem erfolgte ab dem Schuljahr 2012/2013, siehe Drs. 20/3642. Die Gebühren werden im entsprechenden IT-System der für Bildung zuständigen Behörde auf Basis der gebuchten Betreuungsleistungen, des erklärten Einkommens der Eltern und der Familiengröße als Jahresgebühr berechnet und in zwölf gleiche Monatsraten geteilt. Eine differenzierte Auswertung nach Klassenstufen und Betreuungsleistungen ist nicht möglich. Im Übrigen siehe Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg 2017/2018, Einzelplan 3.1 „Kosten und Erlöse der Produktgruppe 241.01 Unterricht in der Vor- und Grundschule“ unter http://www.hamburg.de/contentblob/6800208/2d525ed00d53e7f54164c12205faa0de/ data/3-1.pdf. Kinder, die nur die Vorschule von 8 bis 13 Uhr besuchen, zahlen keine Gebühren. 6. Wie hoch sind aktuell die Einnahmen aus der Gebühr für Mittagessen in der Vorschule? Wie hoch waren diese Einnahmen jeweils jährlich seit 2010? Die für Bildung zuständige Behörde erhebt für das Mittagessen keine Gebühren und erzielt insofern auch keine Einnahmen. Die Eltern zahlen den Preis für das Mittagessen direkt an die jeweiligen Caterer. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12068 3 7. Wie hoch sind aktuell die Einnahmen aus der Gebühr für Ferienbetreuung für Vorschulkinder? Wie hoch waren diese Einnahmen jeweils jährlich seit 2010? Siehe Antwort zu 5.