BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1208 21. Wahlperiode 11.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 03.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Unterbringung von Flüchtlingen im Alstertal und in den Walddörfern (6) Durch die Zunahme der Flüchtlingszahlen in Deutschland steigt auch in Hamburg der Druck, adäquate Unterbringungen zu schaffen. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, in welcher Umgebung die Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet werden und inwiefern die Infrastruktur entsprechend angepasst werden muss. Außerdem bedarf es der Mitbestimmung der politischen Gremien und der Bürger vor Ort sowie einer angemessenen Betreuung der Flüchtlinge. Am 1. Juli 2015 fand am Heinrich-Heine-Gymnasium in Poppenbüttel eine Informationsveranstaltung zu der geplanten Flüchtlingsunterkunft Poppenbütteler Berg Ecke Ohlendieck statt. Mehrere Hundert interessierte Bürger konnten nicht an der Veranstaltung teilnehmen, da der Veranstaltungsort deutlich zu klein gewählt wurde. Nun soll es nach der Sommerpause eine weitere Informationsveranstaltung geben. Durch die Diskussion auf der Informationsveranstaltung ist deutlich geworden , dass eine große Unterstützung für eine Flüchtlingsunterkunft in Poppenbüttel besteht. Nur die Größe der Unterbringung bietet bei dem Großteil der Bürger Anlass für Kritik. Im ersten Schritt sollen bis zu 500 Personen in Containern untergebracht werden. Eine solche Größe ist nach Auskunft vieler Flüchtlingsorganisationen für eine erfolgreiche Integration deutlich überdimensioniert . Später sollen in dreigeschossiger Festbauweise bis zu 170 Wohneinheiten auf der Fläche entstehen. Auf eine genaue Zahl an Bewohnern wollten sich der Bezirksamtsleiter und die Fachbehörde nicht festlegen. Eine spätere, weitere Aufstockung wurde ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Das ausweichende Antwortverhalten des Bezirksamtsleiters lässt darauf schließen, dass es zu einer weiteren Aufstockung kommen wird. Auch der Senat antwortet auf Schriftliche Kleine Anfragen ausweichend beziehungsweise gar nicht. Auf meine Frage 11. in der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 3.7.2015 (Drs. 21/977) zum Planungsstand zur Flüchtlingsunterbringung am Tangstedter Weg, inklusive der Bitte auf die Plätze, die Art der Unterbringung und die Informationsveranstaltung einzugehen, antwortet der Senat lediglich, dass die Planungen noch nicht abgeschlossen seien. Dass der Senat keinerlei Angaben zu diesem Standort macht, ist besonders deswegen verwunderlich, weil der Wandsbeker Bezirksamtsleiter bereits in der Sitzung des Regionalausschusses Walddörfer am 2.7.2015 deutlich konkretere Angaben zu dieser Unterbringung gemacht hat. Der Senat enthält den demokratisch gewählten Abgeordneten und der Öffentlichkeit damit bewusst Informationen vor. Drucksache 21/1208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Auf die Frage 12. derselben Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs 21/977) antwortet der Senat mit: „Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich keine weiteren Standorte im Alstertal und in den Walddörfern in abschließender Prüfung.“ Dies antwortet der Senat, obwohl in der Frage ausdrücklich nicht nur nach Unterkünften, die „in abschließender Prüfung“ sind, gefragt wird, sondern auch nach ersten Standortüberlegungen, wie sie in der Lenkungsgruppe angedacht, diskutiert oder verworfen wurden. Der Senat antwortet demnach erneut völlig unzureichend auf die Frage. Durch diese Intransparenz und die fehlende Bürgerbeteiligung schwindet die Akzeptanz in der Bevölkerung zunehmend. Dieses Verhalten des Senats ist nicht mehr nachzuvollziehen. Stattdessen kündigt der Senat wolkig an, dass in jedem Hamburger Stadtteil zukünftig eine Unterkunft errichtet werden soll. Diese Ankündigung des rotgrünen Senats hieße für das