BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12140 21. Wahlperiode 02.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 23.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Fortbildung und E-Learning bei den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) in Hamburg Die Allgemeinen Sozialen Dienste erfüllen einen wichtigen Beitrag bei der sozialen Betreuung von Kindern, jungen Erwachsenen und Familien in Hamburg . Der Arbeit des ASD liegt ein komplexes Berufsfeld zugrunde, welches auch durch die politische Entwicklung wie beispielsweise den Anstieg der Flüchtlingszahlen in den letzten Jahren vor enorme Herausforderungen gestellt wird. In diesem Zusammenhang ist eine fortwährende Weiterbildung der Mitarbeiter des ASD wichtig, um einerseits den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien in der Betreuung sowie Beratung gerecht zu werden und andererseits den Mitarbeitern eine fachliche Weiterqualifizierung zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des ASD verpflichtend? Wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang jährlich? Wenn nein, warum nicht? Gibt es Anreize für die Mitarbeiter zur Wahrnehmung freiwilliger Fortbildungsmaßnahmen? Wenn ja, in welchem Umfang? 2. Werden die Fortbildungsmaßnahmen intern oder extern durchgeführt? Sofern die Fortbildungen extern durchgeführt werden, durch welche Institutionen geschieht dies? Wie stellt die zuständige Behörde die Qualität der Fortbildungsmaßnahmen sicher? Für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ASD ist die Teilnahme an der Weiterbildung „Neu im ASD“ im Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum (SPFZ) der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) sowie am „JUS-IT Einführungskurs “ bei dem IT-Dienstleister Dataport-Training verpflichtend. Im ersten Jahr nach Einstellung sind dies insgesamt 24 Tage, im zweiten Jahr sieben Tage. Die verpflichtenden Fortbildungen werden als Gruppenpräsenzseminare in den Räumlichkeiten des SPFZ beziehungsweise bei Dataport-Training/dem Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) durchgeführt. Das SPFZ bietet ferner unter anderem eine Fortbildung für ASD-Leitungskräfte und ihre Stellvertretungen, eine umfängliche Weiterbildung für sozialpädagogische Fachkräfte des ASD zum Themenfeld systemisch ausgerichtete Beratung sowie Fortbildungen zu familienrechtlichen Themenstellungen an. In Zusammenarbeit zwischen den bezirklichen Fachämtern für Jugend- und Familienhilfe und dem SPFZ werden Drucksache 21/12140 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 weitere Veranstaltungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzelner Bezirksämter und kooperierender freier Träger zu unterschiedlichen Themenstellungen realisiert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ASD stehen darüber hinaus die umfänglichen Fortbildungsangebote von SPFZ und ZAF zur Verfügung. Im Übrigen siehe Drs. 21/9187. Die Qualität der Fortbildungsmaßnahmen wird unter anderem durch gemeinsame Konzeptentwicklung in Zusammenarbeit mit den bezirklichen Dienststellen und den zuständigen Dienststellen der BASFI, durch Einsatz fachlich und didaktisch hochqualifizierter Dozentinnen und Dozenten sowie mittels standardisierter Evaluationsbögen gesichert, bei denen die Teilnehmenden ihre Bewertungen zum Serminarerfolg abgeben . Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen von ZAF, SPFZ und Dataport-Training ist Bestandteil der Arbeitszeit und ist auch für Veranstaltungen, die nicht verpflichtend sind, für die Beschäftigten der Bezirksämter und Fachbehörden beitragsfrei. Fachkräfte der ASD werden im Rahmen von Dienstbesprechungen sowie in Mitarbeitergesprächen auf Fortbildungen hingewiesen. 3. Gibt es bei Fortbildungen eine Kooperation mit anderen Sozialeinrichtungen beziehungsweise -trägern? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, sind derartige Kooperationen in Planung und wenn ja, ab wann sollen diese umgesetzt werden? Bei Veranstaltungen der offen ausgeschriebenen Angebote des Jahresprogramms des SPFZ ist üblich, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freier Träger und weiterer Behörden an den Veranstaltungen teilnehmen. Darüber hinaus kooperiert das SPFZ anlassbezogen unter anderem mit dem ZAF, dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), der für Fortbildung zuständigen Stellen der Justizbehörde sowie mit Fortbildungseinrichtungen der Elbkinder und freien Trägern. 4. Gibt es im Sinne von Fortbildungsmaßnahmen auch E-Learning- Angebote für die Mitarbeiter des ASD? Wenn ja, in welchem Umfang, wie werden diese den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt und wie stellt die zuständige Behörde die Qualität der Fortbildungsmaßnahmen sicher? Ersetzen E-Learning-Angebote anderweitige Schulungsmaßnahmen? Wenn ja, welche? 5. Wenn keine E-Learning-Angebote zur Verfügung stehen: Sind derartige Angebote in Planung? Wenn ja, wie sieht das Konzept der geplanten E-Learning-Angebote aus und bis wann soll dieses umgesetzt werden? Wenn nein, warum nicht? Die 28 E-Learning-Angebote des ZAF stehen auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ASD über die dienstlichen PCs zu Verfügung. Zu jedem E-Learning-Angebot des ZAF gibt es grundsätzlich als Pendant ein Präsenz-Angebot. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. Das SPFZ realisiert derzeit keine E-Learning Angebote für sozialpädagogische Fachkräfte des ASD. Es plant aber, im Jahr 2020 die technischen Voraussetzungen für die Einführung von E-Learning-Angeboten für die Fach- und Führungskräfte des ASD geschaffen zu haben.