BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12164 21. Wahlperiode 06.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 26.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Wieso kann der Senat Kosten für IT-Projekte nicht mehr präzise planen und wie will er Kostenexplosionen in diesem Bereich künftig verhindern ? (II) Drs. 21/11967 offenbart zahlreiche Defizite bei der Kostenplanung, der Aufgabenzuordnung und vor allem bei der Bereitstellung von genügend Fachpersonal . Kostenfehlplanungen und Verzögerungen bei der Realisierung von IT-Projekten sind daher an der Tagesordnung. Angesichts des Umstandes, dass der Senat die „Digitale Stadt“ als großes Zukunftsprojekt ausgerufen hat, sind derartige Defizite katastrophal. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Das neue Amt für IT und Digitalisierung ist mit der Entwicklung neuer Methoden zur Kostenplanung befasst. Drs. 21/11967 nennt bereits sogar einige Maßnahmen, doch bis wann soll jeweils die Umsetzung erfolgen? Ein konkreter Umsetzungstermin ist noch nicht festgelegt. 2. Auch wird VV IT-Projekte von der Senatskanzlei evaluiert. Seit wann erfolgt dies und wann ist mit der Vorlage des Ergebnis der Evaluation zu rechnen? Mit der Evaluation der VV IT-Projekte wurde in Q4/2017 begonnen. Im Übrigen vergleiche Drs. 21/11967. 3. Der IT-Projektpool ist mit 12,29 VZÄ definitiv personell zu dünn ausgestattet , zumal Drs. 21/11967 auch offenbart, dass die Behörden 31,5 VZÄ nachgefragt haben. Wann erfolgt eine Aufstockung in welcher Höhe? Wenn keine personelle Aufstockung geplant ist: warum nicht? Eine Entscheidung erfolgt zu gegebener Zeit. 4. Bisher war die Finanzbehörde laut VV IT-Projekte der Ansprechpartner der Behörden, wenn IT-Projekte in den insgesamt sechs Phasen vom Plan abwichen. In den letzten vier Monaten des Jahres 2017 erfolgte dies 34 Mal. Nach der Umstrukturierung zum Jahreswechsel zugunsten der Senatskanzlei: Hat diese nun die Kontrollfunktion der Finanzbehörde übernommen? Wenn ja, erfolgte dies vollständig beziehungsweise wo gab es Änderungen bei der Aufgabenzuteilung? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/12069. Drucksache 21/12164 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Eigentlich sollte die Finanzbehörde alle zwei Jahre einen Bericht über Stand und Entwicklung des IT-Projektwesens vorlegen. Der Betrachtungszeitraum hierfür endete Ende 2017. Welche Stelle erstellt derzeit zu wann diesen Bericht? Sollte der Bericht nicht erstellt werden: warum nicht? Die Senatskanzlei und die Finanzbehörde erstellen aktuell den Bericht gemeinsam. 6. Anlage 2 der Drs. 21/11967 macht deutlich, dass sich zahlreiche IT- Projekte wegen nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehender interner Personalressourcen verzögert haben. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um dieses Missstand zu beheben? Qualifizierte Projektpersonalressourcen können durch externe Beauftragung gestellt werden. 7. Vor allem im Kulturbereich wurden mehrere Projekte an Dataport outgesourct . Ein Projekt, beim dem bereits ein Vergabeverfahren begonnen wurde, wurde nachträglich auch Dataport übertragen. Gleichzeitig gab es aber auch bei Dataport Engpässe, wie den Ausfall eines Programmierers oder die verspätete Bereitstellung einer Serverinfrastruktur. Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat bei der zunehmenden einseitigen Ausrichtung auf Dataport als IT-Dienstleister? Ein zentraler IT-Dienstleister kennt die Freie und Hansestadt Hamburg als Kunde und Auftraggeber besonders gut und kann zielgerichtet Dienstleistungen erbringen. Ebenso kennt die Verwaltung die Prozesse des Dienstleisters und kann einfach und unkompliziert beauftragen. In der Mehrländeranstalt werden zentrale Stellen und Infrastrukturen gemeinsam von allen Trägern finanziert. Dataport kann durch die rechtliche Konstruktion per In-House-Vergabe ohne Ausschreibungsaufwand schnell beauftragt werden. Weiterhin kann durch die Bündelung von Bestellungen bei Beschaffungen eine gute Verhandlungsposition aufgebaut werden.