BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1207 21. Wahlperiode 11.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 03.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Sind nachts alle Flitzer grau – Wie wirksam ist der nächtliche Lärmschutz in der Winsener Straße? Der Entwurf des Lärmaktionsplans 2013 (Stufe 2) wurde vor knapp drei Jahren der Öffentlichkeit vorgestellt. Den Schwerpunkt des Lärmaktionsplans bildeten 14 ausgewählte Pilotprojekte zur Lärmminderung in den Bezirken, zu denen konkrete Maßnahmenkonzepte vorgestellt werden sollten und zu denen unter anderem die Winsener Straße in Harburg gehört. In meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 20/13755) aus dem vergangenen Jahr fragte ich unter anderem nach, ob die Maßnahme „Geschwindigkeitsreduzierung “ evaluiert wird. Antwort des Senats: Geschwindigkeitskontrollen werden lediglich im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit durch die Polizei vorgenommen . Dieses Ergebnis erzeugt Frust bei den Anwohnern, da das eigentliche Ziel der Lärmminderung nicht kontrolliert wird. Die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen muss überprüft werden, sodass bei Nichterfüllung der Ziele eine Ausweitung der Maßnahmen erst gar nicht erfolgt und stattdessen alternative Maßnahmen ergriffen werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurde das vom Senat in seiner Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 20/11806) vom Mai 2014 angekündigte Vorhaben, für die Winsener Straße, die Moorstraße und die Harburger Chaussee „durch ein externes Büro das Akzeptanzverhalten (Geschwindigkeitsverhalten/ Verkehrsstärke) voraussichtlich gerätegestützt automatisch erheben zu lassen“ mittlerweile umgesetzt? Wenn ja, wie wurden das Geschwindigkeitsverhalten und die Verkehrsstärke ermittelt und zu welchen Ergebnissen ist die Erhebung gekommen ? Wenn nein, warum nicht? Die Untersuchung des Akzeptanzverhaltens ist aufgeteilt in Vorher- und Nachhermessungen der Parameter Verkehrsstärke und Geschwindigkeit. Zudem wurden für die oben genannten Straßen auch Lärmmessungen durchgeführt. Die verkehrliche Situation wurde dabei sowohl manuell als auch mit automatischen Zählgeräten, die Verkehrsstärke und Geschwindigkeit erfassen, ermittelt. Dadurch bestand die Möglichkeit, eine Aussage über die Validität der Daten der Zahlgeräte zu treffen. Aufgrund des hohen Aufwands der händischen Zählung sollen zukünftig nur Zahlgeräte eingesetzt werden. Für die oben genannten Straßen wurden von April bis Juli 2015 die oben genannten Parameter bestimmt. Die Auswertung der Daten ist noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/1207 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Seit wann wurden das Geschwindigkeitsverhalten und die Verkehrsstärke ermittelt und mit welchen Ergebnissen (bitte für jede Straße einzeln angeben)? Die Vorhermessungen wurden für die drei genannten Straßen im Herbst 2013 durchgeführt . In 2014 erfolgte eine Kurzzeitmessung durch die Behörde für Inneres und Sport im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei. Von April bis Juli 2015 wurden erste Langzeitmessungen des Geschwindigkeitsverhaltens über einen Zeitraum von vier Wochen durchgeführt. Die vergleichenden Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Das beauftragte Büro wird die Ergebnisse nach erfolgter Prüfung in einem Abschlussbericht zusammenführen. 3. Wurden mittlerweile weitere Maßnahmen für die Winsener Straße, die Moorstraße und die Harburger Chaussee umgesetzt, um die Bürger vor Verkehrslärm zu schützen? Wenn ja, welche Maßnahmen und wurden diese bereits evaluiert (bitte für jede Maßnahme einzeln die Ergebnisse der Evaluation darstellen)? Wenn nein, warum nicht? 4. Wurden zur Lärmminderung die Einrichtung eines Dialog-Displays und einer lärmmindernden Fahrbahndecke geprüft? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen (bitte für jede Maßnahme einzeln darstellen)? Wenn nein, warum nicht (bitte für jede Maßnahme einzeln begründen)? Nein. Zurzeit sind keine weiteren Maßnahmen in den genannten Straßen geplant. Sofern Straßenerhaltungsmaßnahmen erfolgen, ist standardmäßig der Einbau des Belages SMA 8 geplant. Dieser führt zu einer Reduktion der Lärmbelastung von circa 2 – 4 dB(A). Dialog-Displays sollen, soweit aus technischen Gründen möglich, noch in diesem Jahr zur Unterstützung der Anordnung Tempo 30 nachts eingesetzt werden. 5. In seiner Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 20/13755) gibt der Senat an, dass für die Winsener Straße mittelfristig die vertiefende Prüfung einer durchgehenden Zweistreifigkeit mit einem Linksabbieger im Bereich der Aral-Tankstelle möglich sei. Wurde diese Lösung mittlerweile geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und plant der Senat, dies noch in der 21. Wahlperiode zu tun? Die oben genannte Prüfung erfolgt mittelfristig, sobald eine Grundinstandsetzung der Straße erforderlich ist. Hierbei können in der Planung mögliche Ansätze zur Lärmminderung durch eine Umgestaltung des Straßenquerschnitts geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden. 6. Die Erstellung des Lärmaktionsplans 2013 (Stufe 2) ist mittlerweile mehrere Jahre her. Hat der Senat in der Zwischenzeit neue Möglichkeiten der Lärmreduzierung oder die Optimierung der bereits ergriffenen Maßnahmen geprüft? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht und plant der Senat, dies noch in der 21. Wahlperiode zu tun? Entsprechend den Vorgaben der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 und der Umsetzung in nationales Recht im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind gemäß § 47d BImSchG ab dem 18. Juli 2008 Lärmaktionspläne aufzustellen und danach spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1207 3 Grundsätzliche Möglichkeiten der Lärmminderung im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrslärm sind im Kapitel 3 des aktuellen „Lärmaktionsplans Hamburg 2013 (Stufe 2)“ beschrieben. Zurzeit werden die Realisierungsmöglichkeiten der im Rahmen dieses Lärmaktionsplans vorgeschlagenen „12 Pilotprojekte zur Lärmminderung“ ermittelt. Parallel werden die genannten „40 lautesten Straßen“ unter gutachterlicher Begleitung im Hinblick auf realistische Lärmminderungsmöglichkeiten untersucht. Die Festlegung und Sicherung von ruhigen Gebieten wird zurzeit gutachterlich bearbeitet.