BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12143 21. Wahlperiode 02.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 23.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Fördergelder für islamistische Organisationen: das Islamische Zentrum Hamburg Durch das Inkrafttreten des Staatsvertrages, den der Senat im November 2012 mit den muslimischen Glaubensgemeinschaften geschlossen hat, sind verschiedene islamische Organisationen zu offiziellen Partnern der Hamburger Politik geworden. Zu diesen gehört auch das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), das über seine Mitgliedschaft im Rat der islamischen Glaubensgemeinschaften e.V. (SCHURA) vom Staatsvertrag profitiert. Der Bundesregierung zufolge handelt es sich beim IZH neben der Botschaft um die wichtigste Auslandsvertretung der Islamischen Republik Iran in Deutschland sowie um deren bedeutendstes Propagandazentrum in Europa.1 Mithilfe des IZH versuche die iranische Regierung, Schiiten verschiedener Nationalität im Sinne ihrer Staatsdoktrin ideologisch zu beeinflussen. Dies gelte auch für die 2009 gegründete Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e.V. (IGS), der auch das IZH angehört. Die enge Bindung beider Organisationen kommt auch darin zum Ausdruck, dass IZH-Leiter Ajatollah Reza Ramezani den Vorsitz des Gelehrtenrates der IGS innehat. Im Januar 2018 hat die Bundesregierung erklärt, das IGS habe für das Projekt „Extrem engagiert! Kompetenzprogramm junger Muslime“ insgesamt 283.150 Euro aus EU-Fördermitteln erhalten.2 Dazu sei ferner eine Kofinanzierung aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Höhe von 6.579,78 Euro für 2017 erfolgt, während für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 Zuwendungen von 41.931,49 beziehungsweise 45.872,72 Euro gewährt worden seien. Darüber hinaus habe die IGS 2016 und 2017 über das Bundesprogramm „Präventionsnetzwerk gegen religiös begründeten Extremismus“ weitere Zuschüsse in Höhe von 33.298,38 Euro bezogen (15.848,38 im HH 2016 beziehungsweise 17.450,00 Euro im HH 2017).3 Auch in Hamburg erhalten islamische Organisationen finanzielle Förderung, die bislang entweder aus Komplementärmitteln zur Durchführung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ oder aus Landesmitteln stammt. Am 28. Juni 2016 erklärte der Senat im Rahmen einer Mitteilung an die Bürgerschaft , Hamburg solle künftig 435.000 Euro aus Bundesmitteln sowie 113.000 Euro aus Landesmitteln erhalten.4 Bis zum 30. Juni 2016 hatte man der SCHURA eine Gesamtfördersumme von 30.000 Euro bewilligt. Dass der 1 Confer BT.-Drs. 18/3362. Seite 6. 2 Confer BT.-Drs. 19/545. Seite 6. 3 Confer ibidem Seite 5. 4 Confer Drs. 21/5039. Seite 4. Drucksache 21/12143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Senat offenbar selbst nicht genau weiß, ob er zur Förderung vorgesehene Organisationen unterstützen soll, zeigt der Fall des Projekts JUNGE ISLAM KONFERENZ HAMBURG: Jugendkonferenz und Aufbau von Multiplikatoren- Netzwerk zum Abbau von Islamfeindlichkeit, für die bis zum 31. Dezember 2015 60.000 Euro vorgesehen waren, die letztlich jedoch nicht gezahlt wurden .5 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Fördermittel hat die SCHURA seit dem 1. Juli 2016 erhalten? Bitte bis heute nach Jahren aufschlüsseln. 2. Wie viel Geld stammt dabei aus Landes-, Bundes- beziehungsweise EU- Mitteln? Siehe Anlage und Drs. 21/5039. Im Übrigen liegen dem Senat keine Erkenntnisse darüber vor, ob die SCHURA EU-Mittel erhalten hat. 3. Ist dem Senat bekannt, ob das IZH über seine Mitgliedschaft in der SCHURA Anteile der gewährten Fördermittel erhalten hat? Falls ja, welche? 4. Ist dem Senat bekannt, ob das IZH über die IGS Fördergelder aus EUbeziehungsweise Bundesmitteln erhalten hat? Falls ja, wie hoch belaufen sich diese? Dem Senat legen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. Hat das IZH jemals direkt Fördergelder aus Landesmitteln erhalten? Falls ja, wann, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe? Nein. 6. Verfügt das IGS neben dem IZH weitere über Mitglieder in Hamburg? Falls ja, welche? 7. Wie schätzt der Senat die politische Ausrichtung des IGS in Hinblick auf deren Verträglichkeit mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein? Siehe BT.