Alstertal und die Walddörfer konkret, dass in den Stadtteilen Wellingsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt und Wohldorf-Ohlstedt weitere Flüchtlingsunterbringungen in Planung sein müssten. Diese Stadtteile verfügen bisher noch über keine Flüchtlingsunterbringungen, auch wenn sich schon heute an den Rändern benachbarter Stadtteile Flüchtlingsunterbringungen befinden. Wenn diese Planungen aber beim Senat bestehen, wäre dieser dringend gefordert, seine Überlegungen und Pläne offenzulegen und den Bürgern vor Ort nicht weiter zu verheimlichen. Gleiches gilt für die Einrichtung von Flüchtlingsunterbringungen in P&RHäusern beziehungsweise auf Festplätzen/-wiesen. Auch hier hat der Senat auf meine konkrete Anfrage (Drs. 21/977) nicht geantwortet, sondern auf eine Drucksache verwiesen, in der sich jedoch keine Antwort auf die konkrete Frage findet. Deshalb muss ich auch hier den Senat erneut auffordern, die Frage korrekt und vollständig zu beantworten. Nur so kann Transparenz geschaffen werden, die der Senat von sich aus nicht schaffen möchte. Viele Bürger sehen bei der Errichtung von Unterbringungen vor allem auch Probleme bei der Infrastruktur in der näheren Umgebung. So sind schon jetzt Sportvereine, Schulen und Kitas überlastet. Lange Wartezeiten oder Aufnahmestopps sind die Regel. Auch bei Feuerwehr und Polizei sind die Personalressourcen deutlich zu gering. Außerdem gibt es darüber hinaus keine ausreichenden Angebote für Jugendliche. Wie aus meiner Anfrage vom 6.7.2015 (Drs. 21/979) hervorgeht, fehlt zum Beispiel angeblich für einen Jugendclub in Sasel das Geld. Unterbringungen und Integration können aber nur dann funktionieren, wenn die Infrastruktur entsprechend angepasst wird. Die Sorgen der Bürger müssen endlich ernstgenommen werden. Die Kapazität einer Unterbringung darf nur so groß sein, dass eine erfolgreiche Integration gewährleistet werden kann und die Auswirkungen auf die Umgebung verträglich bleiben. Gleichzeitig muss der rot-grüne Senat endlich handeln und die Kernforderungen der CDU-Bürgerschaftsfraktion konsequent umsetzen . Da ein Großteil (42 Prozent) der „Flüchtlinge“ aus den sechs Balkanstaaten kommt und damit praktisch keine Chance auf Asyl hat, müssen die Migrationsanreize für diese Menschen gesenkt und die Asylverfahren deutlich beschleunigt werden. Das Kosovo, Albanien und Montenegro müssen daher umgehend zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Hier müssen insbesondere DIE GRÜNEN ihre Blockadehaltung umgehend aufgeben. Genauso wie bei der Forderung nach der Nutzung von mindestens einer der bestehenden Großunterkünfte in Hamburg nur für Balkanflüchtlinge. Um Migrationsanreize weiter zu senken, muss zudem das Taschengeld deutlich reduziert oder in Sachleistungen ausgezahlt werden. Der sich immer mehr verschärfenden Flüchtlingssituation in Hamburg kann nur durch entschlossenes und konsequentes Handeln begegnet werden. Ohne die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen kann Hamburg diese Aufgabe nicht bewältigen. Eine klare Unterscheidung zwischen Kriegs- und Armutsflüchtlingen ist dabei zwingend geboten. Dabei ist insbesondere der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1208 3 grüne Teil des Senats dringend gefordert, seine ideologischen Scheuklappen abzulegen. Und die SPD im Senat muss sich endlich durchsetzen. Dies ist die Verpflichtung gegenüber allen Hamburgern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zu den geplanten Einrichtungen in Wandsbek siehe http://www.hamburg.de/ fluechtlinge-unterbringung-standorte/4373124/unterbringung-wandsbek/. Die für Flüchtlingsfragen, insbesondere die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen , zuständigen Behörden nehmen ihre Aufgaben entsprechend den bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen wahr. Das Asylverfahren wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betrieben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Sind über die derzeit bekannten sechs neuen Flüchtlingsunterkünfte hinaus bereits weitere Flüchtlingsunterkünfte im Alstertal und in den Walddörfern angedacht oder diskutiert worden beziehungsweise in Planung? Bitte dabei nicht nur Unterkünfte angeben, die „in abschließender Prüfung “ (Drs. 21/341) sind, sondern auch erste Standortüberlegungen. Hier sind auch bereits von der Lenkungsgruppe angedachte, diskutierte oder auch verworfene Standorte gemeint. Wenn ja, bitte für jede Unterkunft den genauen Standort, die Zahl der Plätze, die Art der Bebauung beziehungsweise Container/Zelte, den Planungsbeginn und aktuellen Planungsstand sowie die Art der Einrichtung (Erstaufnahme/Folgeunterbringung) angeben. 2. Nach Aussagen des Senats soll in jedem Hamburger Stadtteil mindestens eine Unterkunft errichtet werden. Demnach müssten für das Alstertal und die Walddörfer nach Plänen des Senats noch in den Stadtteilen Wellingsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt und Wohldorf-Ohlstedt neue Flüchtlingsunterbringungen geschaffen werden. Wenn dies der Fall ist, bitte für jede Unterkunft den genauen Standort, die Zahl der Plätze, die Art der Bebauung beziehungsweise Container/Zelte, den Planungsbeginn und aktuellen Planungsstand sowie die Art der Einrichtung (Erstaufnahme /Folgeunterbringung) angeben. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Senat also ausschließen, dass in diesen Stadtteilen neue Unterkünfte geschaffen werden? Mit dieser Frage ist ausdrücklich nicht gemeint, ob der Planungsstand schon abgeschlossen ist, sondern welche Überlegungen schon angestellt wurden und/oder welche Beschlüsse gefasst wurden. 3. In Lemsahl-Mellingstedt wird bereits über eine mögliche Unterkunft am Fiersbarg spekuliert, da es dort in der Vergangenheit bereits eine solche gab. Hat der Senat eine Unterkunft für Flüchtlinge am Fiersbarg angedacht , diskutiert oder bereits in Planung? Wenn ja, bitte für jede Unterkunft den genauen Standort, die Zahl der Plätze, die Art der Bebauung beziehungsweise Container/Zelte, den Planungsbeginn und aktuellen Planungsstand sowie die Art der Einrichtung (Erstaufnahme/Folgeunterbringung) angeben. Wenn nein, kann der Senat ausschließen, dass erneut eine Flüchtlingsunterkunft am Fiersbarg geschaffen wird? Mit dieser Frage ist ausdrücklich nicht gemeint, ob der Planungsstand schon abgeschlossen ist, sondern welche Überlegungen schon angestellt wurden und/oder welche Beschlüsse gefasst wurden. 4. Sind in den bereits vorhandenen Flüchtlingsunterkünften im Alstertal und in den Walddörfern Aufstockungen der Plätze angedacht oder diskutiert worden beziehungsweise in Planung? Bitte dabei nicht nur Aufstockungen für Unterkünfte angeben, die „in abschließender Prüfung“ (Drs. Drucksache 21/1208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 21/341) sind, sondern auch erste Überlegungen. Hier sind auch bereits von der Lenkungsgruppe angedachte, diskutierte oder auch verworfene Aufstockungen gemeint. Wenn ja, bitte für jede Aufstockung einer Unterkunft den genauen Standort, die Zahl der Plätze, die Art der Bebauung beziehungsweise Container/Zelte, den Planungsbeginn und aktuellen Planungsstand angeben. 5. Wie der Presse zu entnehmen war, möchte der Senat auch vermehrt Flüchtlinge in P&R-Häusern und auf Festplätzen/-wiesen unterbringen. a. Ist auf der P&R-Anlage in Poppenbüttel nach Fertigstellung eine Flüchtlingsunterkunft geplant? Wenn ja, bitte die Zahl der Plätze, den Planungsbeginn und aktuellen Planungsstand sowie die Art der Einrichtung (Erstaufnahme/ Folgeunterbringung) angeben. Wenn nein, ist eine solche Unterbringung geprüft worden beziehungsweise wird eine solche Unterbringung geprüft werden? b. Sind auf Festplätzen/-wiesen im Alstertal und in den Walddörfern Flüchtlingsunterbringungen in der Prüfung beziehungsweise bereits in der Planung? Hier sind auch bereits von der Lenkungsgruppe angedachte oder diskutierte Standorte gemeint. Wenn ja, bitte für jede Unterkunft den genauen Standort, die Zahl der Plätze, den Planungsbeginn und aktuellen Planungsstand sowie die Art der Einrichtung (Erstaufnahme/Folgeunterbringung) angeben . Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu einzelnen Prüfungsschritten Auskunft zu erteilen, sofern es sich um ergebnisoffene Prüfungen handelt. Über beschlossene, kurzfristig erforderliche Sofortmaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen informieren die Behörden auf www.hamburg.de/sofortmassnahmen. Das Umfeld solcher Standorte wird per Handzettel, über Medien und über den Twitter-Account der für Integration zuständigen Behörde (www.twitter.com/hh_basfi) informiert. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Standorten, die im regulären Verfahren mit Anhörung nach § 28 BezVwVfG erfolgen. Hierüber informiert die zuständige Behörde auf den Bezirksbezogenen Standortlisten unter www.hamburg.de/fluechtlinge. Im Übrigen siehe Drs. 21/1110. 6. Wann wird genau mit Erschließungsarbeiten auf der Fläche für die Unterbringung Poppenbütteler Berg Ecke Ohlendieck begonnen werden, wie werden diese genau aussehen und wann werden diese abgeschlossen sein? Siehe Drs. 21/977. 7. Im „Hamburger Abendblatt“ vom 29.7.2015 wird berichtet, dass zunächst Container aufgestellt werden bis der Bau fertig ist und die Bewohner anschließend in die Festbauten umziehen. Werden die Festbauten demnach neben den Containern gebaut? Wenn ja, auf welcher Fläche werden die Festbauten errichtet und auf welcher die Container aufgestellt und was passiert anschließend mit der Fläche, auf der zunächst Container aufgestellt werden? Bitte fügen Sie eine genaue Karte an. Wenn nein, was passiert mit den Containern und den Bewohnern während der Bauphase? 8. In der Antwort des Senats auf meine Anfrage vom 19.6.2015 (Drs. 21/754) heißt es, dass die Machbarkeitsstudie für die Unterbringung am Poppenbütteler Berg Ecke Ohlendieck „verschiedene Planungsvarianten und Gebäudekörper in mehrgeschossigen Festbauten mit jeweils insge- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1208 5 samt rund 170 Wohneinheiten“ beinhaltet. Wie viele Bewohner dürfen laut Feuerschutzverordnung und Baurecht maximal in diesen Wohneinheiten untergebracht werden? Das Bebauungsplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund können noch keine detaillierten Angaben gemacht werden. 9. Gibt es mittlerweile konkrete Überlegungen, wann und wo die nächste Informationsveranstaltung zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung am Poppenbütteler Berg Ecke Ohlendieck stattfinden soll? Wenn ja, wie sehen diese aus? Welche Orte und Termine werden/wurden geprüft und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis? Das jeweils zuständige Bezirksamt lädt zu einer Informationsveranstaltung ein und informiert hierüber über die Medien sowie mittels Plakaten, die im Umfeld der geplanten Einrichtung aufgestellt werden. Auch Handzettel als Beilage in den Wochenblättern kommen zum Einsatz. Daneben werden die Termine und Örtlichkeiten für die Informationsveranstaltungen von den Bezirksämtern geprüft und festgelegt und sind dann unter http://www.hamburg.de/fluechtlinge/termine/ einzusehen. 10. Wie ist der aktuelle Planungsstand der geplanten Flüchtlingsunterbringung am Tangstedter Weg? Bitte auch auf die Zahl der Plätze, die Art der Bebauung beziehungsweise Container/Zelte und die Art der Einrichtung eingehen. Wann und wo ist eine Informationsveranstaltung zu dieser öffentlichen Unterbringung geplant? Wenn der Senat erneut nicht in der Lage ist, die Frage zu beantworten, warum konnte der Wandsbeker Bezirksamtsleiter bereits vor einem Monat Details zu der Unterkunft nennen, der Senat jedoch nicht? Siehe Drs. 21/977 und Antwort zu 9.