BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12141 21. Wahlperiode 02.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 23.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Treibt der Senat die privaten Schulträger in finanzielle Engpässe? Im November 2017 verschickte die Schulbehörde per E-Mail die Mitteilung über die Zuwendung für Schulen in freier Trägerschaft für das kommende Jahr. Die sogenannten Schülerkostensätze, die die Berechnungsgrundlage darstellen, sollten demnach je nach Schulform, Schüleralter und Förderform zum 1. Januar 2018 um bis zu 6 Prozent abgesenkt werden – trotz Tarifsteigerungen und Inflation. Dieses stieß bei den sogenannten Ersatzschulen auf harsche Kritik. Aufgrund einer Nachfrage des „Hamburger Abendblattes“ ruderte die Schulbehörde zurück und kassierte die Kürzungen zunächst wieder ein. Eine erneute Berechnung sei erforderlich, hieß es aus Behördenkreisen . Offensichtlich steckt die Behörde noch immer in ihren internen Berechnungen fest, denn einen korrigierten Bescheid gibt es bis heute nicht, obwohl die Planungen der Schulen längst aufgestellt sind. Schlimmer wiegt allerdings, dass aufgrund dessen zurzeit keinerlei Gelder an die privaten Träger gezahlt werden. Mit ersten Zahlungen für dieses Jahr sei nicht vor März zu rechnen – hieß es auf Nachfrage von Schulen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die in der Vorbemerkung der Fragestellerin getroffene Aussage, die Ersatzschulen erhielten zurzeit keinerlei Gelder, trifft nicht zu. Vielmehr hat die zuständige Behörde die bisher gezahlten Monatsraten ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage in gleicher Höhe weiter gezahlt, nachdem es bei der Veröffentlichung der Schülerjahreskosten zu Unstimmigkeiten kam. Hierüber wurden die Ersatzschulträger durch einen Brief des Justiziars der zuständigen Behörde informiert. Beschwerden von Ersatzschulträgern über dieses Vorgehen sind nicht eingegangen. Zu den Finanzierungsmodalitäten der Ersatzschulen siehe Drs. 21/11765 sowie 21/11840. Die zuständige Behörde führt zurzeit eine Neuberechnung der Schülerjahreskosten durch. Dies erfordert die Qualitätssicherung einer Vielzahl von Eingangsgrößen und den Vergleich von Szenarien der Auswirkungen auf die unterschiedlichen Schulen in freier Trägerschaft. Die Neuberechnung ist noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wird die Schulbehörde ihre internen Berechnungen für die Schülerkostensätze abgeschlossen haben? 2. Worin lag der Fehler bei der ersten Berechnung? Warum dauert die Korrektur so lange? 3. Wann gehen die Bescheide an die Schulen in freier Trägerschaft raus? Drucksache 21/12141 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie sind die Zahlungsmodalitäten für den Übergang geregelt? Siehe Vorbemerkung. 5. Ist es richtig, dass seit dem 01.01.2018 keine Zuwendungen an die sogenannten Ersatzschulen gezahlt werden? Wenn ja, wie kann die Behörde diese Finanzengpässe bei den Schulen verantworten? Wenn nein, auf welcher Grundlage erhalten die Schulen in welcher Höhe zurzeit ihre Zuwendungen? Nein, siehe Vorbemerkung.