-Drs. 19/545 und Verfassungsschutzbericht 2016: http://www.hamburg.de/ contentblob/8873924/38b7f14ba1da5dd3693b6b1a833d9c43/data/ verfassungsschutzbericht-2016-lfv-hh.pdf. 8. Wie hoch belaufen sich die Fördergelder, die die Hansestadt Hamburg gegenwärtig aus Komplementärmitteln des Bundes bezieht? 9. Welche Bundesprogramme sind gegenwärtig in Hamburg aktiv? Bitte auch deren Dauer und Kosten nennen. 10. Welche Projektträger erhalten gegenwärtig und in welcher Höhe Fördergelder aus Bundes- beziehungsweise Landesmitteln? 11. Wie lange dauert die Förderung der Projektträger im Einzelnen? Aufgrund der Vielzahl thematisch unterschiedlicher Bundesprogramme, welche verschiedenste Ressorts betreffen, wäre eine Abfrage und Auswertung über alle Hamburger Behörden und Ämter erforderlich. Eine solche Einzelauszählung und -auflistung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zudem werden Projekte auch direkt, ohne Beteiligung des Senats, über den Bund gefördert, sodass eine abschließende Aufzählung hier nicht erfolgen kann. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 5 Confer Drs. 21/1706. Seite 5. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12143 3 12. Wovon hängt ab, ob Projektträger, die bereits Fördermittel erhalten werden , bis zum Ende des Kooperationszeitraums auch weiterhin Gelder beziehen? Mit Erlass des Förderbescheides erhält der Zuwendungsempfänger eine Förderzusage für den Zuwendungszeitraum. Die Auszahlung und zweckgemäße Verwendung der Zuwendung hat nach den Maßgaben des Förderbescheides inklusive Auflagen und Nebenbestimmungen zu erfolgen, der einen Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsgerichtsordnung darstellt. Ein Bescheid kann gemäß § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zurückgenommen werden, wenn dieser rechtswidrig war. Den Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes regelt § 49 VwVfG. 13. Warum hat das Projekt Junge Islam Konferenz keine Fördergelder aus Landesmitteln erhalten, obwohl ihr zuvor eine Summe von 60.000 Euro in Aussicht gestellt worden war? Das Projekt „Junge Islam Konferenz Hamburg“ hat Fördergelder in Höhe von 60.000 Euro aus Landesmitteln erhalten. Die vertraglich vereinbarten Mittel werden jeweils auf Basis einer Rechnung, die zum Ende des Jahres vom Träger eingereicht wird, gewährt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Drs. 21/1706 vom 02.10.2015 sind folglich noch keine Mittel zur Auszahlung gebracht worden. Die Fördergelder aus Landesmitteln hat das Projekt nach Rechnungstellung erhalten. 14. Warum hat das Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland e.V. bis zum 31. Dezember 2015 keine Gelder aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten, obwohl man ihm eine Summe von 9.963 Euro gewährt hatte? Der Träger des Projekts „Think Social Now 2.0 – Verantwortung übernehmen im Internet“, das Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland e.V., hat den in der Fragestellung genannten Betrag erhalten. Das Projekt wurde zum 21.09.2015 gestartet. Zum Zeitpunkt der Erstellung von Drs. 21/1706 vom 02.10.2015 sind noch keine Mittel durch den Träger abgerufen und damit zur Auszahlung gebracht worden. F a c h - b e h ö rd e / B e z ir k s a m t P ro je k t L a n d e s m it te l B u n d e s m it te l G e s a m t L a n d e s m it te l B u n d e s m it te l G e s a m t L a n d e s m it te l B u n d e s m it te l G e s a m t B A S F I K o o rd in ie ru n g s s te lle P rä v e n ti o n u n d L o ts e n b e ra tu n g 2 0 .2 8 5 0 2 0 .2 8 5 5 0 .5 6 2 0 5 0 .5 6 2 8 .4 2 2 0 8 .4 2 2 R a m a d a n -P a v ill o n 5 .0 0 0 0 5 .0 0 0 0 0 0 0 0 0 d iv e rs e * 0 9 .0 0 0 9 .0 0 0 0 7 .2 0 0 7 .2 0 0 0 0 0 a u s g e z a h lt e B e tr ä g e i n E u ro *d iv e rs e k le in e P ro je k te , d ie i m R a h m e n d e r P a rt n e rs c h a ft e n f ü r D e m o k ra ti e ( S t. G e o rg / H a m m / B o rg fe ld e ) ü b e r d a s B u n d e s p ro g ra m m " D e m o k ra ti e l e b e n !" d u rc h g e fü h rt w o rd e n s in d B e z ir k s a m t H a m b u rg -M it te a b 1 . J u li 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 ( S ta n d : 2 7 . F e b ru a r 2 0 1 8 ) Drucksache 21/12143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 12143ska_text 12143ska_Antwort_Anlage