BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12106 21. Wahlperiode 27.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 21.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Deutschlandhaus am Gänsemarkt Das 1929 fertiggestellte Deutschlandhaus korrespondiert in besonderer Weise mit der gegenüberliegenden Finanzbehörde am Gänsemarkt. Gleichzeitig prägt es das Stadtbild durch seine herausgehobene Position. Schon von der Ecke Neuer Jungfernstieg und Jungfernstieg an der Binnenalster erkennt man die Fassade mit der „runden Ecke“ des Gebäudes, das die Zeit des neuen Bauens einläutete. Nunmehr soll das Deutschlandhaus abgerissen und durch einen Neubau des Architekten Hadi Teherani ersetzt werden. Während das Denkmalschutzamt keine Handhabe sah, den Abriss zu verhindern , kritisiert der Denkmalrat das Vorgehen der Stadt. Insbesondere, dass Abriss und Neubau unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen wurden und der Entwurf des Neubaus geheim gehalten wird, stößt auf Kritik (vergleiche „Hamburger Abendblatt“ „Denkmalschützer kritisieren Abriss des Deutschlandhauses“, vom 31.01.18). Auch in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 14. Februar 2018 stößt das Vorhaben und Vorgehen der Stadt auf Ablehnung. Hiernach geben Deutschlandhaus und Finanzbehörde dem Gänsemarkt sein städtebaulich einmaliges Gesicht. Das von den Architekten Fritz Block und Ernst Hochfeld, die wegen ihres Glaubens 1933 aus der Architektenkammer ausgeschlossen wurden, entworfene Deutschlandhaus sei vielmehr denkmalgerecht wiederherzustellen als abzureißen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das „Deutschlandhaus“ in der Dammtorstraße 1 stellt einen markanten Büro- und Geschäftsbau mit wechselvoller Geschichte dar. Die Einstufung als Denkmal setzt sowohl denkmaltheoretisch als auch juristisch das Vorhandensein ausreichender historischer Substanz voraus, die Träger der Denkmaleigenschaft ist. Dies ist beim Deutschlandhaus nicht der Fall. Aus der Bauzeit (1928/1929), zu der das Haus als architektonisch innovatives Werk gelten durfte, hat sich nach umfangreichen Baumaßnahmen zwischen 1975 und 1982 bis auf Teile der Tragstruktur nichts erhalten. Das auf diese Weise umgebaute Deutschlandhaus nimmt zwar Merkmale des Vorgängerbaus von Block und Hochfeld wieder auf, zeigt jedoch auch klare Unterschiede zum Original: So wurden alle Fassaden erneuert und mit Backsteinen versehen, die nicht dem bauzeitlichen Klinker entsprechen . Ferner ist die Modellierung der Dachzone am Valentinskamp durch den Aufbau einer weiteren Staffel verschwunden und die Erschließungssituation wurde, ebenso wie das Innere des Bauwerks, stark modifiziert. Es handelt sich weder um ein historisch authentisches Gebäude der 1920er-Jahre noch um einen Originalbau der Architekten Block und Hochfeld. Drucksache 21/12106 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eine denkmalgerechte Wiederherstellung ist nicht möglich, allenfalls eine Rekonstruktion , die weder das Original ersetzen noch die Kriterien des Denkmalschutzes erfüllen würde. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Hat eine Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Plänen bezüglich Abriss und Neubau des Deutschlandhauses stattgefunden? Wenn ja, wann, in welchem Rahmen und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, aus welchen Gründen wurde auf die Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet und womit begründet dies der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde? 2. Warum wird der Entwurf des geplanten Neubaus geheim gehalten? 3. Wann und in welchem Rahmen soll der Entwurf des Neubaus öffentlich gezeigt werden? 4. Welches sind die charakteristischen Merkmale des Entwurfs? Bitte so genau wie möglich beschreiben oder wenn möglich, entsprechende Anlage beifügen. 5. Wurde sichergestellt, dass die Silhouette der Stadt durch den Neubau nicht nachhaltig gestört wird? Wenn ja, wie genau? Wenn nein, warum nicht? 6. Überragt der geplante Neubau das Bestandsgebäude? Wenn ja, um wie viele Meter? 7. Welche Fassade wird der Neubau haben? 8. Wurden Ansichten mit Blick vom Gänsemarkt auf die Finanzbehörde und den Neubau erstellt? Wenn ja, bitte als Anlage beifügen. Wenn nein, warum nicht? Das Deutschlandhaus befindet sich im privaten Eigentum. Die Eigentümerin hat im Jahr 2015 einen Bauvorbescheid vom Bezirk Hamburg-Mitte erhalten, der unter anderem den Abbruch des bestehenden Gebäudes rechtlich ermöglicht. Die Entscheidung über den Abbruch wurde in Abstimmung mit der für den Denkmalschutz zuständigen Behörde erteilt, die den Denkmalwert des vorhandenen, stark überformten Gebäudes nicht bestätigen konnte. Vor dem Hintergrund des bestehenden Bauvorbescheids hat die Eigentümerin im Jahr 2017 ein Gutachterverfahren zur Entwicklung des Standortes durchgeführt. In der Phase der Bewertung der vorgelegten Arbeiten wurde das Gutachterverfahren durch die für Stadtentwicklung zuständige Behörde, das Bezirksamt Hamburg-Mitte sowie von Vertretern von drei Bezirksfraktionen begleitet. Das Gutachterverfahren ist abgeschlossen und der ausgewählte Entwurf wird zurzeit weiter konkretisiert, damit der Entwurf den hohen Anforderungen in Hinsicht auf die Gestaltung des Gebäudes und seine Wirkung im Stadtraum optimal gerecht wird. Die für Stadtentwicklung zuständige Behörde und der Bezirk führen dazu Gespräche mit der Eigentümerin und dem beauftragten Architekturbüro mit dem Ziel, den Entwurf und die an diesem Ort maßgeblichen stadtgestalterischen Ansprüche in Einklang zu bringen. In diesem Zusammenhang werden auch die Höhenentwicklung des Gebäudes und deren mögliche Auswirkungen sowohl auf den näheren als auch den weiteren Stadtraum betrachtet. Visualisierungen und Ansichten aus verschiedenen Perspektiven werden in diesem Zuge entsprechend ebenfalls überarbeitet. Weder die für Stadtentwicklung zuständige Behörde noch das Bezirksamt Hamburg- Mitte sind Herr des Gutachterverfahrens. Sie können deswegen nicht selbst über den Zeitpunkt und die Art der Veröffentlichung der Ergebnisse des Gutachterverfahrens und des Entwurfs, der zurzeit in Überarbeitung ist, bestimmen.