BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12116 21. Wahlperiode 02.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 22.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Kundgebung mit Fahnen der Freien Syrischen Armee (FSA) am 10. Februar 2018 auf dem Fahnenplatz am Ballindamm Am späten Nachmittag des 10. Februar 2018 fand auf dem Fahnenplatz am Jungfernstieg/Ballindamm eine Kundgebung statt. Im Rahmen dieser Kundgebung wurden Dutzende Fahnen der Freien Syrischen Armee (FSA) gezeigt. Die FSA ist ein nicht einheitlich organisierter Zusammenschluss von Akteuren und Milizen. In ihr haben sich Berichten zufolge in Syrien neben gemäßigten Gruppierungen auch Einzelpersonen, Milizen und Mitglieder der Nachfolgeorganisation der Al Quaida nahen Al Nusra Front „Dschabhat Fatah asch- Scham“ und Milizen und Mitglieder des sogenannten Islamischen Staates (IS) organisiert, weitere Akteure aus diesen und weiteren islamistischen Gruppen arbeiten mit der FSA zusammen. In der FSA organisierte Gruppen sind zurzeit an den völkerrechtswidrigen Angriffen der türkischen Armee auf die nordsyrische Provinz Afrin beteiligt und waren dort Berichten unter anderem der Tageszeitung „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zufolge an Kriegsverbrechen beteiligt. http://www.sueddeutsche.de/politik/islamisten-kaum-zu-unterscheiden- 1.2876762 http://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/turkey-isis-afrin-syriakurds -free-syrian-army-jihadi-video-fighters-recruits-a8199166.html https://www.welt.de/politik/ausland/article172942744/Tuerkischer-Angriff-auf- Afrin-Der-Abstieg-der-syrischen-Super-Rebellen.html http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/erdogans-propagandakriegsgreuel -gegen-kurden-passen-nicht-ins-bild-15435719.html?GEPC=s2 und https://www.tagesschau.de/ausland/freie-syrische-armee-101.html https://www.jungewelt.de/artikel/326601.krieg-und-repression.html http://www.fr.de/politik/operation-olivenzweig-ankaras-offensive-wird-zudschihad -a-1435984,2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurde die oben genannte Kundgebung für eine oder mehrere Gruppierung /en oder lediglich im Namen einer Einzelperson angemeldet? Drucksache 21/12116 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Falls Ersteres zutrifft: Für welche Gruppierung/en wurde die Kundgebung angemeldet? 2. Wie war der genaue Tenor der Kundgebung? Die Versammlung wurde schriftlich am 4. Februar 2018 unter dem Tenor „Eine Demonstration gegen russischer barbarischer Beschuss von Syrien!“ (Originaltext) durch eine Privatperson angemeldet; Veranstalter war eine weitere Privatperson. 3. Wie viele Personen nahmen an der Kundgebung teil? Nach den Feststellungen der Polizei nahmen etwa 110 Personen teil. 4. Haben Hamburger Behörden oder der Senat Kenntnis darüber, ob sich an der Kundgebung Mitglieder oder Sympathisanten der Nachfolgeorganisation der Al-Nusra-Front „Dschabhat Fatah asch-Scham“, des Islamischen Staates oder weiterer islamistischer oder salafistischer Organisationen beteiligt haben? Wenn ja: wie viele? (Bitte nach einzelnen Organisationen aufzählen.) Die Polizei hat in der Versammlung Fahnen der sogenannten Freien Syrischen Armee festgestellt. Weitere Erkenntnisse im Sinn der Fragestellung liegen der Polizei nicht vor.