BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12074 21. Wahlperiode 27.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 19.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Finanzierung der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) (IV) In diesem Jahr feiert die NADA ihr fünfzehnjähriges Bestehen. Derzeit beträgt der Jahresetat rund 9,6 Millionen Euro. Der Bund trägt insgesamt 3,6 Millionen Euro (davon 2,1 Millionen Euro für Forschungs- und Analysezwecke ) und die Länder 500.000 Euro.1 In den Drs. 21/477, 21/1142 und 21/4648 teilte der Senat bereits mit, dass es zu einer Einigung über die Verwaltungsvereinbarung zur jährlichen Unterstützung der NADA zwischen den Ländern gekommen ist. Hamburgs Anteil an der jährlichen Förderung beträgt 12.648,40 Euro p.a.. Ende letzten Jahres teilten die Spitzenverbände der Leichtathleten, Radfahrer und Triathleten mit, dass eine Deckelung der Beteilung des Sports auf 1 Million bis 2020 und langfristige Neuregelung ab 2021 angestrebt werden.2 In der vergangenen Woche wurde das Thema Doping durch die Veröffentlichung der Blutprobendatenbank für den Skilanglauf wieder hochaktuell.3 Die NADA teilte bisher mit, dass sie ohne die Originaldatei keine fachgerechte Aussage zu den Dopingvorwürfen machen könnten.4 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch war der Hamburger Anteil (in Prozent und Euro) an der Länderfinanzierung der NADA für die Jahre 2016 – 2018? 2016 betrug der Hamburger Anteil nach dem Königsteiner Schlüssel 2,56 Prozent der Gesamtsumme von 500.000 Euro (entspricht 12.787,60 Euro). 2017 betrug der Hamburger Anteil ebenfalls 2,56 Prozent der Gesamtsumme von 460.000 Euro auf der Basis des Königsteiner Schlüssels von 2016 (entspricht 11.764,10 Euro). Für das Jahr 2018 wurde in der Bundesratssitzung vom 2. Februar 2018 die Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2015 beschlossen. Auf deren Grundlage wird der Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2017 berechnet. Dieser soll dann zunächst auch für das Haushaltsjahr 2018 gelten. Der Schlüssel erscheint voraussichtlich im 1. Quartal 2018. Erst dann wird der Anteil für Hamburg feststehen und der Zuwendungsbescheid erstellt. 2. Ist die Höhe der Förderung der Dopingpräventionsarbeit und insbesondere des NADA-Anteils weiterhin im Sportfördervertrag enthalten? 1 Jahresbericht 2016, Seite 15 (abrufbar unter: https://www.nada.de/fileadmin/user_upload/ nada/Downloads/Jahresberichte/NADA_Jahresbericht_2016_DE.pdf). 2 http://www.spiegel.de/sport/sonst/bdr-dlv-und-dtu-fordern-neuregelung-der-anti-dopingfinanzierung -a-1179854.html. 3 http://www.sportschau.de/doping/skilanglauf-manipulationsverdacht-100.html. 4 https://www.eurosport.de/skilanglauf/langlauf-hormann-will-mehr-fakten-nach-medienberichtzu -blutwerten_sto6513289/story.shtml. Drucksache 21/12074 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, ist die Förderung der Dopingpräventionsarbeit auch Bestandteil der laufenden Verhandlungen? Wenn nein, warum nicht? Im aktuell laufenden Sportfördervertrag 2017/2018 ist eine Finanzierung von Dopingpräventionsarbeit enthalten. Aussagen zum Sportfördervertrag 2019/2020 können zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden, da die Verhandlungen zwischen der zuständigen Behörde, dem Hamburger Sportbund e.V. und dem Hamburger Fußball- Verband e.V. noch nicht abgeschlossen sind. 3. Ist die Höhe der Förderung und des Gesamthaushalts der NADA nach Ansicht des Senats ausreichend, um die umfangreichen Aufgaben der NADA zufriedenstellend zu bewältigen? Wenn ja, warum? Wenn nein, was unternimmt der Senat für eine ausreichende Finanzierung der NADA? Die Unterstützung der NADA ist eine länderübergreifende Maßnahme, die durch die Sportministerkonferenz begleitet und bewertet wird. Die Auswertung der Förderung erfolgt in deren Rahmen unter der Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen. 4. Wie bewertet der Senat die Forderung der Spitzenverbände der Leichtathleten , Radfahrer und Triathleten, nach der die NADA-Finanzierung umstrukturiert werden soll? Gibt es schon eine gemeinsame Haltung der Bundesländer? Die hier benannte Forderung basiert auf einem Antrag der genannten Verbände an die Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes am 2. Dezember 2017 in Koblenz. Der Antrag wurde von den Antragstellern zurückgezogen und damit nicht behandelt (http://www.dosb.de/fileadmin/Bilder_allgemein/ Veranstaltungen/Mitgliederversammlung_Koblenz_2017/PRotokoll._14._MV- 02.12.2017-Koblenz.pdf). 5. Welche Konsequenz zieht der Senat aus den Dopingvorwürfen im Skilanglauf für das Hamburger Engagement im Bereich Dopingprävention und -kontrolle? Die Diskussionen im internationalen Sport zeigen, dass Dopingpräventionsmaßnahmen und ihre finanzielle Förderung nach wie vor von großer Bedeutung sind. Vor diesem Hintergrund fördert die zuständige Behörde diese Arbeit im lokalen Nachwuchssport beim HSB über den laufenden Sportfördervertrag. Im Übrigen siehe Antwort 2.