BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12179 21. Wahlperiode 06.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 27.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Leistungsvereinbarung zu Aufgaben und Rolle des Unterkunfts- und Sozialmanagements (UKSM) Im Integrationskonzept für Hamburg (2017) heißt es auf Seite 87, dass es aufgrund der aktuellen Zuwanderung und den damit verbundenen Anforderungen für das UKSM darum gehen müsse, Rolle und Aufgaben des UKSM in Erstaufnahmeeinrichtungen und Wohnunterkünften neu zu definieren. Dies betreffe insbesondere die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen sowie die Akzeptanzarbeit in der Nachbarschaft. Seit Mai 2017 beschäftigt sich laut Integrationskonzept eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern/-innen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und Vertretern/-innen des Unternehmens f & w fördern und wohnen AöR (f & w) mit dieser Fragestellung, verbunden mit dem Ziel einer neuen Leistungsvereinbarung. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Integrationskonzeptes war dieser Prozess noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Neben der Erstellung einer aktualisierten Leistungsbeschreibung UKSM wird ein Leitfaden entwickelt, der die Bedingungen für freiwilliges Engagement in den Unterkünften regelt und damit hauptamtlich Tätigen und freiwillig Engagierten einen Rahmen für die Zusammenarbeit bietet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w wie folgt: 1. Wie weit sind die konzeptionellen Ausarbeitungen einer neuen Leistungsvereinbarung inzwischen vorangeschritten? Auf Basis eines gemeinsamen Workshops von Vertreterinnen und Vertretern von f & w und der zuständigen Behörde sind Zielformulierungen, Aufgaben und Leistungen im Rahmen des Entwurfes einer Leistungsvereinbarung operationalisiert und konkretisiert worden. Der Entwurf dieser Leistungsbeschreibung befindet sich derzeit in der internen Abstimmung. 2. Laut Integrationskonzept bestand die Arbeitsgruppe aus Vertretern/ -innen der BASFI und f & w. Vor dem Hintergrund der inhaltlichen Schwerpunktsetzung dieser Arbeitsgruppe, nämlich der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, ergeben sich folgende Fragen: a. Haben auch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen und/oder ehrenamtliche engagierte Initiativen oder Vereine an den Arbeitsgruppentreffen teilgenommen? aa. Wenn ja, über welchen Weg wurde dazu eingeladen? Drucksache 21/12179 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 bb. Wenn nein, warum nicht? 2017 wurde unter der Federführung des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge (ZKF) eine Arbeitsgruppe zur Erstellung des Leitfadens zur Regelung der Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement in den Unterkünften zusammengestellt, an der neben f & w der AWO Landesverband Hamburg, das Deutsche Rote Kreuz Hamburg- Harburg, die zuständige Behörde und das Bündnis Hamburger Flüchtlingsinitiativen als Vertretung der freiwillig Engagierten teilgenommen haben. Die Einladungen erfolgten schriftlich per Mail durch den ZKF. Diese Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit abgeschlossen . Der hierbei entstandene Leitfaden befindet sich momentan in der Abstimmung zwischen ZKF und der zuständigen Behörde. Soweit Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe relevant für die Leistungsbeschreibung zum UKSM sind, werden die Ergebnisse berücksichtigt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wann und wo werden beziehungsweise wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe veröffentlicht? Siehe Antworten zu 1. und zu 2. sowie Vorbemerkung. Eine Veröffentlichung der Leistungsbeschreibung UKSM gemäß 1. ist nach Unterzeichnung der Vereinbarung im Transparenzportal vorgesehen. Die Veröffentlichung des von der Arbeitsgruppe entwickelten Leitfadens erfolgt nach Beendigung der Abstimmungsprozesse. 4. Welche konkreten grundsätzlichen Veränderungen ergeben sich im Vergleich zu vorherigen Leistungsvereinbarungen? Der Entwurf zur Leistungsvereinbarung UKSM wird neben den bisherigen Weiterführungen der Aufgabenstellung insbesondere Erweiterungen beinhalten, die im Zusammenhang mit der Beratung und Betreuung von Flüchtlingen entstanden sind. Dazu gehören vor allem Kommunikation über Sprachmittler und deren Organisation, Umsetzung der Schutzkonzepte für besonders schutzbedürftige Personengruppen und die Kooperation mit den freiwillig Engagierten. 5. Welche Veränderungen ergeben sich konkret für die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen? Die Leistungsbeschreibung folgt vor allem der in der Praxis bereits vorgenommenen Veränderungen. Insofern werden sich hierdurch keine besonderen Änderungen in der praktischen Zusammenarbeit ergeben. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und Vorbemerkung . 6. Welche Verbindlichkeit besteht zur Umsetzung der neuen Leistungsvereinbarung durch das UKSM und wer prüft deren Einhaltung? Mit Unterzeichnung der neuen Vereinbarung ist die Umsetzung der festgelegten Leistungen für f & w und die zuständige Behörde verbindlich. Als Auftraggeberin ist es Aufgabe der zuständigen Behörde, auf die Einhaltung der vereinbarten Leistungen zu achten.