BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12079 21. Wahlperiode 27.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen, Stephan Jersch und Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 19.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Baulicher Zustand der Unterbringung für Geflüchtete am Mittleren Landweg Im Bezirk Bergedorf entstand am Mittleren Landweg als erste Wohnungsbaumaßnahme Hamburgs im Rahmen des allgemein als „Expresswohnungsbau “ bezeichneten Programms eine Wohnsiedlung mit 756 Wohneinheiten (2.500 Plätze). Während bei einigen Wohneinheiten noch Nachbesserungen vorgenommen wurden, konnten die übrigen im Dezember 2017 zwischenzeitlich bezogen werden. Das Quartier am Mittleren Landweg ist das erste einer geplanten Reihe von Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen (UPW) für Hamburg. Nun ist zu erfahren, dass es bauliche Mängel an den Wohneinheiten und Gebäuden gibt, die den vollständigen Bezug sowie die weitere Nutzung verhindern oder stark einschränken. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Bauliche Mängel, eingeschränkte Nutzbarkeit und Ausstattung (Mittlerer Landweg) a. Wie ist der Stand der Fertigstellung und Belegung hinsichtlich der im Dezember 2017 noch nachzubessernden Wohneinheiten und um wie viele handelte es sich? b. Welche und wie viele der bereits fertiggestellten Wohneinheiten beziehungsweise sonstigen Räumlichkeiten (etwa Waschküchen, Gemeinschaftsräume et cetera) sind zurzeit aufgrund baulicher Mängel nicht oder nur eingeschränkt nutz- beziehungsweise bewohnbar? Bitte darstellen, welche baulichen Mängel im Einzelnen vorliegen und welche Maßnahmen zu ihrer Beseitigung geplant sind. Bitte jeweils einzeln darstellen, wann mit einer vollständigen Beseitigung der Mängel und somit vollständigen Nutzbarkeit der Räumlichkeiten zu rechnen ist. c. Wie viele Bewohner/-innen sind in Wohneinheiten mit Mängeln untergebracht und von welchen Mängeln sind sie konkret betroffen? ca. Bei wie vielen Wohneinheiten und betroffenen Bewohnern/ -innen war oder ist ein Auszug aufgrund von gesundheitsgefährdenden Mängeln (zum Beispiel Schimmelbildung) oder zur Behebung der baulichen Mängel angezeigt? Drucksache 21/12079 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 cb. Wie viele davon konnten oder können aufgrund von Kapazitätsknappheit aus bereits bezogenen Wohneinheiten nicht wieder ausziehen? cc. Wie viele Bewohner/-innen sind aufgrund baulicher Mängel beziehungsweise eingeschränkter Nutzungsmöglichkeiten (zum Beispiel Schimmelbildung) aus bereits bezogenen Wohneinheiten wieder aus- und umgezogen? cd. Sofern eine Räumung aufgrund von Nutzungseinschränkungen beziehungsweise baulichen Mängeln vorgenommen werden musste, welcher Wohnersatz konnte den betroffenen Bewohnern /-innen jeweils angeboten werden und wo? d. Von anderen Standorten für UPW ist bekannt, dass keine Telefon-, Internet- oder Fernsehanschlüsse zur Verfügung stehen beziehungsweise eingerichtet werden können. Wie ist die diesbezügliche Infrastruktur hinsichtlich der Möglichkeit für die Bewohner/-innen, Telefon-, Kabel-, Internetanschlüsse et cetera am Mittleren Landweg einrichten zu lassen? e. Ist die Durchführung von sozialintegrativen Angeboten am Mittleren Landweg durch bauliche Mängel oder eingeschränkte Nutzbarkeit von Räumlichkeiten gefährdet oder sogar gänzlich – wenn auch nur zeitweise – unmöglich? Bitte einzeln darstellen, welche sozialintegrativen Angebote geplant waren, aber bisher nicht durchgeführt werden konnten. Bitte auch darstellen, seit wann die Einschränkungen bestehen und wann sie vermutlich behoben sein werden. Zum 31. Dezember 