BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12076 21. Wahlperiode 27.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 19.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Versteckte Fahrpreiserhöhung für HVV-Jobtickets ohne Mitwirkung der Genehmigungsbehörde und der Bürgerschaft? Mir liegt ein Schreiben des HVV „Informationen zum 2 Ringe-Profiticket“ vom Januar 2018 vor. Demnach ändert sich nicht nur zum 1. Januar 2018 der Name des HVV-Jobtickets von ProfiCard zu ProfiTicket, sondern zum 1. Januar 2019 wird auch noch der Geltungsbereich der Tickets eingeschränkt . Statt für die drei Ringe ABC gelten die Tickets dann nur noch für die Ringe AB. Die Verkleinerung des Geltungsbereichs wird jedoch nicht mit einer Senkung des Preises verbunden. Vielmehr wird den ProfiTicket-Nutzern/-innen „großzügig “ angeboten, gegen einen monatlichen Aufpreis von 5 Euro den alten Geltungsbereich wiederzubekommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Großkundenabonnement (GKA) wurde Anfang der 1990er-Jahre im Tarifgebiet der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) eingeführt. Damals galten die sogenannten ProfiTickets stets für den HVV-Gesamtbereich, der allerdings erheblich kleiner war als heute. Mit den HVV-Verbundausweitungen nach Schleswig-Holstein und Niedersachsen in den Jahren 2002 und 2004 vergrößerte sich das HVV-Tarifgebiet knapp um das Dreifache. Der HVV hat daher im Jahr 2002 eine zweite Entfernungsstufe für „ProfiTickets“ eingeführt. Neben dem HVV-Gesamtbereich gibt es seit dem Jahr 2004 auch ein „ProfiTicket“ für drei Tarifringe. Angesichts der Größe des HVV-Tarifgebietes und der Entwicklung der Einzelabonnementstarife besteht erneut Anpassungsbedarf, um eine leistungsgerechte Preisdifferenzierung auch im Bereich des GKA zu gewährleisten. Ab Januar des Jahres 2019 wird daher eine weitere Entfernungsstufe eingeführt, die sich nur auf das Zuständigkeitsgebiet der benachbarten Aufgabenträger auswirken wird. Das GKA ist Teil des Gemeinschaftstarifs des HVV, dessen bislang letzte Änderung mit Bescheid der zuständigen Behörde vom 7. Dezember 2017 gemäß §§ 45 Absatz 2, 39 Absatz 1 und 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beziehungsweise § 12 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) genehmigt wurde. Diese Änderung umfasste auch die Einführung der zusätzlichen Entfernungsstufe im GKA mit Wirkung zum 1. Januar 2019. Seit Anfang dieses Jahres werden die Fahrgäste, die ein GKA im HVV nutzen, schriftlich über die Anpassung des Geltungsbereichs des derzeitigen 3-Ringe GKA ab dem 1. Januar 2019 informiert. Darüber hinaus wird ebenfalls im derzeit gültigen HVV- Gemeinschaftstarif auf den sich ab dem 1. Januar 2019 ändernden Geltungsbereich der „ProfiTickets“ hingewiesen. Drucksache 21/12076 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Erteilung von Tarifgenehmigungen gemäß §§ 45 Absatz 2, 39 Absatz 1 und 2 PBefG beziehungsweise § 12 AEG ist eine Verwaltungsaufgabe, die, wie alle Verwaltungsaufgaben , gemäß § 4 des Gesetzes über die Verwaltungsbehörden von der zuständigen Fachbehörde wahrgenommen wird. Tarifbezogene Verwaltungsentscheidungen werden dem Senat gemäß § 2 Satz 1 Gesetz über die Verwaltungsbehörden i.V.m. § 8 Nummer 8 der Geschäftsordnung des Senats nur dann zur Zustimmung vorgelegt, wenn es sich um eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung handelt. Als Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung wird in ständiger Senatspraxis die einmal jährlich erfolgende Tarifanpassung an die Kostenentwicklung angesehen. Nach Zustimmung durch den Senat wird in diesem Fall die beabsichtigte Tarifgenehmigung auch der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben. Die Anpassung der Bedingungen des GKA an die vom Senat beschlossene Tarifanpassung hat in Bezug auf die Entgelthöhe rein nachvollziehenden Charakter. Ihrer Genehmigung kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu. Die Bildung einer zusätzlichen Zone außerhalb des hamburgischen Landesgebiets hat ebenfalls keine für Hamburg grundsätzliche Bedeutung. Sie wirkt sich nicht auf das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg aus, da das gesamte Stadtgebiet durch die Ringe A und B erschlossen wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Handelt es sich bei dem oben zitierten Schreiben des HVV um eine Fälschung ? Falls ja, welche Änderungen sind bei den Profitickets ab 2019 geplant? Falls nein, a. hat die zuständige Behörde eine Tarifänderung nach §39 PBefG für ProfiTickets ab dem 1.1.2019 genehmigt? Falls ja, wann? b. wurde die Bürgerschaft über eine solche Veränderung informiert? Falls ja, wann und mit welcher Drucksache? Falls nein, weshalb nicht? Siehe Vorbemerkung. c. Falls a. und b. mit „nein“ beantwortet werden: Verstößt der HVV mit der Aufforderung an betroffene Arbeitnehmer/-innen, sich bereits jetzt zu melden, falls sie 3 Zonen benötigen, gegen den Sinn des §39 PBefG, der zunächst einen Antrag der Verkehrsunternehmen vorsieht? d. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat gegenüber dem HVV zu ergreifen, um eine Veröffentlichung von Tarifänderungen, die noch nicht genehmigt sind, künftig zu verhindern? Entfällt.