BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12118 21. Wahlperiode 02.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Gamm und Michael Westenberger (CDU) vom 22.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Amazon-Standort in Hamburg Am 7. November 2017 hat die Pressestelle des Senats bekanntgegeben, dass die Ansiedlung eines Logistikzentrums der Firma Amazon am Standtort Peutestraße gelungen ist. Der Senat hat eine besonders herausragende Verantwortung für eine erfolgreiche Hafenentwicklungspolitik, eine gesamtstädtische Wirtschaftsentwicklung und eine unter anderem auf Transparenz ausgerichtete Vergabepolitik städtischer Immobilien. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA), der HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH und der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) wie folgt: 1. Welches Grundstück wurde an die Firma Amazon mit welchen rechtlichen Konsequenzen vergeben? Das Grundstück in der Peutestraße (Bereich 24-32) wurde an die Firma Goodman Platinum Logistics (Lux) S.àr.l. vermietet. Die Firma Amazon wird hier Untermieterin einer von der Firma Goodman zu errichtenden Halle und ist somit nicht direkte Vertragspartnerin der HPA. 2. Sind die Kriterien für die Vergabe städtischer Gewerbe- und Industrieflächen , wie sie auf der Homepage der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation unter der URL http://www.hamburg.de/contentblob/8476670/ 8ccf10fec4fdac551ba8dc7bc07cd575/data/wirtschaftsfoerderungskriterie n.pdf als Senats-Drs. 2013/00545 veröffentlicht sind, bei der Vergabe zur Anwendung gelangt? 3. In welcher Form wurde das unter Punkt 1.2 der Senats-Drs. 2013/00545 aufgeführte und zu berücksichtigende Transparenzgebot bei der Vergabe der Flächen für das Logistikzentrum der Firma Amazon erfüllt? 4. Wenn ja zu Frage 2: Wann und in welcher Form wurde das Grundstücksangebot frühzeitig und mehrmalig in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? 5. Wenn ja zu Frage 2: Wann und in welcher Form wurden die Grundlagen und Bedingungen der Vergabe und späteren Vertragsbedingungen transparent dargestellt? 6. Wenn ja zu Frage 2: Wann und in welcher Form wurden die Handlungsspielräume und Ausnahmemöglichkeiten bei der Vertragsgestaltung offengelegt? Drucksache 21/12118 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Wenn ja zu Frage 2: Wie hat der Senat die Ansiedlung unter Bezugnahme der unter Punkt 2.5 aufgeführten Wirtschaftsförderungskriterien der Senats-Drs. 2013/00545 bewertet? Bitte das Gesamtergebnis sowie die Ergebnisse zu den einzelnen Unterpunkten angeben. 8. Wenn nein zu Frage 2: Warum kamen die Kriterien für die Vergabe städtischer Gewerbe- und Industrieflächen bei der Ansiedlung der Firma Amazon nicht zum Einsatz? Die genannte Senats-Drs. 2013/00545 nimmt das Hafengebiet ausdrücklich von den Vergabekriterien der Wirtschaftsförderung aus. 9. Wie beurteilt der Senat das zu erwartende Gewerbesteueraufkommen der Neuansiedlung des Amazon-Standortes a) insgesamt, b) im Vergleich zu anderen Unternehmen im Hamburger Hafen, c) im Vergleich zu anderen vergleichbaren Ansiedlungen der letzten Jahre (Zeitraum 2011 bis 2018) unter Angabe der konkreten Vergleichsfälle ? Aufgrund von § 30 Abgabenordnung (Steuergeheimnis) ist es dem Senat nicht gestattet , Auskünfte über Steuerverfahren Dritter zu erteilen. 10. Wird bei der Nutzung des Grundstücks als Logistikzentrum die seeseitige Hafenanbindung für Verkehrsträger genutzt werden? 11. In welchem prozentuellen Umfang werden die Verkehre über den Seeweg abgewickelt werden? Das Grundstück ist wasserseitig nicht angebunden. Im Übrigen siehe Drs. 21/10884. 12. Wird das Logistikzentrum auch als Zwischenlager für Lagerungen, die rechtlich als außerhalb des Zollgebiets der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise der Europäischen Union definiert sind, genutzt werden ? Zu den detaillierten unternehmerischen Planungen und Tätigkeiten der Mieterinnen und Mieter liegen keine Informationen vor. 13. In den letzten Wochen wurde verstärkt über Lieferungen von Waren unter Umgehung der (Einfuhr-)Umsatzsteuer über die Amazon-Handelsplattform in der Presse berichtet. Welche Mittel hat der Senat eingeleitet, um zu verhindern, dass über das die Kombination der Handelsplattform und des neuen Logistikzentrums derartige Verkäufe Dritter abgewickelt werden können? Für die zutreffende Besteuerung der Importe mit Einfuhrumsatzsteuer ist die Bundeszollverwaltung zuständig. Maßnahmen zur Sicherung der Umsatzbesteuerung derartiger Umsätze werden derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Beteiligung Hamburgs erarbeitet. Ziel des Senats ist es, die erforderlichen Maßnahmen in ein Gesetzgebungsverfahren einzubringen. 14. Wird das Logistikzentrum auch als Lagerplattform für Drittanbieter aus dem a) Zollinland und b) dem Zollausland genutzt werden? Siehe Antwort zu 12. 15. Mit welchen Mitteln hat der Senat den Amazon-Konzern im Rahmen der Ansiedlung des Logistikzentrums beziehungsweise der Ansiedlung von Konzernteilen direkt oder indirekt unterstützt oder diese in Aussicht gestellt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12118 3 16. Welche Fördermittel wurden der Firma Amazon in direkter oder indirekter Verbindung in Verbindung mit der Ansiedlung des Logistikzentrums a) zuerkannt oder b) in Aussicht gestellt? 17. Welche Fördermittel wurden anderen Teilen des Amazon-Konzerns in direkter oder indirekter Verbindung mit der Ansiedlung des Logistikzentrums a) zuerkannt oder b) in Aussicht gestellt? 18. Welche Fördermittel wurden Teilen des Amazon-Konzerns seitens des Senats oder von ihm beeinflussbarer Instanzen ohne Verbindung mit der Ansiedlung des Logistikzentrums a) zuerkannt oder b) in Aussicht gestellt? 19. In welcher Form ist die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) in die Realisierung des Logistikzentrum a) eingebunden worden oder b) ist ihre Einbindung zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen oder wird angestrebt? 20. Wurden im Rahmen der Ansiedlung des Logistikzentrums über die IFB Hamburg Fördermittel des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union direkt oder als Kredite bereitgestellt oder in Aussicht gestellt? Wenn ja: zu wann und in welcher Höhe? 21. Wurden über andere mit der Stadt Hamburg verbundene Einrichtungen, wie zum Beispiel die Lawaetz-Stiftung im Rahmen der Ansiedlung des Logistikzentrums Fördermittel des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union direkt oder als Kredite bereitgestellt oder in Aussicht gestellt? Wenn ja: zu wann und in welcher Höhe? 22. Wurden Nachfragen oder Anträge zu Fördermitteln abschlägig behandelt ? Wenn ja: Um welche Förderarten hat es sich hierbei gehandelt? Für diese Ansiedlung wurden durch die daran beteiligten Hamburger Stellen keine Fördermittel bereitgestellt oder Fördermittel Dritter vermittelt. Es wurden auch keine Fördermittel beantragt oder in Aussicht gestellt. Die IFB Hamburg ist nicht involviert.