2017 waren alle Wohneinheiten fertiggestellt und bezugsfertig. Zu diesem Zeitpunkt waren bis auf zwei Wohneinheiten aufgrund von geplanten Zuzügen für Januar im Rahmen der Erstbelegung sämtliche Wohneinheiten belegt. Alle sonstigen Räumlichkeiten sind uneingeschränkt nutzbar. Von den 756 Wohneinheiten sind aktuell lediglich acht Wohneinheiten für insgesamt 23 Personen nicht bewohnbar sowie 15 Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen eingeschränkt nutzbar. Ursache sind bauliche Mängel bei der Verlegung der Rohrleitungen , die in einigen der fertiggestellten Gebäuden zu Durchfeuchtungen geführt haben. Maßnahmen zur Beseitigung sind eingeleitet und unterschiedlich weit fortgeschritten . Einer Verlegung aufgrund gesundheitsgefährdender Mängel war bisher lediglich einmal erforderlich. Aufgrund baulicher Mängel und somit prophylaktisch kam es 15-mal zu einer internen Verlegung von Bewohnerinnen und Bewohnern. Von einem Umzug aufgrund eingeschränkter Nutzungsmöglichkeiten waren 69 Personen betroffen. Allen betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern konnte eine Ausweichwohnung am Standort angeboten werden. Weiterhin sind an dem Standort grundsätzlich alle Wohneinheiten mit Telefonie, Internet und TV-Sat-Anschluss versorgt. Zurzeit gibt es lediglich noch in geringem Umfang Probleme mit der Kabelführung zu einzelnen Wohneinheiten. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 2. Gewährleistung und Finanzierung (Mittlerer Landweg) a. Ist dem Senat bekannt, ob Gewährleistungsansprüche, die sich aufgrund der Mängel ergeben haben, bestehen? aa. Wenn ja: Gegenüber wem bestehen Gewährleistungsansprüche und in welcher Höhe? Wie ist der Stand der Geltendmachung der Ansprüche? ab. Wenn nein: Warum bestehen keine Ansprüche beziehungsweise warum werden sie nicht geltend gemacht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12079 3 ac. Welche finanziellen Auswirkungen bestehen im Verhältnis der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise von f & w fördern und wohnen AöR gegenüber dem Eigentümer? b. Haben die Nutzungseinschränkungen zu Minderungen der Pachtoder Mietzahlungen des Betreibers f & w fördern und wohnen AöR (f & w) gegenüber dem Eigentümer geführt? ba. Wenn ja: In welchem Zeitraum und in welcher Höhe wurden beziehungsweise werden die Zahlungen herabgesetzt? bb. Wenn nein: Warum nicht? c. Wie werden Nutzungseinschränkungen im Rahmen der Gebührenerhebung bei den Bewohnern/-innen berücksichtigt? Stellt f & w fördern und wohnen AöR (f & w) als Mieter einen vom Vermieter verschuldeten Mangel fest, wird die Beseitigung von Mängeln erwirkt und werden entstandene Gewährleistungsansprüche geltend gemacht. Derzeit prüft f & w, in welchem Umfang Mängel vom Vermieter verschuldet wurden. Darüber hinaus sind die Prüfungen und Planungen hierzu noch nicht abgeschlossen. 3. Zukunft der Unterkunft Perspektive Wohnen im Mittleren Landweg a. Welche Planungen für die Belegung bestehen in den Jahren 2018 bis 2020? b. In welchem Umfang und ab wann soll bereits in diesem Jahr öffentlich -rechtliche Unterbringung in Wohnraum umgewandelt werden? ba. Wie viele Wohneinheiten sind davon betroffen? bb. Wie viele Personen sind davon betroffen? bc. Wie viele Wohneinheiten mit Belegungsbindung für wie viele Personen sollen entstehen? c. Wie wird gewährleistet, dass von der Umwandlung in Wohnraum betroffene Geflüchtete ebenfalls in Wohnraum unterkommen? d. In welchem Umfang ist vorgesehen, dass Geflüchtete in den umgewandelten Wohneinheiten bleiben können? Die Planungen sowie die Gespräche mit dem Investor sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/11529.