BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12144 21. Wahlperiode 02.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 23.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung des Mieter-Vermieter-Modells – Willkürlicher Umgang des Senats mit den eigenen Verwaltungsvorschriften und dem Haushaltsrecht der Bürgerschaft bei Großprojekten? Für große Bau- und Sanierungsprojekte hat der Senat die Umsetzung im Mieter-Vermieter-Modell festgelegt, ohne dass jeweils die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit dieser Realisierungsform dargelegt wird. In seinen eigenen Verwaltungsvorschriften (VV Bau) für die Umsetzung des Mieter-Vermieter-Modells hat der Senat festgelegt: „Das Mieterprojekt ist für die rechtzeitige Erstellung und Anmeldung (mindestens 9-12 Monate vor geplantem Baubeginn) einer Senats- und Bürgerschaftsdrucksache zuständig .“ In der Umsetzung wird von dieser Vorgabe allerdings regelmäßig abgewichen und damit die Information und Mitwirkung des Parlaments bei diesen Projekten stark eingeschränkt. So erfolgten beim 70-Millionen-Neubau der Opernwerkstätten in Rothenburgsort sowohl der Baubeginn als auch die wesentlichen Auftragsvergaben bereits deutlich bevor der Bürgerschaft überhaupt eine Drucksache zum haushaltsrechtlich notwendigen Beschluss vorgelegt wurde. In den Antworten in den Drs. 21/12013 und 21/12014 führt der Senat nun aus, dass sich die in der VV Bau genannte Zeitangabe von neun bis zwölf Monaten dagegen „auf dem Zeitraum ab Beginn der Erstellung einer Drucksache bezieht“. Zudem heißt es dort, dass nun bei großen Mieter-Vermieter- Modellen abweichend von den Vorgaben der VV Bau („Zum Zeitpunkt des Bürgerschaftsbeschlusses soll der Vermieter ein bindendes Mietangebot abgegeben haben und die Verträge unterschriftsreif sein“) die Mietverträge bereits vor Zustimmung von Senat und Bürgerschaft mit einem Vorbehalt unterschrieben werden sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer genau hat wann für den Senat mit welcher Begründung festgelegt, dass mit der Formulierung „rechtzeitige Erstellung und Anmeldung (mindestens 9-12 Monate vor geplantem Baubeginn) einer Senats- und Bürgerschaftsdrucksache “ in der VV Bau lediglich der Beginn der Erstellung der Drucksache gemeint ist? Mit der Drs. 20/14486 hat der Senat den Zeitraum von neun bis zwölf Monaten für Erstellung und Anmeldung einer Senats- und Bürgerschaftsdrucksache festgelegt. Die VV-Bau setzt diesen Beschluss in eine Verwaltungsvorschrift um. Drucksache 21/12144 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Warum geht der Senat in den Drs. 21/12013 und 12014 nur auf die Vorschrift der „Erstellung“ einer Drucksache ein, nicht aber auf die Vorschrift der „Anmeldung“? Die Angabe von neun bis zwölf Monaten bezieht sich auf den Zeitraum, der für die Erstellung und die Anmeldung einer Drucksache notwendig erscheint. Die Fristen für die Anmeldung von Drucksachen zum Senat ergeben sich aus der Geschäftsordnung des Senats. 3. Ist es zutreffend, dass mit der „Anmeldung“ einer Drucksache die Anmeldung zur Befassung im Senat gemeint ist? Wenn nein, was ist genau mit der „Anmeldung“ einer Drucksache aus welchen Gründen gemeint und wann genau wurden die Drucksachen für die beiden hier betroffenen Projekte jeweils im Sinne der VV Bau angemeldet ? Ja. Für die in den Drs. 21/12013 und 21/12014 angesprochenen Projekte sind noch keine Drucksachen zum Senat angemeldet. 4. Warum sollen die in den Drs. 21/12013 und 12014 genannten Mietverträge bereits vor Zustimmung von Senat und Bürgerschaft unterzeichnet werden? Die Unterzeichnung der Mietverträge stellt in der Regel den Abschluss der Entwurfsplanung einschließlich aller Abstimmungen dar. Mit Unterzeichnung der Mietverträge – unter Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft – wird daher eine hohe Verbindlichkeit und damit Belastbarkeit und Kostenstabilität der der Bürgerschaft vorgelegten Informationen geschaffen. Fälle, in denen Mittel auf Basis einer unzureichenden Planungstiefe zur Bewilligung vorgelegt oder veranschlagt werden, sollen künftig bis auf wenige begründete Ausnahmen reduziert werden. 5. Mit welchen genauen Regelungen und zeitlichen Fristen soll der Zustimmungsvorbehalt in diesen Mietverträgen jeweils vereinbart werden ? Diese Regelung steht noch nicht fest. 6. Enthält der Muster-Mietvertrag der VV Bau für Mieter-Vermieter-Modelle eine Regelung für die Unterzeichnung unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Senat und Bürgerschaft? Wenn ja, an welcher genauen Stelle? Wenn nein, warum wird hier von der Vorgabe der VV Bau abgewichen? Nein. Die VV-Bau stehen dieser Ergänzung jedoch nicht entgegen. 7. Welche Mieter-Vermieter-Modelle werden derzeit umgesetzt oder geplant? 7.1. Wann genau begann jeweils die Erstellung der Drucksache und in welcher Form wurde dies dokumentiert? 7.2. Wann genau erfolgte jeweils ein Senatsbeschluss? 7.3. Wann genau wurde jeweils der Mietvertrag unterschrieben beziehungsweise wann soll der Mietvertrag unterschrieben werden? 7.4. Wann genau war jeweils Baubeginn beziehungsweise wann ist der Baubeginn vorgesehen? Siehe Anlage. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12144 3 Anlage MVM-Projekte in Umsetzung oder Planung Drucksache Frage 7.1 Beginn Drucksachen - erstellung Frage 7.2 Senatsbeschluss Frage 7.3 Abschluss Mietvertrag Frage 7.4 Baubeginn Modernisierung der Universität Hamburg am Campus Bundesstraße, Neubau am Geomatikum (jetzt: Haus der Erde) 20/11997 13.12.2013 03.06.2014 Dez 14 Dez 14 Neubauten für MIN-Forum und Informatik, Baumaßnahmen im Vorfeld - Technikzentrale 21/2660 07.07.2015 22.12.2015 Mrz 16 Jun 16 Neubau eines Zentrums für Studium und Promotion auf dem Campus der Technischen Universität Hamburg- Harburg (ZSP) 21/9508 18.01.2017 20.06.2017 in Ver-handlung Nov 17 Neubau für das Hamburg Advanced Research Centre for Bioorganic Chemistry (HARBOR) der Universität Hamburg (UHH) am Forschungscampus Hamburg in Bahrenfeld 21/8739 18.10.2016 18.04.2017 in Ver-handlung Aug 17 Modernisierung des Philosophenturms auf dem Campus der Universität Hamburg am Von-Melle- Park siehe Drs. 21/12013 siehe Drs. 21/12013 siehe Drs. 21/12013 Neubau eines Atelier- Gebäudes für die Hochschule für Bildende Künste (HfBK) Modernisierung der Universität Hamburg am Campus Bundesstraße, Neubauten für MIN-Forum und Informatik Sep 17 Neubau der Opernwerkstätten und -fundi (OWF) 21/8394 Jul 16 Mrz 17 Sep 17 Mai 16